HP ficht österreichische Festplattenabgabe an

Maximilian Schlafer
40 Kommentare

Da seit dem 1. Oktober in Österreich von sieben dortigen Verwertungsgesellschaften auf Festplatten zwischen 12 und 36 Euro an Urheberrechtsabgabe verlangt werden, befürchten die ansässigen Computerproduzenten und -hersteller Umsatzeinbußen. HP will daher stellvertretend für die Branche den Klageweg dagegen beschreiten.

Auf diese Vorgehensweise haben sich die Vertreter der betroffenen Branche gestern geeinigt. Wie an dieser Stelle schon zu lesen war, entstand diese Situation dadurch, dass die erwähnten Verwertungsgesellschaften aufgrund diverser Studien davon ausgehen, dass privat genutzte Festplatten in großem Umfange zur Speicherung von legalen Privatkopien – etwa von Musikstücken – verwendet werden. Daher beschloss man, dass die unter anderem auch schon für MP3-Player, DVDs, CDs oder auch DVD-Recorder geltende „Leerkassettenvergütung“ nun auch auf Festplatten zu erheben sei. Diese Abgabe dient dazu, Rechteinhabern die Vervielfältigung ihrer geschützten Werke abzugelten.

Die österreichischen Computerhandelsfirmen – wie etwa DiTech – bezweifeln jedoch stark, dass Festplatten im privaten Bereich vor allem für derartige Zwecke genutzt werden. Sie führen ins Felde, dass ein Trend hin zum Kopierschutz bei Musik- oder Videodatenträgern bestehe, welcher die Möglichkeit der Erstellung einer legalen Privatkopie erst gar nicht erlauben würden.

Auch wird von dieser Seite beklagt, dass diese Abgabe, die sich laut Angaben der Österreichischen Wirtschaftskammer mit 30 Millionen Euro auf den HDD-Markt niederschlagen wird, einen Wettbewerbsnachteil für den österreichischen Standort darstelle, der sich in zum Teil in 50 prozentigen Umsatzeinbußen manifestieren könne und auch werde. Viele Kunden würden bei steigenden Preisen für Festplatten im Internet etwa bei deutschen Händlern einkaufen – zumal im schlimmsten Falle auch Komplett-PC-Systeme betroffen wären. Außerdem sei die Regelung derart unpräzise, dass etwa die Behandlung von NAS-Festplatten bezüglich dieser Gebühr unklar sei.

Zwar haben einige Händler vor dem ersten Oktober noch ihre Lager gefüllt, um so noch eine Zeit lang ein niedriges Preisniveau anbieten zu können, jedoch zögert diese Maßnahme den Teuerungseffekt nur hinaus. Angesichts der negativen Folgewirkungen dieser Gebühr auf sämtliche Computerhändler des Landes ist es daher naheliegend, dass man sich bei dem eingangs erwähnten Beschluss auf HP einigte, da ein solch international agierender Konzern eher die personellen und finanziellen Ressourcen für den anstehenden Rechtsstreit aufbringen kann. Dieser könnte bis zur letzten Instanz geführt werden.

Wie schon in unserem letzten Bericht zu dieser Thematik angesprochen, wird sich letzten Endes wohl wieder der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dieser Thematik befassen und sie endgültig klären müssen.