Samsung erreicht keine Verfügung gegen Apple

Mahir Kulalic
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Nach dem Rückschlag in Form einer einstweiligen Verfügung in Australien muss Samsung im Rechtsstreit mit Konkurrenten Apple nun erneut einstecken: Ein niederländisches Gericht lehnte Samsungs Antrag auf ein Verkaufsverbot von UMTS-fähigen Apple-Geräten ab.

Zwar erkannte das Gericht in Den Haag an, dass der koreanische Konzern im Besitz der UMTS-Patente sei, doch es war auch der Ansicht, dass solch grundlegende Technologien auf einer „fairen, vertretbaren und nicht-diskriminierenden Basis“ (FRAND) aufbauen sollen. Dies bedeutet, dass Samsung anderen Anbietern darauf bezogene Lizenzen offerieren soll. Das Gericht forderte Samsung und Apple auf, ein Lizenzabkommen zu treffen. Der iPhone-Hersteller dürfte die Besitzrechte Samsungs an den jeweiligen Patenten nicht abstreiten, letzterer müsste einen fairen Zugang zu diesen gewährleisten. Sollte dies eintreten, könnte es möglicherweise für eine Veränderung in den gerichtlichen Auseinandersetzungen – zumindest im europäischen Raum – reichen.

Denn nicht nur in Australien haben die Gerichte erste Entscheidungen getroffen: Auch in Deutschland ist eine einstweilig Verfügung in Kraft getreten. In den Niederlanden droht ein mögliches Verkaufsverbot und in Italien und Frankreich soll der Vertrieb des iPhone 4S verboten werden. Der koreanische Hersteller Samsung versucht auch, das Geschmacksmuster vom Apple iPad für ungültig zu erklären.

Nach einem abgelehnten Angebot von Samsung durch Apple wäre dies eine erneute Möglichkeit für ein Ende des monatelangen Rechtsstreits der zwei Unternehmen. Apple und Samsung klagen gegenseitig aufgrund von Verletzungen gegen Patente oder Geschmacksmuster sowie Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.