GHCQ hat Zugriff auf deutschen Datenverkehr

Andreas Frischholz
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GHCQ hat Zugriff auf deutschen Datenverkehr
Bild: Tim Gillin | CC BY 2.0

Mit den Enthüllungen über das „Tempora“-Programm wurde bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ praktisch auf den Großteil des Datenverkehrs in Europa zugreifen kann. Nun berichten der NDR und die Süddeutsche Zeitung über weitere Details, die aus den Dokumenten von Edward Snowden stammen.

Demnach hat der GCHQ Zugriff auf die transatlantischen Überseekabel TAT-14 und Atlantic Crossing 1 sowie das innereuropäische Kabel PEC. Zudem wird das Unterseekabel SEA-ME-WE-3 angezapft, das Europa, Afrika, Asien und Australien verbindet. Damit ist der Geheimdienst in der Lage, praktisch einen Großteil der europäischen und deutschen Internet-Kommunikation zu erfassen. Bereits im Juni hatte der Guardian im Zuge der Tempora-Enthüllungen berichtet, dass der GCHQ weltweit auf über 200 Glasfaserkabel zugreifen kann und dabei über Kapazitäten verfügt, um den Datenverkehr von 46 Kabeln gleichzeitig zu analysieren.

Viele Onlinedienste haben ihre Server für den europäischen Markt in England oder Irland stehen. Und auch da geht der deutsche Verkehr dann über Großbritannien“, sagte Jörg Schieb dem NDR. Der NSA-Whistleblower Thomas Drake sagte der Süddeutschen Zeitung, Geheimdienste müssten nicht in Deutschland Leitungen anzapfen, um Zugriff auf deutschen Datenverkehr zu erhalten. Selbst die Daten von E-Mails, die Nutzer innerhalb eines Landes verschicken, würden meistens über die globalen Glasfaserleitungen fließen.

Die Unterseekabel werden von Firmen-Konsortien betrieben, an denen auch die Deutsche Telekom beteiligt ist. Allerdings kann der Konzern nur garantieren, dass die Kabel nicht in Deutschland angezapft werden. Außerhalb wäre man auf die jeweiligen Partner angewiesen. „Wir haben bereits geprüft, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der wir von anderen Anbietern Aufklärung über ihre Zusammenarbeit mit britischen Sicherheitsbehörden verlangen können“, sagte ein Telekom-Sprecher gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die sind allerdings durch den „UK Official Secrets Act“ zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bereits vor einigen Wochen ist durchgesickert, dass Netzbetreiber per Gesetz verpflichtet sind, mit dem GCHQ zu kooperieren. Zu den entsprechenden Unternehmen sollen der Netzwerk-Betreiber Level 3 und die British Telecom zählen, die laut den Dokumenten von Snowden sogar Hardware-Lösungen bereitgestellt haben soll, um das Anzapfen der Leitungen zu ermöglichen. Beide Unternehmen erklärten auf Anfrage des NDR, dass man sich an die Gesetze in den jeweiligen Staaten hält und keine Auskünfte über die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten machen könne.