Telekom trennt „Flatrates“ und Tarife mit Drosselung

Update Jirko Alex
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Die Deutsche Telekom plant angeblich, Tarife mit einer vertraglich fixierten Drosselung nach Erreichen einer Volumengrenze nicht mehr „Flatrate“ zu nennen. Das Bonner Unternehmen reagiert damit sehr pragmatisch auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das entsprechende Vertragsklauseln für ungültig erklärte.

Wo „Flatrate“ drauf steht, dürfe keine Volumenbegrenzung drin sein, urteilte das Landgericht Köln im Oktober. Schon damals lies sich zwischen den Zeilen lesen, dass eine Trennung der Volumenbegrenzung von der weit verbreiteten Tarifbezeichnung „Flatrate“ genügen würde, um dem Urteil nachzukommen. Genau diesen Schritt will die Telekom nun nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus gehen. Demnach will das Bonner Unternehmen künftig Tarife mit Drosselung unter einem anderen Namen, aber mit einer Preisstruktur ähnlich der aktueller Flatrates vermarkten. Echte Flatrates ohne Drosselung soll es aber auch geben, allerdings zu höheren Konditionen. Das soll, wie es heißt, für mehr Transparenz aus Sicht des Kunden sorgen.

Unklar ist unterdessen, wie genau die neuen Tarifmodelle der Telekom aussehen werden und inwiefern Altverträge von der neuen Namensgebung betroffen sind. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Telekom bestehende Verträge umbenennt und dann doch drosselt. Wurde ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft, so Verbraucherschützer, so könne der Kunde auch darauf pochen, dass keine Volumenbegrenzung bestehe.

Details zur neuen Tarifstruktur will die Telekom heute Vormittag um 11 Uhr in einer Telefonkonferenz bekanntgeben.

Update

Vor wenigen Minuten hat die Telekom über das Blog des Unternehmens offiziell Stellung bezogen. Unter dem Motto „mehr Transparenz für unsere Kunden“ kündigt der Konzern an, dass Kunden, die über die letzten Wochen und Monate DSL-Tarife mit ab 2015 gültigen Volumenbeschränkungen gebucht haben, diese Klausel mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 wieder aus den Verträgen gestrichen wird. So wie es das Landgericht für Flatrate-Tarife gefordert hat.

In Zukunft werde die Telekom dann „Volumentarife anbieten [...], die günstiger sind“ als echte Flatrates. „Wer eine echte Flatrate will, bekommt mehr Leistung und wird dafür auch bereit sein, mehr zu bezahlen.“ Wie die Preise im Vergleich zu heutigen Tarifen und in Zukunft untereinander gestaffelt sind, darüber schweigt sich die Telekom ebenso aus wie über einen möglichen Starttermin.

Als Unternehmen brauchen wir eine Chance, diese Investitionen zurückverdienen zu können. Auch das gehört zur Fairness“, begründet die Telekom den Schritt vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen bewegten Datenvolumina im Netz.

Unabhängig von der Diskussion um die Bandbreitendrosselung hat die Telekom in Aussicht gestellt, Kunden in Zukunft enge Korridore bei der erwarteten Leistung des Anschlusses vorab bekanntzugeben. „Bis zu 50 Mbit“ ohne garantierte Mindestbandbreite wird es demnach nicht mehr geben.

Auch für die Mobilfunktarife kündigt die Telekom Veränderungen an den Tarifen an, um sie „einfacher und besser verständlich“ zu machen. „Wie das im Detail aussieht, werden wir noch ausarbeiten“, heißt es.