Verbraucherschutz kritisiert Handyversicherungen

Sasan Abdi
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Geht es nach der Verbraucherzentrale NRW, lohnt sich die Investition in eine Versicherung für das neue Smartphone nicht. Die Policen würden häufig nicht halten, was sie versprechen, monieren die Verbraucherschützer.

Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes Gerät aus“, fasst die Verbraucherzentrale NRW die Kritik an den Angeboten zusammen, die häufig zwischen drei und zehn Euro monatlich kosten.

Zeitwert, Selbstbehalt, Vertragslaufzeiten

Setzt die Versicherung nicht auf ein Ersatzgerät, sondern auf die Auszahlung von Geld, wird in der Regel ein zwischen 50 und 80 Prozent liegender Zeitwert zur Berechnung der Summe herangezogen. Dabei müssen viele Handybesitzer eine Selbstbeteiligung bezahlen, die zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises liegt. Dies bedeutet, dass sich die Versicherung immer weniger lohnt, je älter das Smartphone ist.

Weiter geschmälert wird die Attraktivität der Versicherungen vor diesem Hintergrund durch die langen Laufzeiten der Verträge: In der Regel wird der Vertrag laut Verbraucherzentrale NRW für mindestens 24 Monate, zum Teil auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. So kann es je nach gewähltem Gerät und Tarif passieren, dass Zeitwert und Selbstbehalt identisch sind oder sich massiv angenähert haben.

Großzügige Ausschlusslisten

Doch auch abseits von Aspekten wie dem Zeitwert, dem Selbstbehalt und der Vertragslaufzeit lassen sich Kritikpunkte finden. Zu diesen ist allen voran die große Anzahl von Gründen zu nennen, bei denen Versicherungen von der Erstattung beziehungsweise vom Ersatz vertraglich befreit sind.

Wird ein Smartphone beispielsweise geklaut, zahlt die Versicherung nur, wenn das Gerät unterwegs sicher verwahrt wurde. Extra Nachtklauseln sorgen laut Verbraucherzentrale NRW oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden. Keinerlei Entschädigung gibt es dagegen, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen liegen gelassen hat.

Mit Blick auf diese Kritikpunkte empfiehlt die Verbraucherzentrale, auf eine Handyversicherung zu verzichten: „Besser als eine Handyversicherung ist, gut auf das Gerät aufzupassen und das Geld für die Versicherungsbeiträge zur Seite legen, um sich bei einem Worst Case ein neues Handy anzuschaffen.