Vorratsdatenspeicherung: Netzaktivisten kritisieren Kompromiss

Andreas Frischholz
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Auf der Kabinettsklausur in Meseberg wollten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) demonstrieren, dass man den Streit um die Vorratsdatenspeicherung beigelegt habe. Bürgerrechtler kritisieren den Kompromiss, der nur dazu diene, eine öffentliche Debatte über das umstrittene Thema abzuwürgen.

Dass Maas und de Maizière nicht so einig sind, wie sie es vorgeben, wurde selbst bei den gemeinsamen Statements deutlich, berichtet das ZDF. Offiziell lautet der Kompromiss, dass vom Justizministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird. Dieser soll dem Kabinett aber erst vorgelegt werden, wenn der Europäische Gerichtshof über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Das Urteil wird noch vor Ostern erwartet.

Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird“, lautete nun das Statement von Maas und de Maizière. Maas ist an dieser Stelle wichtig, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht sofort kommt. Zudem würden Bürgerrechte bei der Umsetzung beachtet werden. De Maizière betont hingegen, dass die Arbeit an einem Gesetz aufgenommen wird, das der Regierung spätestens nach Ostern vorliegen soll.

Das anstehende Urteil vom Europäischen Gerichtshof beunruhigt den Innenminister nicht, trotz der kritischen Einschätzung des europäischen Generalanwalts über die EU-Richtlinie. „Das Votum des Generalanwalts enthält in der Sache ziemlich genau das, was auch unser Koalitionsvertrag vorsieht“, sagte de Maizière bereits im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am letzten Wochenende. Die Verbindungsdaten würden ohnehin nicht beim Staat gespeichert werden, sondern direkt von den Providern. Dort würden die Daten dann abgefragt werden, wenn Polizei und Geheimdienste diese benötigen. Dass die Vorratsdatenspeicherung so umstritten ist, wäre laut de Maizière in erster Linie ein Problem auf der „kommunikativen Ebene“.

Zumindest in diesem Punkt dürften Bürgerrechtler und Netzaktivisten mit dem Innenminister übereinstimmen, wenn auch mit anderem Hintergrund. Diese halten den Kompromiss zwischen Maas und de Maizière für ein fadenscheiniges Gebaren, das lediglich darauf abziele, die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung nicht durch einen Koalitionsstreit anzuheizen. Dabei wäre es „die Aufgabe der Bundesregierung, sich auch mit den kritischen Stimmen zu einem politisch wie verfassungsrechtlich derart heiklen Vorhaben wie der massenhaften anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten offen auseinanderzusetzen”, erklärt Volker Tripp, politischer Referent vom Verein Digitale Gesellschaft. Stattdessen versuche man, „krampfhaft Einigkeit zu demonstrieren“.