Gericht erklärt GEMA-Sperrtafeln auf YouTube für rechtswidrig

Przemyslaw Szymanski
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Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat im langjährigen Streit mit YouTube einen wichtigen Sieg erringen können: Das Landgericht München I hat nun entscheiden, dass die vom Internet-Videoportal angezeigten und auf die GEMA als Rechteinhaber verweisenden Sperrtafeln rechtswidrig sind.

Der Text sei dem Gericht zufolge eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“, wodurch diese „herabgewürdigt und angeschwärzt“ werde, heißt es in der Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl diese von YouTube selbst vorgenommen würden.

Laut Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, „führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA“. Dabei stelle sich YouTube laut der Verwertungsgesellschaft einerseits „auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen“, andererseits sollen laut der von YouTube angezeigten Sperrtafel „die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein“.

Typischer GEMA-Hinweis auf YouTube
Typischer GEMA-Hinweis auf YouTube

Aus diesem Grund sei man bei der GEMA froh, dass das Verhalten von YouTube seitens des Gerichts nun als unzulässig eingestuft wurde. Heker bezeichnet die Entscheidung als „ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber“. Denn es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere, vielmehr will diese YouTube lediglich lizenzieren, „so wie alle anderen Musikportale“.

Noch ist das Urteil des Landgerichts München I nicht rechtskräftig. Erst dann müsste YouTube die Sperrhinweise entfernen oder ändern. Bei Zuwiderhandlung droht dem zu Google gehörenden Internet-Videoportal für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld von 250.000 Euro.

Google Deutschland verweist aktuell darauf, zunächst die Urteilsbegründung prüfen zu wollen, bevor das Unternehmen eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen werde. Die Sperrtafeln, so heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ComputerBase, sollen den Nutzer vor allem über den Hintergrund einer Sperrung von Videos mit einem entsprechenden Hinweis informieren – so auch im Falle der GEMA.

Im Januar 2013 hatte die GEMA beim Landgericht München I eine Unterlassungsklage eingereicht, nachdem YouTube der Aufforderung nicht nachgekommen war, die Schaltung von Sperrhinweisen zu beenden. Der Streit um die Sperrtafeln ist jedoch nur ein Puzzle-Teil in dem seit 2009 schwelenden Konflikt der Verwertungsgesellschaft mit YouTube um die Höhe der Vergütung von YouTube-Inhalten, die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten.

Während die Verwertungsgesellschaft zahlreichen Medienberichten zufolge von der Google-Tochter 0,375 Cent pro Videoaufruf verlangt, soll YouTube lediglich eine Umsatzbeteiligung in unbekannter Höhe bieten.