Kein EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Arbeit

Andreas Frischholz
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Auf absehbarer Zeit will die EU-Kommission keinen neuen Entwurf für eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, kündigte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström im Gespräch mit Die Welt an.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem die alte Regelung für ungültig erklärt wurde, will die EU-Kommission nun abwarten. „Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist“, so Malmström. Grundsätzlich könne die Vorratsdatenspeicherung zwar bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen. „Aber die Frage ist doch, wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht.

Laut dem Urteil des EuGH ging die alte Richtlinie viel zu weit. Die Richter bewerteten das massenhafte Speichern von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten als einen „Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“ in die Grundrechte der Bürger.

Aber nur weil die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Tisch ist, bedeutet das nicht, dass die staatliche Datensammlung ein Ende hat. Es wäre nun aber Sache der Mitgliedsstaaten, erklärte Malmström. Bis auf Deutschland habe jeder EU-Staat ein entsprechendes Gesetz, sodass „künftig ohne eine EU-Richtlinie Datenspeicherung zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Mitgliedsländern möglich“ ist. Nun müsse Deutschland „allein entscheiden, ob man ein neues nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben will, um künftig Verbrechen besser aufklären zu können“, so die EU-Innenkommissarin.

Ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich ein geeignetes Mittel ist, um die Aufklärung von Verbrechen zu verbessern, ist allerdings umstritten. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hatte ergeben, dass die massenhafte Datensammlung keinen nennenswerten Einfluss auf die Aufklärungsquote hat. Vertreter von Sicherheits- und Polizeibehörden fordern allerdings vehement nach einer entsprechenden Regelung.

Das Innenministerium hatte zuletzt auf das Treffen der EU-Innenminister verwiesen, das heute und morgen stattfindet. Dort wollen die europäische Sicherheitspolitiker das EuGH-Urteil analysieren und sich über das weitere Vorgehen abstimmen.

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