Google: Expertengremium für grenzwertige Löschanträge

Andreas Frischholz
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Das „Recht-auf-Vergessen“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Google vor einige Schwierigkeiten, weil die von den Richtern vorgegebenen Kriterien für die Prüfung von Löschanträgen zu vage sind. Nun soll ein Beirat mit unabhängigen Experten Google bei der Bearbeitung von grenzwertigen Löschanträgen unterstützen.

Mitglieder des „Expertenbeirats zum Recht auf Vergessen“ sind unter anderem die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, schreibt Googles Chefjustiziar David Drummond in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach hat das Gremium den Auftrag, Empfehlungen für den Umgang mit grenzwertigen Löschanträgen zu erarbeiten, um „das Recht auf Privatsphäre des einen mit dem Recht auf Information des anderen in Einklang“ zu bringen. Die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Löschanträge verdeutlicht Drummond anhand einiger Beispiele, die aus den bis dato eingegangenen Anträgen stammen:

Da gibt es ehemalige Politiker, die die Entfernung von Einträgen verlangen, die ihre Politik während ihrer Amtszeit kritisieren; Schwerstkriminelle verlangen die Löschung von Artikeln über ihre Verbrechen; das Löschen schlechter Beurteilungen von Architekten und Lehrern wird verlangt oder auch von Kommentaren, die Personen über sich selbst verfasst haben und nun bereuen.

David Drummond, Chefjustiziar von Google

Aktuell berücksichtigt Google bei der Prüfung von Löschanträgen, ob sich dieser auf einen Politiker, Prominenten oder eine andere Personen des öffentlichen Interesses bezieht. Zu den weiteren Kriterien zählen laut Drummond, ob eine beanstandete Information aus einer „seriösen Nachrichtenquelle“ stammt, wie aktuell diese ist und ob es sich um politische Äußerungen handelt.

Darüber hinaus soll sich das Expertengremium mit den „Folgen für die europäischen Internetnutzer, Presseverlage, Suchmaschinen und andere Betroffene“ auseinandersetzen. Zuletzt hatten mehrere Pressevertreter kritisiert, dass bei der Bearbeitung der Löschanträge auch Links zu Nachrichtenseiten – darunter BBC, der Guardian und der Spiegel – aus den Suchergebnissen entfernt werden. Damit stelle das „Recht-auf-Vergessen“-Urteil langfristig eine „Kampfansage an die Pressefreiheit“ dar, weil jeder so die Möglichkeit hätte, unliebsame Informationen bei Google löschen zu lassen.

Ein weiterer Auftrag des Expertengremiums sind Empfehlungen für Maßnahmen, die ein transparentes und verlässliches Verfahren gewährleisten sollen. Laut Drummond sind bei Google seit dem Urteil im Mai 70.000 Löschanträge eingegangen, die mehr als 250.000 Webseiten betreffen.