Kinox.to: Behörden haben keinen Zugang zu Servern

Andreas Frischholz
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Kinox.to: Behörden haben keinen Zugang zu Servern

Trotz der Razzia gegen die mutmaßlichen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to sowie die Filehoster Bitshare und Freakshare sind die Webseiten nach wie vor online. Der Grund ist, dass die Polizeibehörden offenbar nicht über die Zugangsdaten zu den Servern verfügen, meldet Heise online.

Demnach gehen die Ermittler davon aus, dass die beiden Hauptverdächtigen über die entsprechenden Daten verfügen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden sollen diese sich bereits im August ins Ausland abgesetzt haben. Solange das so bleibt, ist es für die Ermittler demnach nicht ohne weiteres möglich, die entsprechenden Webseiten vom Netz zu nehmen. „Das macht es kompliziert“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden.

Laut einer Meldung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des „Verdachts auf gewerbsmäßig begangene Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Erpressung und Brandstiftung“. Die ersten Hinweise auf die derzeit gesuchten Hauptverdächtigen stammen aus einem Verfahren aus dem Jahr 2011, das sich gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen des Download-Portals Rom-Freaks.net richtete. Weitere Ermittlungen „begründeten einen Anfangsverdacht, nach dem dieselben Personen neben Rom-Freaks.net auch die Online-Speicherdienste Bitshare und Freakshare betreiben könnten.

Darüber hinaus würden mehrere Indizien darauf hindeuteten, dass die Hauptverdächtigen „noch diverse weitere illegale Online-Angebote sowie einen eigenen Werbedienstleister“ betreiben. Zu diesen zählen laut GVU die „aktuell bekanntesten illegalen Download- und Streaming-Angebote Movie4k.to, KinoX.to, MyGully.com sowie Boerse.sx“. Zudem soll eine Verbindung zu den Betreibern von Kino.to bestehen. Das illegale Streaming-Portal wurde bereits 2011 aufgrund des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen vom Netz genommen. In den folgenden Verfahren wurden die Beschuldigten zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

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