Verbraucherschutz: EU-Kommission soll deutsches WLAN-Gesetz stoppen

Andreas Frischholz
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Verbraucherschutz: EU-Kommission soll deutsches WLAN-Gesetz stoppen
Bild: Acid Pix | CC BY 2.0

Die EU-Kommission prüft derzeit den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Betreiben von offenen WLANs erleichtern soll. Doch Verbraucherschützer fordern nun in einem offenen Brief, dass das Vorhaben gestoppt werden soll, da das geplante Gesetz sein Ziel verfehlt.

Das Vorhaben der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern und Hostprovidern verstößt gegen das Unionsrecht und gefährdet Deutschlands digitale Zukunft“, erklärt Alexander Sander vom Bürgerrechtsverein Digitale Gesellschaft. In einem gemeinsamen Appell (PDF-Datei) mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Förderverein Freie Netze wird daher die EU-Kommission aufgefordert, diese „Fehlentwicklungen zu verhindern“.

Die Kritik bezieht sich auf die Ausnahme für die Störerhaftung, für die Betreiber von offenen WLANs allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Zwar ist beim aktuellen Entwurf der Bundesregierung keine Verschlüsselung des Zugangs mehr erforderlich, um nicht für rechtswidriges Verhalten der Nutzer zu haften. Dennoch sollen die Betreiber „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ ergreifen. Dabei handelt es sich vermutlich um Zugangscodes oder eine Registrierungspflicht, doch letztlich ist nicht klar, wie solche Sicherungsmaßnahmen in der Praxis aussehen sollen. Daher schaffe das Gesetz „neue Rechtsunsicherheiten für Funknetzbetreiber, die ihre Zugänge für Dritte öffnen wollen“, sodass „eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen“ verhindert wird.

Hinzu kommt die verschärfte Haftung für Host-Provider und die Betreiber von Cloud-Diensten, die im Rahmen des Gesetzes umgesetzt werden soll. Laut dem Plan der Bundesregierung sollen Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Geschäftsmodell vor allem auf Urheberrechtsverstöße abzielt. Das Problem ist nur: Die Definition für solche „besonders gefahrgeneigte Dienste“ ist äußerst vage – so soll die Einstufung etwa von den Handlungen der Nutzer abhängen. Dies mache den „rechtssicheren Betrieb von Cloud-Diensten und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten in Deutschland faktisch unmöglich“, kritisieren daher die Verbraucherschützer.

Da der Gesetzentwurf damit sowohl gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie als auch gegen europäische Grundrechte verstoße, müsse die EU-Kommission das Vorhaben stoppen. Diese prüft derzeit im Rahmen eines Notifizierungsverfahren, ob das von der Bundesregierung geplante Gesetz mit dem EU-Recht in Einklang steht.