DigiNetz-Gesetz: Bundestag beschließt erleichterten Glasfaserausbau

Andreas Frischholz
38 Kommentare
DigiNetz-Gesetz: Bundestag beschließt erleichterten Glasfaserausbau
Bild: Rene Schwietzke | CC BY 2.0

Kurz vor dem Start der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag noch das DigiNetz-Gesetz beschlossen, um den Ausbau von Glasfaserkabeln zu erleichtern. Der alternative Provider-Verband Breko sieht allerdings noch Raum für Nachbesserungen.

Im Kern lautet der Plan (PDF-Datei): Ein Glasfaserkabel für jeden Graben. Sobald also Autobahnen, Geh- und Fahrradwege sowie Straßen neu gebaut oder modernisiert werden, wird künftig ein Glasfaserkabel direkt mit verlegt. Ebenso besteht bald die Pflicht, Neubaugebiete direkt mit Glasfaserkabeln zu erschließen.

Ein weiterer Bestandteil: Eine zentrale Informationsstelle, um die Kosten für bürokratische Absprachen zu senken. Auf diese Weise soll es Unternehmen und Stadtwerken erleichtert werden, die bestehende Infrastruktur für den Breitbandausbau bereitzustellen.

Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung wurde das Gesetz nochmals überarbeitet (PDF-Datei). Nun besteht auch die Möglichkeit, dass die Kabel oberirdisch verlegt werden. Zudem umfasst es auch Laternen und Ampeln – vor allem beim Ausbau von 5G-Netzen kann dieser Punkt eine Rolle spielen.

Kosten für Glasfaserausbau können deutlich sinken

Der für die digitale Infrastruktur zuständige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verspricht sich von dem Gesetz ein Einsparpotential von bis zu 20 Milliarden Euro innerhalb der nächsten drei Jahre. Nach Ansicht der Opposition handelt es sich bei solchen Zahlen aber um eine Milchmädchenrechnung. Tatsächlich lasse sich noch nicht beziffern, um welche Summe es die Kosten drücken kann.

Grundsätzlich wird der Ansatz aber von der Branche begrüßt, wie zuletzt eine Studie vom Wissenschaftlichen Institut für Informations- und Kommunikationsdienste (WIK) verdeutlicht hat. Demnach können die Kosten für den Ausbau von direkten Glasfaseranschlüssen (FTTH/B) auf 45 Milliarden Euro gesenkt werden – bis dato stand stets eine Summe von rund 70-90 Milliarden Euro im Raum. Die staatliche Förderung beschränkt sich in diesem Szenario auf 10 Milliarden Euro.

Damit es klappt, müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen. Und das günstige Verlegen von Glasfaserkabeln ist eine der Voraussetzungen.

Breko: Nachbessern in einigen Punkten

Der alternative Provider-Verband Breko attestiert dem Gesetz gute Ansätze, fordert aber noch einige Nachbesserungen. „Dort, wo schon heute hochleistungsfähige Highspeed-Anschlüsse vorhanden sind – insbesondere solche, die direkt bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) reichen –, macht es keinen Sinn, diese zu überbauen und Investitionen auf diese Weise fehlzuleiten“, erklärt Breko-Geschäftsführer Stephan Albers. Der Vorschlag lautet also: Die Ausbaupflicht soll auf Gebiete beschränkt werden, in denen bislang noch keine Glasfaser-Infrastruktur existiert.

Ansonsten begrüßt der Verband aber, dass bei Neubaugebieten und öffentlichen Bauvorhaben künftig direkt Glasfaserkabel mit verlegt werden. Wichtig sei allerdings, dass die neu errichteten Infrastrukturen auch von allen Netzbetreibern gleichermaßen genutzt werden können.

Bundesrat-Abstimmung im Herbst

Beschlossen wurde das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetz-Gesetz) mit den Stimmen der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD. Die Abgeordneten von den Grünen und der Linken stimmten nicht zu. Wenn nun alles nach Plan läuft, soll das Gesetz im Herbst vom Bundesrat bestätigt werden.