Elektroschrott: Verbraucherschützer fordern „Recht auf Reparatur“

Andreas Frischholz
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Elektroschrott: Verbraucherschützer fordern „Recht auf Reparatur“
Bild: Robert Nelson | CC BY 2.0

Zu viele Elektrogeräte landen wegen Defekten im Müll, obwohl sich die Schäden eigentlich noch beheben lassen, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Nötig sei deswegen ein Recht auf Reparatur, damit Nutzer leichter an Ersatzteile kommen.

Bis dato ist das aber nicht ohne Weiteres möglich, vor allem die Kosten sind ein Hindernis. „In vielen Fällen ist eine Reparatur fast so teuer wie ein neues Gerät“, sagt Ingmar Streese vom vzbv. Das schreckt ab, in einer Umfrage von Kantar Emnid geben 74 Prozent an, auf eine Reparatur verzichtet zu haben, weil es schlicht zu teuer ist.

Ersatzteile zu günstigen Preisen

Sinnvoll ist das nach Ansicht der Verbraucherschützer allerdings nicht – weder ökologisch, noch wirtschaftlich. Gefragt sei daher die Bundesregierung. Die müsse in der kommenden Legislaturperiode dafür sorgen, dass sich die Reparatur von Elektrogeräten auch lohnt. Streese: „Mit einem Recht auf Reparatur sollte die Bundesregierung die Hersteller verpflichten, Verbrauchern und Dienstleistern originale Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen und Reparaturanleitungen zu veröffentlichen.

Außerdem fordern die Verbraucherschützer eine Wahlfreiheit bei dem Reparaturservice. Neben dem Hersteller sollten also auch unabhängige Dienstleister in der Lage sein, ein Gerät wieder auf Vordermann zu bringen. Der Vorteil für die Nutzer: So könnten sie nach dem günstigen Angebot Ausschau halten. Bis dato ist die Reparatur oftmals nur direkt beim Hersteller möglich. Das Recht auf Reparatur sollte allerdings nicht nur die Hardware umfassen, sondern zusätzlich noch Softwareupdates. Denn laut der Emnid-Umfrage hätten 30 Prozent der Befragten schon einmal ein Gerät ersetzen müssen, weil sich aktuelle Programme nicht mehr aufspielen ließen.

Recht auf Reparatur im Sinne der Nachhaltigkeit

Ob sich ein Gerät reparieren lässt und wie lange es überhaupt hält, sollten Nutzer zudem künftig auf den ersten Blick erkennen können. Was den Verbraucherschützern vorschwebt, ist eine Kennzeichnungspflicht für die Lebensdauer. Dasselbe gilt für die Reparaturfähigkeit. Auf diese Weise könnte sogar ein Wettbewerb entstehen, der die Qualität der Produkte fördert. Laut der Umfrage würden gut 80 Prozent der Befragten solche Plaketten begrüßen.

Obendrein wären solche Vorgaben noch im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele. Die enthalten unter anderem Empfehlungen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster.