iPad Pro mit 12,9 Zoll: Verbraucherzentrale NRW warnt vor gleichen Namen

Nicolas La Rocco
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iPad Pro mit 12,9 Zoll: Verbraucherzentrale NRW warnt vor gleichen Namen

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt zu Vorsicht beim Kauf des iPad Pro mit 12,9 Zoll. Dabei geht es nicht um das Tablet selbst, sondern um die nicht klar gekennzeichnete Unterscheidung zwischen altem und neuem Modell. Mehrere Online-Händler würden das Tablet irreführend bewerben. Das Problem ist jedoch das Marketing-Material.

Apples iPad Pro mit 12,9 Zoll trägt diesen Namen unabhängig davon, ob es sich um die erste, 2015 veröffentlichte Variante mit A9X-Chip (Test) oder das neue Modell mit A10X-Chip und 120-Hz-Display (Test) handelt. Zwar lassen sich die Tablets anhand der Modellnummern voneinander unterscheiden, aus diesen geht für Laien aber nicht auf Anhieb hervor, um welche Generation des Tablets es sich handelt. Apple hat sich gegen einen neuen Namen für die aktuelle Variante des Tablets entschieden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt deshalb: „Achtung iPad-Käufer! Apple hat den Namen seines neuen 12,9-Zoll-Flaggschiffs trotz zahlreicher Verbesserungen zum Vormodell nicht geändert. Deshalb droht unaufmerksamen Interessenten bei vielen Verkäufern ein Reinfall.“ Mit Reinfall ist der potenziell unwissende Kauf eines alten Modells gemeint, obwohl auf Basis der Produktbeschreibung das vermeintlich derzeit beste Modell gekauft wurde.

„Das größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten“

Die Verbraucherschützer haben sich den eBay-Shop von Gravis als besonders irreführend herausgepickt, dabei gehen andere Händler nicht anders vor. Außerdem ist der Ursprung des Problems an anderer Stelle zu finden. Aber der Reihe nach. Bemängelt wird von der Verbraucherzentrale NRW insbesondere eine spezielle Offerte aus der „Superbillig-Ecke WoW“, über die Gravis auf eBay ein iPad Pro mit 12,9 Zoll und 256 Gigabyte Speicher für 849 Euro angeboten hat. Laut Beschreibung im eBay-Shop von Gravis sollte es sich um das „größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten“ handeln. Über die Zahlungsmethode PayPal wurden weitere 100 Euro Rabatt gewährt.

Das laut Verbraucherzentrale NRW vermeintliche Schnäppchen entpuppte sich bei genauer Betrachtung allerdings als das 2015er-Modell und nicht das brandneue iPad Pro, das jetzt eigentlich das „größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten“ sein müsste, da es mit besserer Hardware ausgestattet ist. Auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW ließ die Pressestelle von Gravis mitteilen, „dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist, irritieren kann.“ Doch obwohl Gravis an dieser Stelle den Kern des Problems bereits andeutet, bemängelt die Verbraucherzentrale daraufhin, dass die Werbung durch Gravis zwar verändert worden sei, gleichwohl sei im Kleingedruckten des Angebots weiterhin vom „leistungsfähigsten iPad“ die Rede.

Apples Marketing-Material bleibt unverändert

Das eigentliche Problem ist, dass es offenbar seitens Apple keine Vorgabe für Händler gibt, nach der Vorstellung einer neuen Produkt-Generation, das Marketing-Material für ältere und weiterhin im Verkauf verbleibende Produkte abzuändern. Denn nicht nur bei Gravis, sondern auch auf den Produktseiten von MediaMarkt, Saturn und Cyberport wird das alte iPad Pro mit 12,9 Zoll weiterhin als das „größte und leistungsfähigste iPad“ beschrieben. Bei Gravis wird das neue Modell immerhin noch mit „2017“ im Titel unterschieden, während Cyberport klar mit „2015“ und „2017“ im Titel unterscheidet. Einmal von Apple an die Händler ausgehändigtes Marketing-Material wird demnach nicht überarbeitet, sobald ein besseres Produkt auf dem Markt ist.

Andere Tricksereien auf eBay

Abgesehen von dieser Problematik in großen deutschen Online-Shops warnt die Verbraucherzentrale allerdings auch vor echter Trickserei bei normalen eBay-Auktionen von Privatpersonen. Dort würden alte iPad Pro beispielsweise mit „2017“ im Titel beworben werden, wobei sich erst nach einer langen Liste von Produktdetails herausstellt, dass damit „gekauft im März 2017“ gemeint ist. Unabhängig vom Verkäufer, ob großer Händler oder Privatperson, sollten Kunden beim Kauf von Gütern stets wachsam sein und alle Details der Produktbeschreibung sorgfältig lesen.