Elektronikhersteller: EU-Kommission verhängt 111 Millionen Euro an Bußgeld

Fabian Vecellio del Monego
107 Kommentare
Elektronikhersteller: EU-Kommission verhängt 111 Millionen Euro an Bußgeld
Bild: Friends of Europe | CC BY 2.0

Die Europäische Kommission hat heute in vier separaten Beschlüssen Geldbußen gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon, Marantz, Philips und Pioneer verhängt, die ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoß gegen das EU‑Wettbewerbsrecht feste Preise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgaben.

Bevormundung der Einzelhandelspreise

Die genannten Hersteller nahmen über Jahre hinweg vertikale Preisbeschränkungen durch Fest- oder Mindestpreisbindungen vor. So beeinflussten sie insbesondere Einzelhändler, die ihre Produkte zu niedrigeren Preisen anboten. Die Hersteller konnten im Falle von Preissenkungen rasch eingreifen, da sie die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz durch Überwachungsinstrumente verfolgen. Missfiel ihnen deren Preispolitik, drohten sie mit Sanktionen, wie etwa einem Belieferungsstopp.

Da die meisten Online-Einzelhändler mittlerweile auf Algorithmen setzen, um den eigenen Preis automatisch an die Angebote konkurrierender Unternehmen anzupassen, betrafen die Regulierungen im Niedrigpreissegment schnell die gesamten Online-Preise für die jeweiligen Elektronikprodukte.

Alle Hersteller arbeiteten mit der Kommission zusammen

Die verhängten Geldbußen fielen allesamt stark gemindert aus, da sich sämtliche betroffenen Unternehmen kooperativ zeigten. So legten sie Beweismittel mit erheblichem Mehrwert vor und bekannten sich der Zuwiderhandlungen gegen geltendes EU-Recht schuldig, was die Ermittlungen massiv beschleunigte. Konkret fielen die Strafen wie folgt aus:

  • Asus: 63.522.000 Euro (40 Prozent Ermäßigung). Der taiwanische Hersteller hat zwischen 2011 und 2014 deutsche und französische Einzelhändler dazu aufgefordert, Preise auf ein empfohlenes Minimum anzuheben.
  • Denon & Marantz: 7.719.000 Euro (40 Prozent Ermäßigung). In den Jahren 2011 bis 2015 nahm das japanische Unternehmen vertikale Preisabsprachen in Deutschland und den Niederlanden vor.
  • Philips: 29.828.000 Euro (40 Prozent Ermäßigung). Das niederländische Unternehmen setzte zwischen 2011 und 2013 in Frankreich vertikale Preisabsprachen durch.
  • Pioneer: 10.173.000 Euro (50 Prozent Ermäßigung). Auch der japanische Hersteller Pioneer nahm von 2011 bis 2013 vertikale Preisabsprachen für 12 EU-Länder inklusive Deutschland vor, darüber hinaus beschränkte das Unternehmen den freien Warenverkehr über die EU-Innengrenzen hinweg, um unterschiedliche Preisstandards in verschiedenen Mitgliedsländern aufrechtzuerhalten.

Kommission sieht Verfälschung des Binnenmarkts

Bereits Anfang 2017 leitete die Kommission erste Untersuchungen zu den beschriebenen Verkaufspraktiken ein, gänzlich abgeschlossen seien diese noch nicht. Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verstoßen diese eindeutig gegen das Kartellrecht der Europäischen Union und beeinträchtigen den freien Wettbewerb im Binnenmarkt.

Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU‑Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU‑Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager

Die beschlossenen Geldbußen würden darüber hinaus zeigen, dass die EU die Verbraucher durchaus zu schützen weiß. Zuletzt machte die Dänin mit einer Rekordstrafe für Google Schlagzeilen.

Verweis auf Schadensersatzansprüche

Im Zuge der Pressemitteilung geht die Kommission auch auf entstandene Schadensersatzansprüche für Personen und Unternehmen, die von den erwähnten Praktiken betroffen sind, ein. Es wird darauf verwiesen, dass ein Kommissionsbeschluss rechtlich als bindender Nachweis vor nationalen Gerichten diene.