Instant-Payment-Verordnung: Echtzeitüberweisungen dürfen keinen Aufpreis mehr kosten

Dennis Krause
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Instant-Payment-Verordnung: Echtzeitüberweisungen dürfen keinen Aufpreis mehr kosten
Bild: © European Union 2023

Die EU hat sich auf eine weitere Reform des SEPA-Verfahrens geeinigt. In Zukunft sollen Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum zum Standard werden, darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments, der Europäischen Kommission sowie der Mitgliedstaaten verständigt.

Die Einigung ist ein wichtiger Schritt zu einer größeren Reform von Banküberweisungen, die im Euro-Raum über den einheitlichen Eurozahlungsverkehrsraum (SEPA) getätigt werden. Mit der Instant-Payment-Verordnung möchte die EU den Geldtransfer weiter vereinfachen und deutlich beschleunigen.

Dabei setzt die Verordnung auf den SEPA-Instant-Standard, der schon jetzt von zwei Dritteln der Institute für Echtzeitüberweisungen genutzt wird. Bisher variierten jedoch die Gebühren unterhalb der Banken stark und der Standard wird vielerorts nur als teure Alternative zur Ein-Werktag-Überweisung angeboten.

Überweisungen werden schneller und günstiger

Damit soll nun Schluss sein. Die Echtzeitüberweisung soll zum neuen Standard im Euro-Raum werden. Deshalb sieht die Verordnung vor Finanzinstitute zur Einführung von Überweisungen binnen weniger Sekunden zu verpflichten und Zusatzgebühren für die Nutzung von SEPA-Instant zu verbieten.

Das bedeutet nicht, dass Banken gar keine Gebühren mehr verlangen, sondern lediglich, dass eine Echtzeitüberweisung nicht teurer als eine Standardüberweisung ausfallen darf – die es für Privatkunden aktuell in der Regel ohne Gebühr gibt.

Zahlungsdienstleister, die Euro-Überweisungen tätigen, werden verpflichtet sein, allen ihren Kunden Sofortzahlungen anzubieten. Deren Kosten dürfen nicht höher sein als bei herkömmlichen Überweisungen.

Des Weiteren enthält der ausgehandelte Entwurf die Pflicht Mechanismen einzuführen, die Fehlüberweisungen verhindern und beabsichtigt die Zahlungsinfrastruktur von SEPA auch für Nichtbanken zu öffnen, wie die FAZ schreibt.

Legislative ist am Zug

Nach den Verhandlungen muss die Verordnung nun noch durch die Organe der EU bestätigt werden, bevor sie in geltendes Recht umgesetzt werden kann. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die zuständigen Finanzminister im Rat der Europäischen Union oder das Europäische Parlament ihre Zustimmung in den Abstimmungen verweigern werden.

Planungen laufen seit 2022

Die Reform nimmt damit eine essentielle Hürde und folgt dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Oktober 2022, der vorsah, den Zugang zu schnelleren Überweisungen zugänglicher und günstiger zu machen, nachdem festgestellt wurde, dass selbst nach sechs Jahren SEPA-Instant nur rund elf Prozent der Überweisungen binnen zehn Sekunden ausgeführt wurden – der Großteil der Geldtransfers also nicht in Echtzeit erfolgt.

Unabhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsdienstleistern

Mit der Verbesserung der Zugänglichkeit soll genau dort angesetzt werden und damit auch ein Stück weit Unabhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern wie PayPal oder chinesischen wie AliPay erreicht werden, die bereits seit Jahren kostenfreie sofortige Geldtransfers anbieten.