Nintendo: Klage gegen bekannte ROM-Portale

Christopher Lewerenz
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Nintendo: Klage gegen bekannte ROM-Portale
Bild: Nintendo

Nintendo hat im Distrikt Arizona eine Klage gegen die Betreiber der Seiten LoveROMS und LoveRETRO eingereicht. Sie werden beschuldigt, gegen das Urheberrecht und gegen das Markenrecht verstoßen zu haben. Außerdem geben die Kläger an, dass ein unlauterer Wettbewerb vorliege, der gegen die guten Sitten verstößt.

Die Betreiber vertreiben auf den genannten Seiten ROMs, welche durch das Benutzen eines Emulators auf anderen Geräten gespielt werden können. Dieses Vorgehen ist besonders dann praktisch, wenn alte Spiele wieder gespielt werden wollen, die benötigte Konsole aber nicht mehr vorhanden ist. Schon lange ist bekannt, dass viele Publisher mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind. Besonders Nintendo erwähnte schon des Öfteren, dass sie dieses Vorgehen in keiner Weise dulden.

Betreiber seien gut organisiert

Mit der Klage gegen LoveROMS und LoveRETRO ließ Nintendo seinen Worten Taten folgen. Die Betreiber der Seiten haben bereits auf die Klage reagiert und die Seite LoveRETRO offline gestellt und von der Seite LoveROMS alle Titel von Nintendo entfernt. Nintendo begründet die Klage damit, dass beide Seiten zu den berüchtigsten und offensten Seiten gehören, die ROMs vertreiben. Außerdem würden die Angeklagten ohne die Erlaubnis von Nintendo Kopien der Spiele reproduzieren, verbreiten und veröffentlichen. Die Betreiber der Seiten seien außerdem keine Gelegenheitsspieler, die die Seiten als Hobby-Projekt betreiben. Sie seien mehr gut organisierte Parteien mit weitreichendem Wissen über Nintendos geistiges Eigentum und die Videospielindustrie. Dazu kommt, dass sowohl LoveROMS als auch LoveRETRO markenrechtlich geschützte Logos und Charaktere von Nintendo verwenden.

Nintendo verlangt Schadensersatz

Nintendo hofft mit der Klage, beide Seiten permanent offline zu stellen. Der Videospielgigant verlangt Schadensersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro Spiel und bis zu 2 Millionen US-Dollar für jede einzelne Markenrechtsverletzung. Außerdem sollen die Betreiber die Quellen verraten, von denen sie die ROMs beziehen.

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