5G-Frequenzversteigerung: Startschuss für das schnelle Mobil-Internet

Andreas Frischholz
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5G-Frequenzversteigerung: Startschuss für das schnelle Mobil-Internet

Trotz langwierigem Streit und Klagen geht es nun los. Die Bundesnetzagentur hat heute in Mainz die Versteigerung der 5G-Frequenzen eröffnet. Verfügbar sind insgesamt 41 Frequenzblöcke, für die ein Erlös zwischen 3 bis 5 Milliarden Euro erwartet wird.

Es ist gut, dass die Versteigerung nun beginnt und wir damit den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland fördern können", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 5G sei der Schritt in die digitale Zukunft, nun müssten die Unternehmen entscheiden, was ihnen die Frequenzen wert sind.

Wie viel letztlich gezahlt wird, lässt sich aktuell nicht sagen. Homann erklärte aber nochmals, eine „Erlösmaximierung ist nicht Ziel der Bundesnetzagentur“. Denn das Problem ist: Je mehr die Netzbetreiber für Frequenzen zahlen müssen, desto weniger bleibt für den Ausbau über. Das gilt als eine der Lehren aus der Versteigerung der UMTS-Frequenzen aus dem Jahr 2000. Damals zahlten die Unternehmen knapp 100 Milliarden DM – also rund 50 Milliarden Euro.

Ablauf der Auktion

Versteigert wird ab heute in Mainz ein Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz. Der volle Umfang beträgt 420 MHz, aufgeteilt in 41 Frequenzblöcke. Teilnehmer bei der Auktion sind die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone sowie 1&1 Drillisch als Neueinsteiger.

Die Auktion läuft über mehrere Runden, die jeweils spätestens nach einer Stunde enden. Aktuelle Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht. Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Daher lässt sich auch die Dauer der Versteigerung nicht prognostizieren. Gerechnet wird mit einigen Wochen.

Die ersten sechs Runden sind bereits vorüber, Stand jetzt würde der Bund rund 326 Millionen Euro erhalten. Wie Teltarif berichtet, gehen vor allem die etablierten Netzbetreiber eher bedächtig in die Auktion. Noch lasse sich aber keine finale Strategie erkennen.

Klagen laufen immer noch

Dass die 5G-Auktion heute überhaupt starten kann, hängt mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von Freitag zusammen. Die Richter hatten die Eilanträge der Netzbetreiber abgewiesen. Diese wollten, dass die Auktion erst stattfindet, wenn ein Urteil im Hauptverfahren gefallen ist – sind damit aber gescheitert.

Einer der Gründe für die Klagen sind die Versorgungsauflagen. Wer Frequenzen ersteigert, muss bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 gilt dann eine 100-Mbit/s-Vorgabe für alle übrigen Bundesstraßen, bei Landes- und Staatsstraßen, den Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen sowie alle übrigen Schienenwege sind mit mindestens 50 Mbit/s nötig. Neueinsteiger müssen niedrigere Auflagen erfüllen.

Das ist zu hoch, sagen nun die Netzbetreiber. Mit dem verfügbaren Frequenzspektrum wären solche Auflagen nicht umsetzbar. Hinzu kommt noch die Debatte über das National Roaming, bei dem Wettbewerber die Infrastruktur eines anderen Anbieters gegen Entgelte nutzen können. In finalen Vergabebedingungen ist zwar nur noch ein Verhandlungsgebot enthalten, eine Pflicht für das Teilen der Infrastruktur besteht nicht. Doch selbst dieser Passus ist den etablierten Netzbetreibern zu vage, von Rechtsunsicherheit ist die Rede.

Hinzu kommt noch die politische Debatte. Diskutiert wird, Roaming-Vorgaben nach der Auktion per Gesetz zu beschließen.

Bitkom kritisiert vage Vorgaben für 5G-Auktion

All das schaffe keine guten Voraussetzungen für die Auktion, kritisiert der IT-Branchenverband Bitkom. Angesichts laufenden Klagen sowie diskutierter Gesetzesänderungen „stehe das gesamte Verfahren auf tönernen Füßen. Noch nie war eine Frequenzauktion mit ähnlichen Unsicherheiten behaftet“, so Bitkom-Präsident Achim Berg. Wenn die Frequenzen versteigert sind, müsse es daher darum gehen, die „verwaltungsrechtlichen und verwaltungspraktischen Hürden für einen schnellen Netzausbau aus dem Weg zu räumen, damit neue Mobilfunkmasten für eine bessere Versorgung aufgebaut und einfacher genehmigt werden“.

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