Nun offiziell: Bundesnetzagentur bestätigt vier Teilnehmer bei 5G-Auktion

Andreas Frischholz
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Nun offiziell: Bundesnetzagentur bestätigt vier Teilnehmer bei 5G-Auktion

Nun ist es offiziell: Die Bundesnetzagentur lässt vier Bieter bei der 5G-Auktion zu. Neben den etablierten Mobilfunk-Netzbetreibern Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und Vodafone ist auch noch 1&1 Drillisch als Neueinsteiger mit an Bord.

Die Bewerbungen für die 5G-Auktion mussten bereits im Januar eingehen. Seitdem hat die Bundesnetzagentur geprüft, ob die Antragsteller über die Fähigkeiten und Mittel für einen bundesweiten Netzausbau verfügen. „Frequenzen für Mobilfunk sind begrenzt und sollen daher im Interesse der Verbraucher effizient genutzt werden", sagte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.

Die Auktion startet am 19. März in Mainz. Versteigert werden insgesamt 420 MHz aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Mit der Frequenzvergabe will die Bundesnetzagentur „Planungs- und Investitionssicherheit“ schaffen, um einen „schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland zu ermöglichen“.

Termin der 5G-Auktion abhängig von Urteil über Eilanträge

Ob das gelingt, ist aufgrund der Eilanträge der etablierten Mobilfunk-Netzbetreiber offen. Die Klagen wurden bereits im Dezember eingereicht, begründet unter anderem mit „rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse“. So bemängeln die Mobilfunknetzbetreiber unter anderem die Versorgungsauflagen in der Fläche, die mit dem verfügbaren Frequenz-Spektrum nicht umsetzbar wären. Und die Roaming-Auflagen werden als zu vage kritisiert.

Während die Klagen aus dem Dezember noch keine aufschiebende Wirkung hatten, sieht das bei den Eilanträgen anders aus. Sollte das Verwaltungsgericht diese bestätigen, müsste die Auktion so lange verschoben werden, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren gefallen ist.

Eines der Kernprobleme, das im Zuge der 5G-Auktion diskutiert wird, ist das Schließen von Funklöchern. Eine mögliche Maßnahme wäre ein verpflichtendes Roaming: Netzbetreiber müssten in einem solchen Fall ihre Infrastruktur für Wettbewerber öffnen, wenn diese – vor allem in entlegenen Regionen – kein eigenes Netz haben. Die Bundesnetzagentur hat es bei den Vergaberegeln für die 5G-Auktion nicht aufgegriffen, im politischen Betrieb bleibt es aber ein beliebtes Thema.

Lokales Roaming: Netzbetreiber für freiwillige Kooperationen

Zuletzt kursierte etwa eine Kompromisslösung: So sollen Anbieter nur dann vom lokalen Roaming profitieren, wenn sie bereits selbst 95 Prozent der Haushalte abdecken. Welche Richtung nun der Bundestag einschlägt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen, auch eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss war nur wenig aufschlussreich.

Klar bleibt derweil die Position der etablierten Netzbetreiber. Sie lehnen verpflichtenden Vorgaben ab und setzen stattdessen auf freiwillige Kooperationen. Erst am Wochenende erklärte Vodafones Deutschland-Chef Hannes Amtsreiter im Interview mit der Welt am Sonntag, die drei etablierten Netzbetreiber sollten eine Allianz gegen Funklöcher schmieden. Konkret sagte er: „Wir drei Netzbetreiber, die wir wirklich in Deutschlands Infrastruktur investieren wollen, teilen uns die Flecken auf. Jeder baut dann ein Drittel davon aus.“ Wenn ein Anbieter dann eine Mobilfunkstation aufgebaut habe, könnten die anderen ihre Antennen dranhängen.

Auffällig an dem Vorschlag ist: 1&1 als potentiell vierter 5G-Netzbetreiber wird nicht erwähnt. Dafür passt er in die Vorstellungen von der Deutschen Telekom und Telefónica Deutschland, die sich ebenfalls für eine freiwillige Zusammenarbeit aussprechen. So sagte eine Sprecherin von Telefónica Deutschland auf Anfrage von ComputerBase: „Wir sprechen uns dafür aus, dass Kooperationen immer freiwillig sein sollten. Schon heute teilen wir rund 70 Prozent unserer Antennenstandorte mit unseren Mitbewerbern."

Die Anbieter montieren demnach also schon die eigene Technik an den Standorten der Wettbewerber. „Diese Form der Zusammenarbeit wollen wir weiter ausbauen“, so Telefónica.