Apple vs. Qualcomm: Einfuhrstopp für bestimmte iPhone-Modelle empfohlen

Michael Schäfer
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Apple vs. Qualcomm: Einfuhrstopp für bestimmte iPhone-Modelle empfohlen

In der bereits seit Längerem andauernden Auseinandersetzung zwischen Apple und Qualcomm rund um den Vorwurf der Lizenzverletzungen seitens des iPhone-Herstellers konnte der Chip-Hersteller einen Etappensieg erringen: Die US-Handelsbehörde ITC hat nun ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhone-Modelle empfohlen.

Geistiges Eigentum verwendet

So sieht die Vorsitzende Richterin MaryJoan McNamara in dem vorläufig erlassenen Urteil einen Patentverstoß seitens Apple als nachgewiesen an. Konkret geht es dabei um das Schutzrecht 8.063.674, welches Techniken zur Energieverwaltung von Computing-Geräten beschreibt und dazu dienen soll, den Stromverbrauch zu reduzieren und dadurch die Akkulaufzeit zu verlängern. Diese Anerkennung hat zur Folge, dass in den USA bestimmte Modelle der Smartphone-Serie zukünftig einem zumindest eingeschränkten Verkaufsverbot unterliegen würden. Gleichzeitig spricht sich die Richterin für eine Unterlassungserklärung aus, welche Apple die Nutzung von Qualcomms geistigem Eigentum zukünftig untersagen würde. Für ein generelles Verkaufsverbot bedarf es jedoch weitere Analysen, hier steht unter anderem auch die jeweilige Wettbewerbssituation im Raum.

Patent aberkannt

Gleichzeitig musste Qualcomm mit der zunächst positiven Entscheidung auch eine Niederlage verbuchen: So revidierte die International Trade Commission (ITC) ein im September erlassenes Urteil, in welchem ein weiterer Verstoß gegen ein Patent von Qualcomm zur Energieverwaltung festgestellt wurde. Nach neuer Sichtung der Unterlagen kamen die Richter der US-Handelsbehörde nun zu dem Schluss, das eingereichte Patent aufgrund stichhaltigen Erklärungen seitens Apple als ungültig anzusehen.

Verkaufsverbot nur mit Trumps Zustimmung

Ob es nun zu einem endgültigen Verkaufsverbot kommt, ist bisher schwer abzusehen. In nächster Instanz wird McNamaras Empfehlung durch die gesamte sechsköpfige Kommission geprüft, bevor diese zur endgültigen Entscheidung dem US-Präsidenten vorgelegt wird. Hier ist eine Zustimmung ebenfalls nicht gesichert.

In der Vergangenheit hatte sich unter anderem Trumps Vorgänger Obama im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung gegen ein Verkaufsverbot gegen das US-Unternehmen ausgesprochen. Im Unterschied zur jetzigen Auseinandersetzung ging es seinerzeit jedoch um einen Disput zwischen einem Unternehmen aus den USA und aus Südkorea. Wie sich der Präsident bei zwei heimischen Unternehmen verhalten wird ist unklar. Während Qualcomm keine Fertigungsstätten in den USA besitzt, lässt Apple zumindest den eigenen High-End-Rechner Mac Pro in Austin, Texas und somit im eigenen Land fertigen. Darüber hinaus unterhält das Unternehmen zahlreiche Datenzentren und eigene Dienste sowie über die Hälfte seiner weltweit rund 500 Apple Stores in den USA. Dies könnte, Trumps Paradigma „America First‟ zugrunde gelegt, zu einem Vorteil für das Unternehmen in der Entscheidung werden.

Unbekannt ist bisweilen zudem, um welche beanstandeten iPhone-Modelle es sich genau handelt, hierzu wurden von Seiten McNamaras keine Angaben gemacht.

Lizenzvereinbarungen als Hauptgrund der Streitigkeiten

Dennoch stehen im Rechtsstreit zwischen Apple und Qualcomm keine Patentstreitigkeiten im Vordergrund, sondern Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen. Laut Qualcomm soll sich Apple nicht an den Lizenzvertrag zur Nutzung einer Qualcomm-Software („Master Software Agreement“) für die Optimierung der zugekauften Modems gehalten zu haben, indem der iPhone-Hersteller Qualcomms Software für die Optimierung der angeblich schlechteren Intel-Modems verwendet haben soll. Die dadurch besser funktionierenden Intel-Modems sollen anschließend zu den Preisverhandlungen mit dem Chip-Hersteller herangezogen worden sein.

In Deutschland wurde Apple bereits im Dezember mit einem Verkaufsverbot der iPhone-Modelle iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X belegt, welches nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 1,34 Milliarden Euro seitens Qualcomm Anfang Januar dieses Jahres in Kraft trat. Das Urteil besagte zudem, dass Apple entsprechende Modelle nicht nur selbst aus dem Verkauf in Deutschland nehmen, sondern auch von allen anderen Einzelhändlern zurückrufen muss und entsprechende Geräte vernichten soll. Apple konnte dem Verkaufsstopp entgehen, indem das Unternehmen in Deutschland die genannten Modelle mit Qualcomm-Modems ausstattete.