Gmail: Google gewinnt Klage gegen Bundesnetzagentur vor EuGH

Christoph Käsbauer
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Gmail: Google gewinnt Klage gegen Bundesnetzagentur vor EuGH
Bild: hpgruesen | CC0 1.0

Google ist mit dem Webmail-Dienst Gmail kein Telekommunikationsanbieter wie etwa die Deutsche Telekom – das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden. Klingt banal, betrifft aber Bereiche wie Überwachung und Verschlüsselung sowie die Datenschutzvorgaben.

Kein automatisierter Zugriff auf Daten

Moderne Kommunikation ist digital, schnell, und oftmals verschlüsselt. Unter dem Vorwand der Sicherheit können aber auf einige Kommunikationsinhalte zugegriffen werden. Bei internetbasierter Kommunikation regelt dies die Bundesnetzagentur und die Telekommunikations-Überwachungsverordnung.

Kommunikationsdienstleister müssen sich bei der Regulierungsbehörde anmelden, damit diese auf richterlichen Beschluss den leichten und automatisierten Zugriff auf Inhalte von Verdächtigen ermöglichen können. Deswegen ging die Behörde bereits 2012 auf Google zu, um eine Anmeldung des Webmail-Anbieters bei der Bundesnetzagentur einzufordern. Google hat daraufhin gegen den Bescheid geklagt. Der Streit ging durch verschiedene gerichtliche Instanzen, bis schließlich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterreichte. Da das deutsche Telekommunikationsgesetz auf EU-Richtlinien basiert, ist der EuGH die höchste zuständige juristische Instanz.

Mail-Dienste sind keine Telekommunikationsdienste

Google argumentierte bei dem Rechtsstreit damit, dass sie selbst keinerlei Kommunikationsnetz betreiben würden. Ihr Email-Dienst verwende ausschließlich das Internet als bestehende Infrastruktur. Zudem könne Google, anders als „echte“ Kommunikationsdienstleister, weder den Zugang noch die Datenübertragung kontrollieren. Der EuGH folgte dieser Argumentation und gab der Klage statt, „da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht“.

Dies stellt eine wichtige Grundsatzentscheidung für viele Unternehmen dar, die im digitalen Raum diverse Kommunikationsplattformen anbieten. Innenminister Seehofer hatte etwa die Entschlüsselung von Nachrichten diverser Messenger im Verdachtsfalle gefordert. Mit dem Urteil kann die Bundesnetzagentur weiterhin automatisiert auf SMS und Telefonate zugreifen, der einfache Zugriff auf Dienste, die lediglich das Internet als Infrastruktur nutzen, bleibt aber zunächst verwehrt. Dies betrifft allerdings nur automatisierte Schnittstellen, die der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden müssen; eine Überwachung im Einzelfall bleibt trotzdem auf richterlichem Beschluss möglich.

Ob Messenger gezwungen werden können, Vorkehrungen zu treffen, um die Verschlüsselung auf richterlichen Beschluss hin zu umgehen, ist bisher unklar. Im Moment ist zudem bei einigen Diensten keine Entschlüsselung von Anbieterseite aus möglich. So wurde der Dienst „Telegram“ in Russland bereits gesperrt, da dieser keine Schlüssel zur Entschlüsselung von Nachrichten herausgeben wollte und konnte, da der Anbieter selbst keinen Zugriff auf die entsprechenden Schlüssel besitzt.

Auswirkungen für die Datenschutzvorgaben

Das Urteil betrifft auch die Datenschutzvorgaben, wie Netzpolitik.org berichtet. Seit Jahren beklagen Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone, dass Internetfirmen wie eben Google zwar Milliardengewinne erwirtschaften, die Netzbetreiber aber den Breitbandausbau stemmen müssten. Was man dafür unter anderem verantwortlich macht: unterschiedliche Datenschutzvorgaben. Letztes Jahr sagte etwa Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann in einem Interview mit der Financial Times, so etwas könne nicht rechtens sein, wenn die Anbieter dieselben Dienste anbieten.

Abgeschlossen ist das Thema damit aber noch nicht. Restriktivere Vorgaben für Web-Dienste wie Skype oder WhatsApp sind etwa Teil der E-Privacy-Verordnung, über die die EU seit geraumer Zeit verhandelt. Wann diese aber umgesetzt wird, ist derzeit unklar.