News Daten fallen nicht unter Hausratversicherung

Michael

Re-aktions-Pinguin
Registriert
Okt. 2002
Beiträge
3.213
Hätte ich auch nicht anders gedacht. Klingt logisch. Was die beschädigte Sache wäre, wäre ja die Festplatte selbst. Die Datenwiederherstellung hätte ich auch dem Geschädigten auf's Auge gedrückt...
 
§ 90 BGB redet ja auch bezüglich der Definition einer Sache auch nur von körperlichen Dingen.
 
[klugshice] „BSI für Büger“ sollte für wohl „BSI für Bürger“ heißen[klugshice]

Hm also Daten sind eben keine Sachwerte. Wäre ichz nie drauf gekommen so etwas zu verlangen bei meiner Versicherung.
 
Wo ist das Problem? Einfach letzte Datensicherung zurück und fertig.

Die im feuerfestem Stahschrank eingeschlossenen Streamerbänder werden wohl kaum von ner Überspannung betroffen sein.
 
Ich glaube nicht, dass der nette Herr sich irgendwie um Datensicherung gekümmert hat. Es ist zum Teil erschreckend wie Unternehmen mit ihren Überlebenswichtigen Daten umgehen.
 
@7

da muss ich dir recht geben! selbst erfahrene geschätsleute machen - aus reiner bequemlichkeit - oft keine datensicherungen.
selbst schuld wenn sie dann mal nach einem crash/kurzschluss plötzlich mit leeren händen dar stehen! :evillol:
 
Tja, Dummheit muß bestraft werden - wie hier ja auch geschehen.

Und so ne blöde Kundendatenbank müßte doch locker sogar auf ne CD passen. Total bescheuert, daß die so wichtige Daten nicht gerade mal gesichert haben.
 
Außerdem gibt es ja einfach sowas wie Steckdosen mit Überspannungsschutz. Da kann man sich drauf verlassen, das kein Schaden durch Blitzschlag... entsteht. So etwas sollte eigentlich jeder vernünftige Unternehmer vor einen Rechner schalten, wenn da wichtige Daten drauf sind. Für sowas braucht man also auch keine Zusatzversicherung. Ein bißchen mitdenken ist angesagt...
 
Naja, das verwundert mich also wirklich auch nicht. Käme nie auf die Idee, sowas von der Hausratversicherung zu verlangen. Und wenn wirklich keine Backups vorhanden sind..., naja dann wurde das nun bitter bestraft!
 
Atiist schrieb:
[klugshice] „BSI für Büger“ sollte für wohl „BSI für Bürger“ heißen[klugshice]

Hm also Daten sind eben keine Sachwerte. Wäre ichz nie drauf gekommen so etwas zu verlangen bei meiner Versicherung.

Hi

Das finde ich so nicht richtig, da das Gericht nur sagt, dass die Daten keine Sachen i.S.d. § 90 BGB sind und somit eine Hausratversicherung dafür nicht aufkommen muss. Ein Sachwert liegt insoweit vor, als das die Daten einen realen Gegenwert haben, damit schon versicherungswürdig sind, aber halt nicht über eine Hausratversicherung.

MfG

Andreas :D
 
Zurück
Oben