Nichtlieferung wegen defekter Ware, Regresspflichtig?

dareef99

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2004
Beiträge
485
Hallo, bitte löschen wenn es nicht hier herein passt aber ich benötige eine dringende Antwort.

Ich habe Ware bei Ebay versteigert und diese ist jetzt kaputt. Ich habe dem Käufer das geschrieben und er liess dann die Bemerkung fallen, dass er mich dann ja eigentlich regresspflichtig machen könnte, da er die Ware dringendst bräuchte. Wir haben uns aber nun darauf geeinigt, den Handel nicht abzuschliessen. Kann er trotzdem Regress fordern?

Kann er das??

Danke euch.

Bitte erst antworten und dann kann es ruhig gelöscht werden. Ich habe keine Ahnung worauf ich mich jetzt gefasst machen muss.

Grß
 
Da du hoffentlich "Privat an Privat" ohne Gewährleistung mit in die Auktion geschrieben hast. Kann er das nicht.
Klar, er kann dir das Geld überweisen und Du ihm die defeke Ware schicken, aber wäre ja nicht in seinem Sinne.
Also wenn er vernüftig ist, passiert nichts mehr.
 
Hi, das habe ich geschrieben. Die Üblichen Floskeln natürlich von wegen Keine Gewährleistung und so weiter.....Privatverkauf....

Ja, habe ich.

Wenn das stimmt wäre es ja äusserst beruhigend.

Hab schon Bauchschmerzen, ich hasse son Ärger.

Danke schonmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, alles im grünen Bereich!
 
Die ebay Regel schreibt auch vor daß der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten
kann wenn die angebotene Ware nicht der Beschreibung entspricht, sprich auch ein
späterer Defekt bemerkt wird. Das ist ja hier anscheinend der Fall.

Regress kann er bei einem Privatverkauf nicht anmelden.
Er kann dir aber eine negative Bewertung geben.

Siehe hier
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel_bids.html
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
http://pages.ebay.de/help/pay/questions/seller-refuses-shipping.html
 
Ich danke Euch auf jeden Fall für die schnellen Antworten, THX
 
Zurück
Oben