DSL-Umzug mit Telekom

Ismiribel

Lt. Junior Grade
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Nov. 2011
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292
Hallo,
ich bin vor 2 Jahren und 4 Monaten zur Telekom, da die damals die einzigen waren, die mir DSL 6000 zugesichert haben. Alle andren boten mir nur DSL 2000 an.
Damit das DSL 6000 geschaltet werden konnte, musste ich einen Anschluss mit Analog (6000 RAM) anstatt einen IP-Anschluss nehmen. Den Grund dafür konnte mir die Telekom nicht erklären. Ich zahle derzeit 35 Euro im Monat.

Jetzt ziehe ich im Oktober um und habe leider versäumt Anfang des Jahres zu kündigen.

Da meines Wissens keine RAM Analog Anschlüsse mehr neu geschalten werden, wollte ich wissen, ob ich evtl. so aus dem Vertrag mit Sonderkündigungsrecht raus komme. Ich möchte nämlich vermeiden, dass ich die 70 Euro Umzugskosten + neue 2 Jahre Vertragslaufzeit zu schlechten Konditionen aufgebrummt bekomme.

Am neuen Standort gibt es dann DSL 50000.

Danke.
 
Es gibt bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn die Telekom liefern kann, dann bleibt der Vertrag bestehen. Aber Du wirst vermutlich den Vertrag auf VDSL aufstocken können. Das sollte selbst bei der Telekom gehen.
 
-doppelpost?! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben, es gibt bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn die Telekom liefern kann, wirst du das nehmen müssen was die Telekom dir liefert. Das mag DSL oder ggfs. auch VDSL sein. Siehst du ja auch an der Verfügbarkeitsprüfung was geht und was nicht.

Was die knapp 70€ für den Umzug angeht, kommt auf dein Verhandlungsgeschick an.
 
Sonderkündigungsrecht bei der Telekom hast du nur wenn du irgendwo hinziehst wo die nicht liefern können.
Dann kommst du mit einer Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag.

Trifft das bei dir nicht zu, dann ist das einfach unter Pech zu verbuchen.

Ist vielen doch schon mal passiert, das man eine Frist versäumt hat und einen Vertrag länger an der Backe hatte. Wenn man daraus nicht lern kurze Laufzeiten zu wählen; bei langen Verträgen sich eine Erinnerung einzurichten oder die Verträge direkt nach Abschluss wieder zum Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen der muss halt damit leben :)

Wobei einem Upgrade während der Laufzeit eigentlich nichts im Wege stehen sollte solange du bei der Telekom bleibst. Die sind ja auch daran interessiert mehr Geld zu verdienen und für den Abschluss bekommt der "Berater" auch nochmal Provision. Die erneute Laufzeit von 24 Monaten bleibt dann natürlich immer noch bestehen.
 
Hallo

Wenn die Telekom den bisherigen DSL Vertrag bei einem Umzug am neuen Wohnort fortführen kann (liefern kann) besteht keine Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich vorzeitig zu kündigen (Sonderkündigugnsrecht).

Ob sich die Telekom sich darauf einlässt, bei fristgerechter Kündigung durch die Zahlung einer Abstandssumme bzw. Zahlung der monatlichen Beträge bis zum Ablauf des Vertrages den Kunden vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, muss geprüft werden.

Auch noch zu beachten ist, das falls der bisherige DSL (16.000) Vertrag auf Magenta M geändert werden sollte, sich hierbei die Vertragslaufzeit wieder um 24 Monate verlängert (quasi Neuvertrag).

Vicanus
 
Respekt, so viele Antworten und alle falsch :o

Dabei ist im TKG §46 alles genau geregelt.

Wenn dir die Telekom nicht den gleichen Vertrag 1zu1 schalten kann hast du das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung mit 3 Monatsfrist. Und das gleicher Vertrag ist genau zu nehmen, jetzt analog mit 6k muss auch identisch am neuen Wohnort zu schalten gehen nur dann und wirklich nur dann musst du deinen Vertrag umziehen, allerdings unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit. Jede Änderung ob die Technik oder die Geschwindigkeit bedeutet automatisch Kündigung ist möglich.

Da die Telekom keine neuen Analoganschlüsse mehr schaltet wird es wohl darauf hinauslaufen das du kündigen können wirst.
Du musst dazu aber den Umzug auch bei der Telekom korrekt anmelden, da passieren häufig Fehler. Vor allem im T-Punkt werden die Kunden gerne mal beschwatzt oder einfach belogen.
 
@ heronimo

Was im TKG §46 steht, ist vielen hier wohlbekannt und trotzdem Auslegungssache, da i.d.R. kein DSL Vertrag so auf einen Kunden/auf eine Gegebenheit hin von der Telekom vertraglich gestaltet und abgeschlossen werden wird, als dass schon eine marginale Änderung des Vertrages (hier Umzug) ein Sonderkündigungsrecht seitens des Kunden bei gleichzeituger "Lieferfähigkeit" der Telekom bewirken würde.

Also bleibt dem TE wohl nichts anderen übrig, als mit der Telekom Rücksprache zu nehmen und so zu versuchen, trotz Fristversäumnis aus dem Vertrag herauszukommen.

Vicanus
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für die Antworten. Ich hatte auch auf das TKG §46 gehofft.
Ich versuche einfach mein Glück und schreibe ne Sonderkündigung. Mal sehen was passiert.
 
@heronimo

dann lies Dein zitierten § mal genau. Es muss nicht exakt dasselbe Produkt sein. Das ist sogar im TKG selber geregelt.

Analoganschlüsse gibt es nicht mehr, der Kunde kann darauf nicht bestehen. Wenn die Telekom 6000 MBit liefern kann, dann besteht kein Recht zur Sonderkündigung.
 
@BlubbsDE,

auch wenn du mal wieder auf deiner Meinung bestehen willst ist es genau so wie von mir beschrieben.

Zu deiner Frage wo es steht:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.

Ganz klar, keine Änderung der Vertragsinhalte und die Telekom setzt das so und genauso durch, ob du das glaubst oder nicht spielt sowieso kein Rolle. Und da der TO einen Analoganschluss hat müsste ihm die Telekom einen Analoganschluss mit 6k RAM schalten, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht machen und demzufolge hat er das Recht zur Sonderkündigung.

Nochmal, ganz wichtig, diesen Umzug korrekt melden.

Im übrigen kann die Telekom wohl nirgendwo 6000MBit liefern weder mit Analoganschluss noch mit IP :evillol:
 
Und was ist mit dem Artikel 9, Absatz 2?

Was niemand mehr in DE liefern kann, muss auch der bestehende Provider nicht mehr liefern und somit fällt das Sonderkündigungsrecht aus diesem Grund weg. Analoganschluss mit RAM Schaltung.
 
Nicht der §9. Artikel 9 Deines zitieren §46.

(9) Die Bundesnetzagentur kann die Einzelheiten des Verfahrens für den Anbieterwechsel und die Informationsverpflichtung nach Absatz 8 Satz 4 festlegen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

2. die technische Entwicklung,
 
Ich habe mich nur eines Zitates des von Dir verlinkten § bemächtigt. Wir werden es sehen. Wenn Der TE es hier erzählen sollte, was die Telekom in diesem Fall sagt und tut.

Tatsache ist, die Telekom muss in dem Fall nicht das Sonderkündigungsrecht einräumen. Wenn mindestens 6 MBit schaltbar sind. Der Analoganschluss ist dem technischen Fortschritt zum Opfer gefallen und steht nirgends in DE mehr zur Verfügung. Bei keinem Provider. Und genau das erlaubt eben das verwehren des Sonderrechtes. Siehe §46, Artikel 9, Absatz 2.
 
Das stimmt einfach nicht und die gelebte Realität zeigt dies auch. Der von mir zitierte Absatz ist dazu auch eindeutig. Im übrigen steht da nirgends was von mindestens.
 
Ich habe täglich mit dieser Realität zu tun. Gerade jetzt, wo alle echten Telefonanschlüsse wegfallen. Sei es ISDN, sei es Analog. Und Analog schon weit länger. Das wurde nur noch dort aufrecht erhalten, wo es technisch Sinn ergab und der Kunde davon bei DSL profitierte. Wie in dem Fall des TEs.

Wenn er jetzt umzieht wird er vermutlich einen schnelleren DSL Anschluss bekommen können. Und da besteht einfach kein Sonderkündigungsrecht. Warum sagte ich jetzt mehrfach. Und die 6 MBit hob ich nochmals hervor, weil ich zuvor den 6000 MBit Fehler machte. Und weil dies ein Grund zur Sonderkündigung wäre. Könnte die Telekom eben diese 6 Mbit nicht liefern.

Und der von Dir verlinkte Thread zum Telekom Hilft Team hilft hier auch gar nicht weiter. Dort hatte der TE VDSL 50 und die Telekom konnte nur DSL 16 K schalten. Da ist das Recht der Kündigung unzweifelhaft.
 
Leute! Es gibt doch hier bereits eindeutige Gerichtsurteile und Hilfestellungen.

FAKT ist und da BlubbsDe einfach recht. Kann die Telekom ihm an seinem neuen Wohnort DSL6000 oder mehr schalten, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Fertig, Aus, Äpfel. Wie sie die Leistung erbingen ist wurscht und ändert an der Laufzeit und an der Grundgebühr ersteinmal gar nix.

Wenn er am neuen Wohnort nur einen Geschwindigkeit bekommen kann, die weniger als 50% der vertraglich zugesicherten Leistung entspricht, dann hat er ein Recht auf Kündigung.

Hier mal die Aussage eines Anwaltes....

"Kündigung bei Umzug innerhalb von Deutschland: Ziehen Sie innerhalb Deutschlands von einer Wohnung in eine andere, egal ob innerhalb der selben Stadt oder in eine andere Stadt, so liegt zunächst kein(!) Kündigungsgrund vor. Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Festnetzanschluss in die neue Wohnung mitzunehmen. Nur wenn Ihr Anbieter diesen Umzug aus technischen Gründen nicht durchführen kann, evtl. weil er das Gebiet der neuen Wohnung nicht versorgt, können Sie eine außerordentliche Kündigung erklären. Diese hat eine Frist von drei Monaten, was bedeutet, dass Sie zum Ende eines Monats nach drei Monaten weiterer Laufzeit kündigen können. Erklären Sie beispielsweise am 12.02. die Kündigung, so endet der Vertrag zum 31.05. Bis dahin müssen Sie die Grundgebühr des alten Vertrags weiter bezahlen, können in der neuen Wohnung aber gleichzeitig einen anderen Provider beauftragen.

Hier der Link mit allen Ausführungen!

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kuendigung-festnetz-dsl/
 
Ich weiß nicht, was dein Link und dein Zitat ausdrücken sollen, sehe dort nichts Zweckdienliches.

Wenn es eindeutige Gerichtsurteile gibt, wäre eine Angabe eines solchen Urteils sinnvoll, spontan habe ich keines gefunden, was eure Auffassung stützt. Das TKG ist an der Stelle eindeutig, keine Vertragsänderung in jedweder Form. Sollte die Rechtsprechung abweichen, bitte ich um Beispiele.
 
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