Ebay Verkäufer bricht kauf ab nach Bezahlung - Dennoch recht auf die Ware?

DerSnake

Lieutenant
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Hallo

Das Problem trifft eher ein Kollegen von mir.

Er hat sich letzte Woche ein gebrauchten PC bei Ebay ersteigert wo er per "Sofort Kauf" zugeschlagen hat. Er hat das Geld auch sofort überwiesen. Auf die Frage von ihn an den Verkäufer wann der PC in den Versand geht war erst mal paar tage Funkstille. Erst gestern meldete er sich mit den Worten: Ja morgen.

Vorhin bekam er von Ebay die Meldung das der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat angeblich weil angeblich das DVD Laufwerk defekt sei. Er hat den Abbruch nicht zugstimmt bzw ist nun verärgert das Ebay diesen wohl zugestimmt hat. Und mit ein defekten DVD Laufwerk hätte er leben können.

Der Verkäufer will das Geld zurück überweisen. Mein Kollege aber will den PC trotz des defekten DVD Laufwerks haben.


Wer liegt da nun mehr in Recht? Die Sache ist das es ein 350€ PC war der sehr gut ausgestattet war für den PC und auf ebay nichts gleichwrtiges findet für den Preis.
 
Ich persönlich würde in einer solchen Situation den Verkäufer darauf hinweisen, dass via eBay rechtlich bindende Kaufverträge geschlossen werden. => https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/ Diese können auch nicht durch eBay oder sonst jemanden "abgebrochen" werden. => http://www.ebay.de/gds/eBay-Falle-Auktionen-vorzeitig-beenden-Vorsicht-/10000000017710237/g.html
Ich würde dem Käufer dann 14 Tage Frist setzen, bis zu welcher der PC bei mir einzutrudeln hat. Gleichzeitig würde ich dem Verkäufer mitteilen, welche Rechtsfolgen ein Verstreichenlassen dieser Frist für ihn hätte.

Ich kenne aber auch Leute, die haben keine Ahnung von der Thematik und keine Lust auf Ärger. Denen würde ich vielleicht raten einfach massiv Terror bei eBay zu schieben, den Verkauf negativ zu bewerten, und das Geld einfach zurückzunehmen, damit sie keinen Stress damit haben.
 
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rechtsberatung?!

kauverträge kann man anfechten! ebay bietet nicht umsonst und völlig illegal diese option des abbruchs.
und was will dein kumpel machen? wenn der verkäufer das ding nun nicht herausrücken will bliebe letztlich nur der weg übers gericht.
 
@ damn80

Wo siehst du hier eine Rechtsberatung?

Dass Kaufverträge angefochten werden können bestreitet niemand. Allerdings hat der TE weder erwähnt, dass der Verkäufer den Kaufvertrag angefochten hat, noch wäre wohl kritisch zu beurteilen, ob ein defektes DVD-Laufwerk für eine Anfechtung geeignet wäre.

"Illegal" ist die Option nicht, sie zieht nur eben bestimmte Rechtsfolgen nach sich und hebt bestimmte Rechtsvorgänge nicht auf.

Den Weg zum Gericht muss man deswegen noch lange nicht bestreiten, es gibt genügend Alternativoptionen. Und selbst wenn, vor dem Amtsgericht herrscht nicht mal Anwaltszwang.

Wem das zu komplex ist, der lässt es eben bleiben und akzeptiert die abgebrochene Auktion. Auch das ist ein gangbarer Weg - deshalb habe ich ihn bereits genannt.
 
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Heya

Danke erst mal für eure Antworten.

Aktuell sieht es so aus:

Er versucht das mit den Händler auf freundlichen wege zu klären und wenn nur das DVD Laufwerk futsch ist, er den PC dennoch gerne haben möchte. Der Verkäufer hat über 1500 Bew. und 0 Negative daher glaubt mein Kollege nicht das der Verkäufer den übers Ohr hauen will oder so.

Auch weist er extra noch mal hin das dennoch ein Kaufvertrag besteht trotz abbruches Käufers.

Wenn es nicht anders geht wird er sich das Geld zurück überweisen lassen. Es ist zwar ärgerlich nur den Nerv auf ein Rechtsstreit hat er aktuell auch nicht. Auch wenn das ganze recht ärgerlich ist.
 
Ein Händler mit einem 1500 zu 0 Konto? Na, das wäre mein erster Punkt bei einem Gespräch mit dem Händler.

Zu einem Rechtsstreit muss es ja auch gar nicht kommen - die allermeisten Probleme lassen sich zuvor lösen, oft auch völlig unjuristisch.
 
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