Samsung fordert Prämie wieder - nur 6 Monate oder alles?

Er meint sicher damit, dass die AGB dann für den TE nicht gelten, wenn er nicht Eigentümer der Ware war, für die er Cashback beantragt hat.
 
Also wenn er die Kaufvertrags AGB und die Cashback AGB verwechselt, dann sollte er keine Ratschläge erteilen. Die Cashback Teilnahme stellt durchaus einen Vertrag dar und hat eigene womöglich geltende AGB.
 
uincom schrieb:
Also wenn er die Kaufvertrags AGB und die Cashback AGB verwechselt, dann sollte er keine Ratschläge erteilen. Die Cashback Teilnahme stellt durchaus einen Vertrag dar und hat eigene womöglich geltende AGB.

Das sind beispielhafte Samsung-Cashback-AGB.

http://www.samsung.com/de/offer/fru...en_Galaxy-Tab-S2_Fruehjahrsbonus_20160427.pdf

Er war laut eigener Aussage nicht Eigentümer ("Käufer") der Produkte.

Das mag nichts an einem Vertragsverhältnis ändern, sein Berufen auf eben diese AGB halte ich aber für - nunja - interessant.
 
uincom schrieb:
Also wenn er die Kaufvertrags AGB und die Cashback AGB verwechselt, dann sollte er keine Ratschläge erteilen. Die Cashback Teilnahme stellt durchaus einen Vertrag dar und hat eigene womöglich geltende AGB.
Das nennt man dann Teilnahmebedingungen 😜
 
Persönlich finde ich nicht OK was der Threadersteller veranstaltet hat. Käufern, die wirklich berechtigt sind, können dadurch u.U. nicht mehr teilnehmen.
Trotzdem wird es für Samsung schwierig sein zu beweisen, dass er die Geräte nicht gekauft hat. Der Threadersteller könnte einfach sagen, dass er die Samsung Handys oder Tablets für Freunde, Bekannte oder Kollegen gekauft hat, um den Cashback abzustauben, und dann weitergegeben oder weiterveräußert hat.
 
Thunder Cat schrieb:
Trotzdem wird es für Samsung schwierig sein zu beweisen, dass er die Geräte nicht gekauft hat. Der Threadersteller könnte einfach sagen, dass er die Samsung Handys oder Tablets für Freunde, Bekannte oder Kollegen gekauft hat, um den Cashback abzustauben, und dann weitergegeben oder weiterveräußert hat.

Dagegen stehen die Teilnahmebedingungen, und zwar bereits Absatz 1.1:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich private Endkunden ab 18 Jahren. Groß- und
Einzelhändler sind - auch im Namen von Endkundengemeinschaften - nicht
teilnahmeberechtigt. Privatverkäufe sowie Verkäufe über Online-Versteigerungen und
Verkäufe von gebrauchten Geräten sind von der Aktion ausgeschlossen.

Und der Endkunde ist der endgültige EIGENTÜMER der Ware.

Und um es zu beweisen, kann sich Samsung auf Absatz 5 der gleichen Teilnahmebedingungen berufen:


5.1 Teilnehmer, die unvollständige Angaben registrieren und/oder unvollständige Belege
einsenden, können von der Aktion ausgeschlossen werden. Samsung kann diese per E-Mail
oder Brief benachrichtigt und bitten, innerhalb von sieben Tagen die vollständigen Belege
zur Verfügung zu stellen. Sollte ein Teilnehmer innerhalb einer solchen Nachfrist dieser
Aufforderung nicht nachkommen oder erneut unvollständige Angaben und/oder Belege
zusenden, kann er ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
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5.2 Samsung behält sich das Recht vor, Kaufbelege im Original anzufordern und in diese
Einsicht zu nehmen, alle Registrierungen auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen
hin zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Belege anzufordern.

5.3 Samsung ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen diese
Teilnahmebedingungen verstoßen oder die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen; falsche,
irreführende oder betrügerische Angaben machen; sich unlauterer Hilfsmittel bedienen; die
Aktion manipulieren oder dies versuchen; und/oder an der Aktion öfter als nach diesen
Teilnahmebedingungen erlaubt teilnehmen oder dies versuchen.

5.4 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Samsung - auch nachträglich - berechtigt, bereits
ausgezahlte Cashbacks abzuerkennen und zurückzufordern.
 
In dem Fall ist die Rückforderung von Markenmehrwert sogar berechtigt. Es gibt jedoch andere wo dies nicht der Fall ist und Markenmehrwert (nicht Samsung) versuchte die Prämie zurückzufordern. Da haben Leute es einfach ausgesessen und nie wieder etwas von einer Forderung gehört. Markenmehrwert verstößt nicht selten gegen die eigenen Bedingungen und versucht die Kunden um ihre Prämie zu bringen. Das ist sicher auch eine gewisse Masche, damit nicht so viele ihre Prämie erhalten bzw. behalten. Und wer hat heute schon eine Rechtschutzversicherung und besonders ohne 150 Euro Selbstbeteiligung ?
 
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