Bitcoin zu Euro Rechtlage / Finanzamt?

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iKernelOS

Gast
Ab welchen Betrag muss man sowas melden?
Ich habe einen Altcoin gefarmt und zu Bitcoin umgewandelt, somit habe ich keinen Cent vom Bankkonto zu irgendeiner Cryptocurrency-Website überwiesen.
Der Gewinn liegt bei 52€ ~ 50 (Mit Umwandlungs Abzügen).

Wenn ich den Betrag (bitcoin) zu Euro umwandel und zu meinem Bankkonto überwiesen bekomme muss ich da irgendwas versteuern, beachten, beim Finanzamt melden?
 
Bei dieser Wahnsinnssumme sicher nicht...

Zur Sicherheit: Einzelsummen müssen nicht einzeln mitgeteilt werden. Wohl aber die Gesamtmenge in einem Jahr. Wobei auch da 50€ sicher keinen interessieren...
 
Du hast einen gewissen Sparerfreibetraeg bis zu dem Einkuenfte aus Kapitelertraegen Steuerfrei sind (aktuell glaube ich um die 801€). Angeben musst du es zwar trotzdem (theoretisch ab dem ersten Euro) aber du kannst selber bestimen ob dir das die Muehe Wert ist. Kannst ja auch pauschal einfach etwas ansetzen so lange es unter dem Steuerfreibetrag bleibt.

Ansich aber muessen Kapitelertraege zu 25% besteuert werden. Ausnahme ist, wenn du z.b. Bitcoin kaufst und diese ueber 1 Jahr lang haelst ohne es zu handel, dann koennen diese mit 0% besteuert werden (nichts desto trotz empiehlt es sich einen Steuerberater zu fragen, falls es um eine grosse Summe geht).

Theoretisch ist die Umwandlung ein steuerpflichtiges Ereignis. Aber wie gesagt, bei den paar Euro wuerde ich einfach eine Pauschale ansetzen...

Es gibt aber nette Seiten die sich auch auf das Thema Crypto und Steuerberechnung spezialisiert haben, z.B.: https://bitcoin.tax/
 
@spcial: In diesem Fall muss er jedoch einen Freistellungsauftrag erteilen. Aber im Prinzip hast du Recht mit dem was du sagst.
 
Er hat ja gefarmt, also die Bitcoins offenbar geschürft (Mining) und damit wäre es dann kein Spekulationsgewinn, sondern meiner Meinung nach eher Sonstiges Einkommen, aber da sollte er besser seinen Steuerberater fragen.
 
spcial schrieb:
Ansich aber muessen Kapitelertraege zu 25% besteuert werden. Ausnahme ist, wenn du z.b. Bitcoin kaufst und diese ueber 1 Jahr lang haelst ohne es zu handel, dann koennen diese mit 0% besteuert werden (nichts desto trotz empiehlt es sich einen Steuerberater zu fragen, falls es um eine grosse Summe geht).

Ich kenne mich mit Bitcoins nicht aus.
Aber woher soll diese 1 Jahresfrist kommen?
2004 gabs da Änderungen. Ich bezweifle jetzt mal, dass es die gibt.
 
mikehaupter schrieb:
Ich kenne mich mit Bitcoins nicht aus.
Aber woher soll diese 1 Jahresfrist kommen?
2004 gabs da Änderungen. Ich bezweifle jetzt mal, dass es die gibt.

Das hat auch nichts mit Bitcoins im speziellen zu tun. Es geht um private Veräusserungsgeschäfte im allgemeinen. Bei solchen Verkäufen wird zwischen Gegenständen des täglichen Gebrauchs und Wirtschaftsgütern unterschieden. Für die Steuer interessant sind nur Wirtschaftsgüter, und dort gibt es eben diese Spekulationsfrist von einem Jahr Dauer. (10 Jahre bei Immobilien)

Ob du einen Porsche, eine Rolex oder einen Bitcoin mit Gewinn verkaufst ist steuerlich uninteressant sofern du die Spekulationsfrist einhälst. Also muss zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr Zeit vergehen damit keine Steuern anfallen. Angeben muss man es natürlich trotzdem.
 
Doch das eine Jahr gibt es bei Botcoins:
Aber da es hier eher um Mining gehen dürfte, dazu noch um Altcoins für die es keine Anerkennung als privates Geld und Handhabung wie bei einer Fremdwährung gibt, dürfte noch an ehesten dieses Hinweis gelten:
Ergänzung ()

Hier noch ein Video dazu: https://youtu.be/_geX8HYwKQ4
 
Was mich steuerlich interessieren würde ist folgendes:

Ich biete einem Kumpel an dass er für mich Altcoins schürft weil er zufälligerweise passende Hardware besitzt und selber kein Interesse hat sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Ich entschädige ihn regelmäßig für seinen Aufwand und die Stromkosten in Form von:

a.) €

b.) Computerhardware, Bier, Fast Food, Bahnfahrkarten etc.

c.) mit Bitcoin ("privates Geld") oder einer anderen Kryptowährung auf einer für ihn eingerichteten Wallet, aber nicht mit der die er für mich geschürft hat, und dem Versprechen ihm irgendwann mal zu erklären wie er das Zeug zu Geld macht.

:D
 
Schau Dir das Video an welches ich am Ende meines letzten Posts noch angefügt habe. Demnach sind Miner steuerlich als Gewerbetreibende einzuordnen und damit auch Dein Kumpel. Die Bitcoins würden demnach mit dem Wert an dem jeweiligen Entstehungstag bewertet, ob er stattdessen auch den Geldwert der Sachleistungen ansetzen kann, müsste er mit dem Finanzamt klären, aber sollte dieser deutlich darunter liegen, werden die sich kaum darauf einlassen.

Die Variante C wäre sicherlich unsinnig oder würde als versuchter Betrug bewertet werden, wenn man die Deklaration nicht entsprechend macht. Die von ihm erzeugten Bitcoins können ja nicht einfach so in gekaufte Bitcoins umgewandelt werden indem sie auf Dein Wallet gehen und Du dafür Bitcoins für sein Wallet kaufst. Dein Kumpel müsste dann immer noch die Bitcoins die er schürft versteuern und es würde so betrachtet werden, dass er sich sofort verkauft in dem Moment wo sie auf Dein Wallet gehen. Die legalen Möglichkeiten Steuern zu sparen sind für den Miner sehr beschränkt.
 
Es gibt da 'ne Seite namens purse.io sowas wie ein amazon wo man mit bitcoin bezahlen kann. Würde das besser sein als btc zu euro und dann auf amazon einkaufen?
Die Seite scheint zu funktionieren und hat einen internationalen Versand Partner.

Angenommen ich hätte 1 Bitcoin (2600€) und kaufe Dinge direkt mit Bitcoin ohne Euro, müsste ich dann etwas versteuern oder melden?
 
Liest Du die Beiträge in Deinem Thread eigentlich? Dann solltest Du auch mal die Links dort öffnen, denn da hättest Du die Antwort auch schon gefunden:
Schau Dir bitte auch dieses Video (welches ich schon in #8 verlinkt hatte) genau an, denn selbstverständlich entscheidest nicht Du ob Du unterhalb von Freigrenzen oder bei der Haltedauer oberhalb der Spekulationsfrist geblieben und damit steuerfrei bist, sondern das Finanzamt und daher musst Du dies auch entsprechend angeben.
 
Du brauchst garnicht versuchen die Steuern zu umgehen weil du bei solchen Beträgen gar keine zahlen musst. Du kannst nachvollziehen welchen Wert (in €) der Altcoin hatte als er auf deiner Wallet einging. Diesen Betrag kannst du in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" angeben und solange dieser unter 256€ bleibt ist er steuerfrei (Freigrenze). Kommst du auf oder über 256€ zahlst du deinen regulären Einkommenssteuersatz, dafür darfst du aber auch die Kosten für das Mining (Strom, GraKa-Kauf usw.) bei deinen Werbungskosten aufführen. Damit ist das Thema Mining gegessen.

Jetzt hast du deinen Altcoin in BTC umgetauscht und dafür Gebühren bezahlt, also ein privates Veräusserungsgeschäft getätigt und dabei Verlust gemacht. Diesen kannst du später mit dem Gewinn verrechnen den du ja hoffentlich beim Verkauf der BTC in € machen wirst. Steuern wirst du auch hier nicht bezahlen müssen da die Freigrenze bei 600€ liegt und von deinen ~50€ sind es bis dahin ein weiter Weg.

Den Gewinn beim Verkauf trägst du bei der Steuer als Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften ein. Solltest du wider Erwarten 700€ für deine BTC bekommen, hättest du ja ~650€ Gewinn gemacht. Das wäre über der Freigrenze und dein regulärer Einkommenssteuersatz wird angewendet. ;)

Soviel zur Theorie. In der Praxis wirst du vermutlich einfach garnichts davon angeben, verstecken musst du es trotzdem nicht. Sorg halt einfach dafür jederzeit den Nachweis erbringen zu können dass du für diese Einkünfte sowieso keine Steuern hättest zahlen müssen. Steuern die du nicht zahlen musst kannst du schließlich schlecht hinterziehen.


Holt schrieb:
Schau Dir das Video an welches ich am Ende meines letzten Posts noch angefügt habe. Demnach sind Miner steuerlich als Gewerbetreibende einzuordnen und damit auch Dein Kumpel. Die Bitcoins würden demnach mit dem Wert an dem jeweiligen Entstehungstag bewertet, ob er stattdessen auch den Geldwert der Sachleistungen ansetzen kann, müsste er mit dem Finanzamt klären, aber sollte dieser deutlich darunter liegen, werden die sich kaum darauf einlassen.

Eigentlich hab ich mir meine Frage schon selbst beantwortet. Wir beide, also mein Kumpel und ich müssen das gleiche tun wie der TE. :D Außer im Fall a.) da fällt für meinen Kumpel das private Veräusserungsgeschäft weg. :)

edit: Oh, all das hattest du in Post #8 ja bereits erklärt. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wurde im Prinzip auch im Video angesprochen, bis auf den letzten Absatz in meinem Zitat:
Hier wurden ja wohl Altcoins gemint, aber wohl eher einmalig und wäre das nachhaltig dann zu verneinen, womit der letzte Satz hier relevant wäre. Dann wäre ggf. noch ein Spekulationsgewinn oder -verlust auf die Bitcoins zu berücksichtigen, die Altcoins wurden ja in Bitcoins gewechselt und dann erst in Euro. Mit dem Steuerberater wäre dann zu klären ob wirklich die Einnahmen als Einkünfte anzusetzen sind, also die Ausgaben nicht abgezogen werden können. Nach dem Wortlaut im Zitat wäre dann die Steuerpflicht gegeben, wenn die Altcoins bei ihrer Entstehung einen Wert von 256€ überschritten haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
mal so ne blöde Frage, wie beweise ich, wann ich die Coins gekauft habe?
Nehmen wir mal an ich halte seit zwei Jahren ein paar Coins, die nun ein paar Euros wert sind und über dem Steuerfreibetrag liegen. Wie beweis ich nun, dass ich die Coins vor zwei Jahren gekauft habe!?
 
Moe.Joe schrieb:
mal so ne blöde Frage, wie beweise ich, wann ich die Coins gekauft habe?
Nehmen wir mal an ich halte seit zwei Jahren ein paar Coins, die nun ein paar Euros wert sind und über dem Steuerfreibetrag liegen. Wie beweis ich nun, dass ich die Coins vor zwei Jahren gekauft habe!?

Im Zweifel über die Rechnung, dem Geldausgang deines Kontos und/oder der entsprechenden Transaktions-ID in der Blockchain. Auch wenn das letztgenannte den durchschnittlichen Beamten vollkommen überfordert.
 
In Deutschland musst du dir aktuell keine Sorgen um die Versteuerung bei Bitcoins machen. Rechtlich geregelt ist die Internet Währung nur in Las Vegas und Australien zurzeit. ich würde dir jedoch empfehlen Bit-Coins zu sparen und bei guter Aktienführung zu verkaufen

Lg

Albert
Ergänzung ()

Las dir von dem jenigen von dem du sie gekauft hast eine Rechnung oder zumindest eine Bestätigung für den Handel geben


LG

Albert
 
Skeidinho schrieb:
@spcial: In diesem Fall muss er jedoch einen Freistellungsauftrag erteilen. Aber im Prinzip hast du Recht mit dem was du sagst.

Das dürfte schwierig werden. Den stellst du für eine Institution aus, also z.B. einen Finanzinstitut, bei dem du Aktien bunkerst.
In der Höhe der Freistellung ergeht hier die Info dann ans FA, somit führt das Institut für einen Anteil, sofern er innerhalb der Freistellung ist keine Steuern ab.
In dem Fall stelle ich es mir aber schwierig bis unmöglich vor z.B. bitcoin.de ne FST zu geben. Dann wohl später manuell über die Einkommensteuererklärung.
 
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