Du brauchst garnicht versuchen die Steuern zu umgehen weil du bei solchen Beträgen gar keine zahlen musst. Du kannst nachvollziehen welchen Wert (in €) der Altcoin hatte als er auf deiner Wallet einging. Diesen Betrag kannst du in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" angeben und solange dieser unter 256€ bleibt ist er steuerfrei (Freigrenze). Kommst du auf oder über 256€ zahlst du deinen regulären Einkommenssteuersatz, dafür darfst du aber auch die Kosten für das Mining (Strom, GraKa-Kauf usw.) bei deinen Werbungskosten aufführen. Damit ist das Thema Mining gegessen.
Jetzt hast du deinen Altcoin in BTC umgetauscht und dafür Gebühren bezahlt, also ein privates Veräusserungsgeschäft getätigt und dabei Verlust gemacht. Diesen kannst du später mit dem Gewinn verrechnen den du ja hoffentlich beim Verkauf der BTC in € machen wirst. Steuern wirst du auch hier nicht bezahlen müssen da die Freigrenze bei 600€ liegt und von deinen ~50€ sind es bis dahin ein weiter Weg.
Den Gewinn beim Verkauf trägst du bei der Steuer als Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften ein. Solltest du wider Erwarten 700€ für deine BTC bekommen, hättest du ja ~650€ Gewinn gemacht. Das wäre über der Freigrenze und dein regulärer Einkommenssteuersatz wird angewendet.
Soviel zur Theorie. In der Praxis wirst du vermutlich einfach garnichts davon angeben, verstecken musst du es trotzdem nicht. Sorg halt einfach dafür jederzeit den Nachweis erbringen zu können dass du für diese Einkünfte sowieso keine Steuern hättest zahlen müssen. Steuern die du nicht zahlen musst kannst du schließlich schlecht hinterziehen.
Holt schrieb:
Schau Dir das Video an welches ich am Ende meines letzten Posts noch angefügt habe. Demnach sind Miner steuerlich als Gewerbetreibende einzuordnen und damit auch Dein Kumpel. Die Bitcoins würden demnach mit dem Wert an dem jeweiligen Entstehungstag bewertet, ob er stattdessen auch den Geldwert der Sachleistungen ansetzen kann, müsste er mit dem Finanzamt klären, aber sollte dieser deutlich darunter liegen, werden die sich kaum darauf einlassen.
Eigentlich hab ich mir meine Frage schon selbst beantwortet. Wir beide, also mein Kumpel und ich müssen das gleiche tun wie der TE.
Außer im Fall a.) da fällt für meinen Kumpel das private Veräusserungsgeschäft weg.
edit: Oh, all das hattest du in Post #8 ja bereits erklärt.