Ersatz bei Softwarefehler

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isabellemarie

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Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine Frage bezüglich Anspruch auf Ersatz bei einem Softwarefehler habe.

Ich besitze seit 2 Jahren einen Laptop von Lenovo, der Mitte September plötzlich von jetzt auf gleich gestorben ist, nichtmal das Ladelämpchen hat mehr geleuchtet. Der Support wusste auch nichts besseres als den Startknopf länger zu drücken, also musste ich das Teil einschicken. Nach 2 Wochen habe ich ihn neu aufgesetzt und mit der Diagnose "Softwarefehler" zurückbekommen (ich weiß nicht mal, was das konkret heißt, recht viel mehr Informationen hab ich dazu auch nicht bekommen). Ganze 8 Tage hat er dann wieder funktioniert, bis das Problem erneut aufgetreten ist. Aktuell gurkt er also wieder bei der Reparatur herum und ich bin wieder 2 Wochen ohne Laptop.
Nachdem ich für die Uni unbedingt einen Laptop brauche und mich nicht darauf verlassen will und kann, dass der Laptop danach nicht auch noch ein 3. und 4. Mal sterben wird, habe ich beim letzten Anruf bei der Servicehotline nachgefragt, ob ich irgendwie Anspruch auf ein Ersatzgerät habe. Die Dame meinte, da können sie als Hersteller nichts machen, da müsse ich mich an den Händler wenden. Dort habe ich noch nicht gefragt, ich vermute aber, dass der mir was Ähnliches sagen wird.
Gekauft habe ich den Laptop vor 2 Jahren und ein paar Tagen, die Garantie von Lenovo aus geht noch bis Dezember.

Kann mir jemand sagen, ob ich in dieser Situation noch Anspruch auf Ersatz habe oder ob es eine Möglichkeit gibt, zumindest eine Gutschrift o.Ä. zu bekommen? Den Laptop nach nur 2 Jahren entsorgen zu müssen, obwohl EIGENTLICH alles noch einwandfrei funktionieren würde, ärgert mich schon sehr...

Danke und LG
Isabelle
 
Hast du die für dich zutreffenden Garantiebedingungen von Lenovo durchgelesen und verstanden?

Warum läuft die Garantie bei Lenovo eigentlich noch bis Dezember, die Gewährleistung ist aber bereits über die 24 Monate drüber?
 
die händlergewährleistung endet grundsätzlichnach 2 jahren, sofern nichts darüber hinausgehendes vereinbart wurde.
also bleibt wohl nur eine hersteller-garantie. da musst du jetz in den garantiebedingungen nachsehen, was alles umfasst oder eben ausgeschlossen ist.

@ idon

ja ist eigenartig, das wären dann sowas wie ~27 monate garantie, hab ich auch noch nie gesehen
 
Das mit der Garantie steht so beim Garantiestatus auf der Website von Lenovo. Anfangsdatum 21.10.2015, Ablauf 19.12.2017. Darunter steht allerdings "This product has a two year limited warranty and is entitled to depot service.", wie ich gerade gesehen habe...

In den Garantiebestimmungen habe ich das gefunden:

Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Garantie:
...
Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme
...

Na gut, damit erledigt sich das eh... Hatte bloß gehofft, dass man da was machen kann; wenn der Laptop in der Garantiezeit auseinanderfällt oder so, ohne dass er beschädigt wurde, kann man als Nutzer genauso wenig dafür wie wenn die Software plötzlich abkackt :rolleyes:

Danke euch trotzdem.
 
naja, eigentlich kanns kaum ein softwarefehler sein, zumindest wenn nix geupdatet wurde. aber beweis das mal...

liegt irgendwie in der natur des mangels. ein softwarefehler kann eigentlich nicht nachträglich auftreten. es mag fälle wie den year-2000 bug gegeben haben, aber dass ein softwarefehler nur durch zeitablauf auftritt, ist eigentlich ausgeschlossen. software kann nicht durch abnutzung "schlecht" werden. es kann allerdings durchaus zu fehlern im zusammenhang mit irgendwelchen updates kommen. ich weiss leider nicht, wie das mit diesem neuen UEFI zeugs is, ob sich das automatisch selbst updatet. ansonsten kann es eigentlich nur ein hardwaredefekt sein. denn auch eine einzige kaputte speicherzelle, die letztendlich zu einem softwareversagen führt ist ein hardware-defekt.

die erfolgsaussichten mag ich nicht beurteilen können, aber auf jeden fall würde ich nochmal auf die garantie pochen. ob du dir ein ein neues kaufst oder nicht, zu verlieren hast du nichts (versandkosten abklären!), im besten fall wird dir das alte laptop tatsächlich repariert und du hast dann zwei laptops.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag doch nach, was der konkrete Fehler sein soll. Sprich welche Software welchen Fehler weshalb verursacht. Verlange ein Protokoll mit Details. Ich glaube nämlich auch nicht an einen Softwarefehler. Die tauchen nicht nach Zeit auf und in den seltensten Fällen "stirbt" ein PC dadurch. Ich denke, die haben gar nicht gesucht sondern schlicht das Notebook neu aufgesetzt. Standard vorgehen. Und wenn es Software ist, musst du wissen welche. Ggf. kannst du sie einfach weglassen. So würde ich mich nicht abspeisen lassen.
 
Nach 14 Tagen ist das Gerät endlich wieder zurückgekommen, die Diagnose diesmal lautete: "Das Gerät weist ein defektes elektrisches Bauteil auf (Festplattenantrieb, Mainboard)." Und das fällt ihnen erst bei der 2. Reparatur auf... :rolleyes:
 
Ich würde bei sowas nachfragen, welche Kompensation man sich für die verlorene Zeit des ersten Austausches vorstellt. Z. B. eine Garantieverlängerung, einen Gutschein für den eigenen Shop etc. Aber man kann das auch einfach akzeptieren und die Hersteller damit nicht motivieren, zukünftig sorgsamer zu arbeiten (bzw. die Arbeiten sorgsamer outzusourcen).
 
Wurde die Festplatte und/oder das board denn getauscht?
Sollte ja im Reparaturauftrag vermerkt sein.

Da wir ja nu von Garantie reden is n Austausch oder n "Schadenersatz" eher Kulanz (hab mir die Bedingungen nich angesehen)
Davon ab müßtest Du ggf einen Schaden erstmal nachweisen.
Das ein Gerät eingeschickt und begutachtet wird (damit nicht zur Verfügung steht) is mehr oder weniger normal.
Dafür schließt man idR Zusatzleistungen ab.
 
Auch bei Garantie darf erwartet werden, dass fachmännisch und sorgfältig geprüft wird.
 
Selbstverständlich!
Aber da is halt die Frage wie wo was war der Fehler, wie genau hat die TE den Fehler beschrieben, tritt der regelmäßig auf...
Und in der Zeit is die Kiste halt (ohne Servicevertrag/Garantieerweiterung) halt weg.

MMn bräuchte man für ne Beurteilung einfach mehr Infos.
 
Wieso wird hier alles dramatisiert ?
Vor allem von Laien die keine Ahnung haben wir ein Gerät überhaupt geprüft wird! Es kann nämlich durchaus der Fall sein dass der Fehler nicht aufgetreten ist!
Bei der zweiten Reparatur wurde dann das Mainboard und die HDD ausgetauscht....
Ich hatte selber ein Notebook wo der Fehler Wochelang bei der Werkstatt nicht aufgetreten ist.... aber klar das wieder die üblichen Leute irgendetwas unterstellen aber selbst keine Ahnung haben wie ein Notebook getestet wird
 
Es kann dem Garantienehmer völlig egal sein wie die Ware getestet wird. Wer eine Garantie auslobt, der hat dafür Sorge zu tragen, dass eine übliche (und damit ist der neutrale Dritte gemeint, nicht lasche Branchenstandards) Sorgfalt an den Tag gelegt wird.

Ob der Fehler dabei in der Werkstatt auftrat oder nicht ist wenig erheblich. Er lag im Endeffekt wohl unstreitig vor, sonst wäre nicht getauscht worden.


Wie für dich üblich klafft hier eine erhebliche Lücke zwischen dem, was du glaubst was wichtig ist und dem, was in der rechtlichen Praxis zählt.
 
MMn isset halt heute auch n Problem mit dem "Rechtsverständnis" und der "fairness".
Der Kunde zahlt mit Kohle, der Verkäufer nutzt diese bzw die is erstmal "weg" und der Kunde darf bei nem Problem hinterher laufen.
Sein Geld is weg und er muß sich auf "Versprechen" verlassen.
Die wenigsten Leute sind Juristen - scheuen auch vll wie ich nen Rechtsstreit...
Scheiße wir sehen doch hier täglich das es immer noch viele Leute gibt, für die Garantie und Gewähr das gleiche is.
Dazu kommt, nach 6 Monaten kannste Gewähr quasi inne Tonne hauen...
Gibt es Arschlochkunden - natürlich! Aber die Mehrheit will einfach nur das, was sie bezahlt haben.

Aber der ehrliche Kunde hat eh schon den "Schaden" sein Geld is weg, er hat ein Gerät, was er nich nutznen kann...
Da soll er jetzt noch mehr Kohle in die Hand nehmen für nen Rechtsstreit?

Ich weiß, die Annahme is falsch!
Aber ich bin glaub ich nich der einzige, der bei 2 Jahren Gewähr/Garantie davon ausgeht, dass Gerät habe auch so lange fehlerfrei zu funktionieren.

Bei der zweiten Reparatur wurde dann das Mainboard und die HDD ausgetauscht....
Is das so? Vll hat sich die TE schlecht ausgedrückt aber ich entnehme dem erstsmal, dass nur ein entsprechender Fehler festgestellt wurde.
 
Idon schrieb:
Ob der Fehler dabei in der Werkstatt auftrat oder nicht ist wenig erheblich. Er lag im Endeffekt wohl unstreitig vor, sonst wäre nicht getauscht worden.

Daran erkennt man wieder wenn Laein meinen Sie hätten Ahnung!
Vor allem in der Elektronik Branche ist es nicht unüblich Teile provisorisch zu tauschen!
Und deine Unterstellungen dass nicht sorgfältig geprüft wurde, zeigt deine Ahnungslosigkeit
 
Das ist doch im Endeffekt egal, durch den Tausch wurde der Fehler quasi zugegeben - unerheblich ob er auftrat oder nicht.
Rechtlich gab es also einen Fehler, diese Schlussfolgerung wird man ohne weiteres durchbringen können.
 
der Post von Ribery gehört verschoben. er ist rein auf der persönlichen Ebene adressiert und enthält keinerlei Sachargumente. Das ggf. provisorisch getauscht wird ist ja auch nur der Fall, weil aufwendigere Prüfungen gescheut werden und der Fehler statistisch oft genug dadurch behoben wird. Natürlich ist ein Tausch wie hier rechtlich das Eingeständnis, dass der Fehler vorlag. Vor allem wenn er anschließend nicht mehr auftritt ist doch wohl klar, was Sache war.

PS: Zudem ist es ja nun kein Geheimnis mehr, das ribery eine persönliche Fehde mit Idon führt...
 
Seit dem 30.10.2017, 20:17 ist für isabellemarie das Problem gelöst.
Die anschließenden immer wiederkehrenden Privatfehden der Jura Laien in diesem Forum sind nicht mehr zum aushalten.
 
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