Rechtsfrage

XtaiN

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
340
Hi,

also ich hab folgende Frage mit folgendem Beispiel:

Ich habe ein Progrmam programmiert (mit Lizenz die erworben werden muss) und dann sehe ich das es jmd ins Netz gestellt hat, ohne das ich davon weiss und ohne das ich es vorher irgend jemandem verkauft habe!
Dies ist dann doch Diebstal, denn die Person hat sich bei mir eingehackt oder das Programm mit USB Stick, DVD Rohling, Externer Festplatte od ähnl. von meinem Rechner kopiert ohne das ich davon etwas weiss (ein Freund der bei mir zu hause war oder so).

Wenn ich das Programm aber verkauft habe und dann nach einer Zeit Person "X" das Programm ins Netz stellt und dann Person "Y" sich es runterlädt und dann crackt. Dies ist dann doch eher kein Diebstal, weil man hat er gecrackt. Es ist illegal etc.

PS: Dies ist nicht in echt passiert, es ist nur aus einer Diskussion zwischen Kollegen hervorgegangen und jeder vertritt bekanntlicherweise seine eigene Meinung. Jetzt wollte ich mal von euch wissen was richtig ist und was nicht.


Gruß PCFREAK
 
es ist Diebstahl, jemand klaut geistiges Eigentum ... ob dies nun Patentverletzungen, Lizenzverletzungen oder oder oder ist ...

ok?
 
StGB schrieb:
§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Seit wann ist ein Recht eine bewegliche Sache?

Selbstverständlich werden hier Rechte verletzt, das Urheberrechtsgesetz kennt da auch die eine oder andere Strafvorschrift zu dem Thema. Aber stehlen kann man eine Software nicht, höchstens den Datenträger. Eher einschlägig wäre hier z.B. § 202a StGB (wenn die Daten per Hacking entwendet wurden).

Die Rechtsverletzungen sind in beiden geschilderten Fällen also die gleichen, mit dem Unterschied, dass im ersten Fall ggf. Hausfriedensbruch oder Diebstahl am Datenträger noch dazu kommen.

@_killy_: Du hast ganz offensichtlich nicht die leiseste Ahnung von dem, was du redest. Ein Blick in den einschlägigen Paragrafen ggf. unterstützt durch Wikipedia macht jedem Laien klar, dass hier schon aus Prinzip kein Diebstahl vorliegen kann. Trotzdem gibst du eine Antwort ab in dem vollen Bewusstsein, dass du gar nicht wissen kannst, ob sie stimmt. Was soll sowas?

(Ich selbst bin im Strafrecht auch unbewandert. Abe meiner Lesekompetenz traue ich zu, die Abgrenzung zum Diebstahl hier noch hinzubekommen - mit nachlesen kommt man manchmal nämlich erstaunlich weit)
 
Hallo Fidel,

nimms locker, ich hab mich auch schon daran gewöhnt, dass hier einfach jeder irgendwas behauptet ohne auch nur einen blassen Schimmer Hintergrundwissen zu besitzen.

Vielleicht mache ich mich auch mal in den Hardwareforen "nützlich" und empfehle dort jedem einen Pentium 4, weil der viel mehr MHz als ein core i5 hat.
 
@FidelZastro bin gleicher Meinung.

Nur jetzt behauptet der diskussions Partner, dass er heute bei der Polizei angerufen hat (110) und nachgefragt hat woraufhin der Beamte gesagt hat das wär eine Raubkopie gleichzusetzen mit Diebstahl.
Entweder haben die Polizisten in Deutschland keinen Plan und werden wirklich immer von Staatsanwälten/ Rechtsanwälten beraten oder ich weiss auch nicht. Denn was im StGb steht, gilt?!
Ich glaube ich werde da mal hingehen und den Polizisten eines besseren belehren (als SChüler einer 10. Klasse):evillol:

Gibt es zufälligerweise hier im Forum nen Rechtsanwalt oder so, denn der diskussions Partner beruht auf der Antwort des Polizisten :freak::D

Danke
Gruß
 
Klaro, unter der Nummer 110 gibt es auch solche Auskünfte...Auf Ideen kommt ihr Leute.-.
 
Hab ich auch als erstes gesagt woraufhin die Antwort von dem Typen kam: "Ja der Polizist meinte kannst ruhig fragen".

Eeeh ist also sch**** egal... man kann ruhig fragen, auch wenn jemand in Not ist der wirklich Hilfe braucht ..spielt keine Rolle wenn dabei alle 110 Leitungen besetzt sind :D??
Ich sage nur L O G I K ?:lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
das wär eine Raubkopie gleichzusetzen mit Diebstahl.
"gleichzusetzen mit diebstahl" nicht "es ist diebstahl" ;)

was genau ist eigentlich die frage? diebstahl ist illegal und verletzen des urheberrechts und/oder der lizenzbestimmungen ist illegal. beides sind straftatbestände und bei beiden können auch zivilrechtliche schritte eingeleitet werden.
 
Ein Polizist ist in der Regel kein Ausgewiesener Rechtberater. Der sammelt nur Beweise*, der Staatsanwalt stellt dann fest, welches Gesetzt gebrochen wurde und nach welchen Paragraph die Anklageschrift zu stellen ist.

Gewiss haben Polizeibeamte mehr Ahnung vom Paragraphendschungel als Otto-Normal-Bürger. Aber Jura studiert haben die wenigsten.

zu deutsch: Auch Polizisten können Müll erzählen. Manche von ihnen sind ja auch bloß Menschen!



* Jäger und Sammler, ich sag die sind alle zurückgeblieben, lol
 
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