hi,
hier ist mal ne bußgeldtabelle :
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/busgeld.htm
ich meine das die private haftpflicht bei einem fahradunfall greift, bei alkohol natürlich nicht.
ich meine auch das für das radfahren dieselben verkehrsregeln ( auch alkohol ) gelten wie für autofahrer, man ist ja halt genau so ein verkehrsteilnehmer wie ein autofahrer.
ich meine auch , wenn du von einem auto angefahren wirst und ahst auf dem fahrad alkohol gehabt ( mehr als erlaubt im strassenverkehr ) bekommst du eine teilschuld, halt wie ein autofahrer.
ps gerade gefunden :
Alkohol am Fahrradlenker
Weil man ja irgendwie doch an seinem Führerschein hängt, gelegentlich aber auch auf einen guten Tropfen nicht verzichten möchte, sucht man natürlich nach Auswegen. Öffentliche Verkehrsmittel? Sind nachts um drei nicht unbedingt der Superservice. Und außerdem sind die meisten Mitfahrer betrunken. Taxifahren? Würde man ja gerne, aber immer ausgerechnet dann, wenn man mal eins braucht, sind sie alle besetzt.
Manch einer ist da - vor allem wenn man nicht weit von daheim weg feiert - schon auf die Idee gekommen, doch einfach mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, was ja auf den ersten Blick einige Vorteile hat. Verschmutzt die Umwelt nicht. Das Bett dreht sich beim Einschlafen nicht im Kreis, weil einen der Fahrtwind wieder nüchtern gemacht hat. Und den Führerschein können Sie einem auch nicht wegnehmen.
Letzteres ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Denn das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.
Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg. Nun sagen sich viele: Naja - wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit mit drei halben Bier Fahrrad fahren - das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert.
Und obwohl ein Fahrrad viel langsamer ist als ein Auto und viel weniger Wucht hat, kann ein Fahrradunfall doch heftige Folgen haben. Wenn z.B. ein entgegenkommender Tanklastzug einem betrunkenem Radler ausweichen muß und in ein vollbesetztes Straßencafé hineinrast, umkippt, In Brand gerät...
Es hilft also alles nichts. Wir müssen mal wieder unseren Partner bitten, nüchtern zu bleiben. Oder eben doch die U-Bahn oder das Taxi nehmen.