Angebliches Chip Abo bekommen

Spock55000

Commodore
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Apr. 2008
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Hallo ihr!

Ich war eben am Briefkasten und da liegt an mich persönlich adressiert eine Rechnung drinne, in der es heißt, dass ich ein Chip 100 Abo abgeschlossen hätte + meine ganzen Daten.

Ich habe das definitiv NIE gemacht. Die Adressen auf dem Briefkopf sind echt - auch 1:1 mit chip-kiosk.de, was ich nachgeschaut hatte.

Ist euch so etwas auch passiert? Woher zum Henker haben die meine Daten?!
Ich habe schon eine E-Mail mit Antwortfrist an sie geschickt. Muss ich eventuell noch irgendwas beachten?

Grüße
Spock
 
Hat sich vielleicht einer Deiner "Freunde" einen schlechten Scherz erlaubt?
 
Ich wüsste nicht wer so etwas machen würde - vor allem da ich mir meine Freunde mit Bedacht auswähle.
 
Ruf einfach mal bei Chip an und beschwere dich. Eventuell wollte da auch nur einer die Prämie haben. Die müssten ja die Adresse des Prämienversands in ihrem Rechner haben.

Du könntest ebenfalls eine Anzeige wegen Betrug stellen.
 
auf jedenfall schriftlich widersprechen und das gleich und sofort und per Post an den Verlag mit Rückantwort
 
Zuletzt bearbeitet:
Reicht eine E-Mail da nicht aus

Guten Tag,

ich bekam heute Post mit einer Rechnung inliegend.
Darin steht, dass ich angeblich ein Chipabo abgeschlossen hätte – dazu meine vollständigen Daten.

1. Ich habe definitiv kein Abo abgeschlossen
2. Teilen sie mir mit, woher sie meine Daten haben, gemäß Datenschutzgesetz sind sie dazu verpflichtet.

Meine angebliche Kundennummer:
Meine angebliche Rechnungsnummer:

Ich gebe ihnen eine Frist von zwei Tagen um auf diese E-Mail zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Damit es gültig ist, sollte man solche Sachen immer (noch) per Post abschicken. ;)
Sonst wird die eMail einfach nicht anerkannt bzw. berücksichtigt und so läuft dieser "Vertrag" einfach weiter und du musst zahlen.
 
Sollte keine Antwort auf die Mail folgen, solltest du es schriftlich versuchen. Andernfalls reicht die Mail eigentlich. Problematisch hingegen sind Telefonate - hier sollte man sich *mindestens* den Namen des Gesprächspartners merken, um zumindest eine Chance zu haben, irgendwas nachweisen zu können.
 
Als allererstes ... geht am schnellsten nach wie vor in Sachen grundsätzliche Klärung .... Anrufen !
Dann erklären lassen, was sie ggf. von Dir benötigen.
Und ja, in Vertragssachen sind Schriftstücke hertzutage nach wie vor besser.
 
Hallo Spock55000,

Du mußt rein gar nichts tun. Auch die Zeitschrift(en) nicht zurückschicken oder so. Sollten Mahnungen kommen, kannst Du diese ebenfalls einfach ignorieren. Erst wenn es amtlich wird (Mahnbescheid) mußt Du reagieren (Widerspruch). Doch das wird nie der Fall sein, denn:

Noch ist es so, daß zu einem Vertrag zwei Parteien gehören. Ein Gericht muß bei einer Forderung erst diesen einsehen und dessen Legitimation (deine Unterschrift oder sonstige Einverständniserklärung). Wenn Du keinen Vertrag unterschrieben hast, kann man Dich auch zu nichts verpflichten.
 
Nein, wenn du nicht reagierst, und sogar die Zeitschriften behältst, könnte der Vertrag sogar noch zu Stande kommen.

Nichts zu tun ist auf jeden Fall falsch! Dieser Rat ist unverantwortlich. Manchmal wünsche ich mir, dass die Leute dafür haften, wenn sie so einen Müll von sich geben. Nichts zu tun führt unweigerlich zu weiteren Problemen, im Zweifel muss man sich am Ende wirklich einen Anwalt nehmen, auch wenn man technisch vielleicht im Recht war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja klar, toller Tipp... Achte nicht auf sowas und melde dich so schnell wie möglich bei denen. Ich mache sowas auch immer am besten schriftlich. Da du dir nix zu Schulde kommen hast lassen wäre nicht reagieren das dümmste.
 
Die falschen Ratschläge sind vermutlich auf ein Missverständnis des Paragraphen über unbestellte Lieferungen zurückzuführen. Fakt ist aber, wenn man Kenntnis davon hat, muss man reagieren. Siehe Ausnahmen zu § 241 BGB.

Ich habe auch Zweifel, ob das überhaupt passt. Jedenfalls haben sie dir eine Lieferung angekündigt. Aber wie gesagt, wenn du nichts machst, wirst du auf jeden Fall ein größeres Problem bekommen.

Vielleicht reicht auch die Mail. Wenn du in den nächsten Tagen keine Antwort bekommst, solltest du noch einen Brief schicken, am besten mit Nachweis.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke sehr. Ich warte auf die Antwort. Falls nichts kommt, schicke ich ein Fax.

Die müssen mir ja sagen woher sie meine Daten haben, anderenfalls stelle ich eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
 
abulafia schrieb:
Die falschen Ratschläge sind vermutlich auf ein Missverständnis des Paragraphen über unbestellte Lieferungen zurückzuführen. Fakt ist aber, wenn man Kenntnis davon hat, muss man reagieren. Siehe Ausnahmen zu § 241 BGB.

§ 241 BGB

§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis

(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.

Du setzt einfach ein Schuldverhältnis voraus. Dieses entsteht jedoch nicht aus einer einseitigen Erklärung heraus, sondern kann nur das Ergebnis eines Vertrags sein. Ein Vertrag aber kam nie zu Stande ist also nichtig.

Es ist eine Sache ob man irgendwas übersehen hat und irgendwo ahnungslos ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben irgendwo draufgeklickt hat und dadurch in eine Abo-Falle gerät, oder ob man ohne jede Handlung seinerseits eine Lieferung bekommt. Die Lieferung konnte er auch nicht verweigern, da sie sich im Briefkasten befand.

Ich spreche übrigens aus Erfahrung, bei mir war es Computer-Bild. Es kam auch eine Mahnung und eine zweite, aber nie was amtliches. Würde was amtliches kommen (Mahnbescheid), würde ich Widerspruch einlegen und zugleich Strafanzeige stellen. Spart Anwaltskosten und ist genauso wirkungsvoll.
 
Nein, wenn du nicht reagierst, und sogar die Zeitschriften behältst, könnte der Vertrag sogar noch zu Stande kommen

Mach mir bitte den Erklärbär! Das schweigen als Zustimmung einer Willenserklärung angesehen wurde gab es mal. Das galt aber nur unter Kaufleuten (HGB).
Ansosten siehe BW.
 
Unabhängig davon, welche rechtlichen Wirkungen sich hier entfalten oder auch nicht, sollte doch der gesunde Menschenverstand (falls unbekannt, bitte googlen) schon sagen, dass man sowas schnellstmöglich klären sollte. Nicht unbedingt mit einer pampigen Mail mit aberwitziger Fristsetzung, aber gut, das ist nun geschehen.

Am wenigsten beweisbar, wenn man anfängt, sich richtig zu streiten, aber dafür am effektivsten zur Vermeidung eines solchen Streits ist immer noch ein freundliches Telefonat. So kannst du in 5 Minuten alles klären, wofür du sonst uU 3-4 Mails hin und her schicken müsstest.

Edit: Strafanzeige? Dafür, dass du offensichtlich höchstens im Ansatz weisst, wovon du sprichst, nimmst du den Mund ziemlich voll Spock.
 

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