Crimson_Sabbath
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2011
- Beiträge
- 708
Hallo zusammen,
ich habe durch meine Tätigkeit im Controlling Berührungspunkte in die Anlagenbuchhaltung.
Seit Jahren kusiert hier ein Thema welches kontrovers diskutiert wird, intern aber bislang keine Lösung gefunden (gewollt?9 wurde und ich (mit meinen rudimentären) Kenntnissen bzgl. Anlagenbuchhaltung ebenfalls keine Lösung habe.
Folgende Problematik:
Auf dem "Magazin" liegen diverse Materialien innerhalb der normalen Lagerhaltungslogik (Bilanzmäßig: im Bestand).
Als Aufwand wird es nur wirksam wenn eine Entnahme gebucht wird, soweit erst mal klassisch.
Nun kann es aber 2 Sonderfälle geben:
a) Der magazinierte Artikel ist investitionspflichtig (sagen wir einfach mal um es praktisch greifbarer zu gestalten ein Drehstuhl für 1.500€).
Der Artikel liegt (teilweise) 3 Jahre im Bestand weil er nur als Ersatz dient wenn der alte Drehstuhl defekt ist und direkt Ersatz da sein muss. Argumentation Anlagenbuchhaltung: Der Artikel ist direkt bei Beschaffung aktivierungspflichtig und nicht erst wenn er 3 Jahre im Bestand liegt und dann entnommen wird. Soweit auch plausibel. Nur könnte man zum Zeitpunkt der Beschaffung noch nicht sagen für welchen (selbstständigen) Unternehmensteil der Artikel ist und wo dieser dann aktiviert werden müsste (ganz zu schweigen von anderen Argumentationen anderer Fachabteilungen wie "ich habe ja nur einen Drehstuhl im Einsatz, müsste aber 2 aktivieren").
b) Der Artikel (immer noch der Drehstuhl) ist auf dem Magazin mit einer Bewertungsklasse (= Aufwandskonto) verschlüsselt. Wenn der Artikel vom Magazin entnommen wird, wird dieser auf eine Kostenstelle mit dem hinterlegten Sachkonto entnommen (bspw. als Ersatzteil) und landet im Aufwand. Lt. IT gibt es keine Möglichkeit es so zu steuern das dieser Artikel als "Investition" gesehen wird. Mir schwebt im Kopf vor das eine Bewertungsklasse erstellt wird die in ein Sachkonto für Investitionen umgemünzt wird (mit einer passenden Validierung das hier nur eine gültige Investition als Kontierungsobjekt bebucht werden darf).
Allerdings wundert es mich das es hierfür keine SAP-eigene Lösung gibt. Für mich klingt das Thema "Investitionspflichtige Güter in der Lagerhaltung" nicht nach einem Unternehmensspezifischem Problem.
Wie wird das bei euch geregelt?
LG
Crimson
ich habe durch meine Tätigkeit im Controlling Berührungspunkte in die Anlagenbuchhaltung.
Seit Jahren kusiert hier ein Thema welches kontrovers diskutiert wird, intern aber bislang keine Lösung gefunden (gewollt?9 wurde und ich (mit meinen rudimentären) Kenntnissen bzgl. Anlagenbuchhaltung ebenfalls keine Lösung habe.
Folgende Problematik:
Auf dem "Magazin" liegen diverse Materialien innerhalb der normalen Lagerhaltungslogik (Bilanzmäßig: im Bestand).
Als Aufwand wird es nur wirksam wenn eine Entnahme gebucht wird, soweit erst mal klassisch.
Nun kann es aber 2 Sonderfälle geben:
a) Der magazinierte Artikel ist investitionspflichtig (sagen wir einfach mal um es praktisch greifbarer zu gestalten ein Drehstuhl für 1.500€).
Der Artikel liegt (teilweise) 3 Jahre im Bestand weil er nur als Ersatz dient wenn der alte Drehstuhl defekt ist und direkt Ersatz da sein muss. Argumentation Anlagenbuchhaltung: Der Artikel ist direkt bei Beschaffung aktivierungspflichtig und nicht erst wenn er 3 Jahre im Bestand liegt und dann entnommen wird. Soweit auch plausibel. Nur könnte man zum Zeitpunkt der Beschaffung noch nicht sagen für welchen (selbstständigen) Unternehmensteil der Artikel ist und wo dieser dann aktiviert werden müsste (ganz zu schweigen von anderen Argumentationen anderer Fachabteilungen wie "ich habe ja nur einen Drehstuhl im Einsatz, müsste aber 2 aktivieren").
b) Der Artikel (immer noch der Drehstuhl) ist auf dem Magazin mit einer Bewertungsklasse (= Aufwandskonto) verschlüsselt. Wenn der Artikel vom Magazin entnommen wird, wird dieser auf eine Kostenstelle mit dem hinterlegten Sachkonto entnommen (bspw. als Ersatzteil) und landet im Aufwand. Lt. IT gibt es keine Möglichkeit es so zu steuern das dieser Artikel als "Investition" gesehen wird. Mir schwebt im Kopf vor das eine Bewertungsklasse erstellt wird die in ein Sachkonto für Investitionen umgemünzt wird (mit einer passenden Validierung das hier nur eine gültige Investition als Kontierungsobjekt bebucht werden darf).
Allerdings wundert es mich das es hierfür keine SAP-eigene Lösung gibt. Für mich klingt das Thema "Investitionspflichtige Güter in der Lagerhaltung" nicht nach einem Unternehmensspezifischem Problem.
Wie wird das bei euch geregelt?
LG
Crimson