Anlagenbuchhaltung: Investitionen aus dem Magazin

Crimson_Sabbath

Lieutenant
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708
Hallo zusammen,

ich habe durch meine Tätigkeit im Controlling Berührungspunkte in die Anlagenbuchhaltung.
Seit Jahren kusiert hier ein Thema welches kontrovers diskutiert wird, intern aber bislang keine Lösung gefunden (gewollt?9 wurde und ich (mit meinen rudimentären) Kenntnissen bzgl. Anlagenbuchhaltung ebenfalls keine Lösung habe.

Folgende Problematik:
Auf dem "Magazin" liegen diverse Materialien innerhalb der normalen Lagerhaltungslogik (Bilanzmäßig: im Bestand).
Als Aufwand wird es nur wirksam wenn eine Entnahme gebucht wird, soweit erst mal klassisch.

Nun kann es aber 2 Sonderfälle geben:
a) Der magazinierte Artikel ist investitionspflichtig (sagen wir einfach mal um es praktisch greifbarer zu gestalten ein Drehstuhl für 1.500€).
Der Artikel liegt (teilweise) 3 Jahre im Bestand weil er nur als Ersatz dient wenn der alte Drehstuhl defekt ist und direkt Ersatz da sein muss. Argumentation Anlagenbuchhaltung: Der Artikel ist direkt bei Beschaffung aktivierungspflichtig und nicht erst wenn er 3 Jahre im Bestand liegt und dann entnommen wird. Soweit auch plausibel. Nur könnte man zum Zeitpunkt der Beschaffung noch nicht sagen für welchen (selbstständigen) Unternehmensteil der Artikel ist und wo dieser dann aktiviert werden müsste (ganz zu schweigen von anderen Argumentationen anderer Fachabteilungen wie "ich habe ja nur einen Drehstuhl im Einsatz, müsste aber 2 aktivieren").

b) Der Artikel (immer noch der Drehstuhl) ist auf dem Magazin mit einer Bewertungsklasse (= Aufwandskonto) verschlüsselt. Wenn der Artikel vom Magazin entnommen wird, wird dieser auf eine Kostenstelle mit dem hinterlegten Sachkonto entnommen (bspw. als Ersatzteil) und landet im Aufwand. Lt. IT gibt es keine Möglichkeit es so zu steuern das dieser Artikel als "Investition" gesehen wird. Mir schwebt im Kopf vor das eine Bewertungsklasse erstellt wird die in ein Sachkonto für Investitionen umgemünzt wird (mit einer passenden Validierung das hier nur eine gültige Investition als Kontierungsobjekt bebucht werden darf).

Allerdings wundert es mich das es hierfür keine SAP-eigene Lösung gibt. Für mich klingt das Thema "Investitionspflichtige Güter in der Lagerhaltung" nicht nach einem Unternehmensspezifischem Problem.

Wie wird das bei euch geregelt?

LG
Crimson
 
Gibt es sowas: Investitionsgüter auf Lager? Das ist dann wohl zu behandeln wie angezahlte Investitionen, die erst zum Aktivierungszeitpunkt ins Anlagevermögen gehen und dann abgeschrieben werden.

Ich würde meinen als Buchung:
Anlagevermögen BAG (Soll) an Magazin (Haben).

Damit kann der Drehstuhl nun auch abgeschrieben werden. Einen Aufwand gibt es hier nicht bzw wird die Abschreibung der Aufwand werden.
 
In der Praxis gibt es das leider häufig. Alles was an Drehstühlen, Krantraversen,... auf Lager liegt.

Deine Idee der Buchung ist zwar eine Idee. Man hätte somit bei der Anschaffung den Aufwand im AV und dennoch einen Bestand der rausgebucht werden kann, allerdings hat man da das Problem das
a) dann ein unbewerteter Bestand im Lager liegt (was sicherlich woanders auf die Füße fällt)
b) es wiederum eine manuelle Buchung wäre (bei 100 Artikeln die pro Jahr magaziniert werden, leider viel Aufwand

Nicht falsch verstehen: Die Idee ist gut, danke dafür :).

Es ist ein verzwicketes Thema. Ultima Ratio wäre: Keine Investitionspflichtigen Güter einzulagern^^
 
Verstehe ich das richtig, das das Hauptproblem die Kostenstellenzuordnung ist?

Wie wäre es mit einer Investitionskostenstelle für das Lager, auf das die Abschreibung zunächst gebucht wird.
Wenn dann nach 3 Jahren Kostenstelle X den z.B. Bürostuhl übernimmt, könnten die ersten 3 Jahre als periodenfremder Aufwand (auf der Investitionskostenstelle als periodenfremder Ertrag), und die nächsten drei Jahre als normale Abschreibung auf der Kostenstelle X gebucht werden. (Bei 6 Jahren Gesamtabschreibung)

Wäre aus meiner Sicht transparent und nachvollziehbar.

Ich weiß jedoch nicht, ob dieses periodenfremde umbuchen aus irgendwelchen Bilanzierungsgründen verboten ist.
 
Ja und nein (ich muss zugeben das die Komplexität des Themas hier nur schwer wiederzugeben ist).

Die exakte Kostenstellenzuordnung spiegelt es nicht wieder. Eigentlich ist das ja sogar nicht gewünscht
(Aktuell: Warenentnahme --> Artikel landet als Aufwand auf KST XY; Ziel: Warenentnahme --> Artikel wird als Investition verbucht)

Vielmehr geht es um die Themen:
  • Muss der Artikel bei Anschaffung, heißt: bei Wareneingang, aktiviert werden? Theoretisch ja, praktisch wäre interessant wie das bei anderen Unternehmen ist (am Beispiel des Bürostuhls: der liegt 3-7 Jahre im Lager ohne benutzt zu werden, allerdings würden dann bereits die Abschreibungen laufen)
  • wie kann der Magazinartikel mit (bspw.) einer Bewertungsklasse versehen werden um in das Anlagevermögen zu laufen?
 
Crimson_Sabbath schrieb:
Hallo zusammen,
....
Für mich klingt das Thema "Investitionspflichtige Güter in der Lagerhaltung" nicht nach einem Unternehmensspezifischem Problem.
....
Wie wird das bei euch geregelt?

LG
Crimson
Doch es ist ein unternehmensspezifisches Problem, da u.a. abhängig von der Bilanzierungsart des Unternehmens.
Es gibt grundsätzlich Aktivierungsgebote, -verbote und -wahlrechte.
Selbst bei Betrieben gleicher Branche und gleicher Betriebsgröße kann es daher Abweichungen beim Wahlrecht (=Außendarstellung), erst recht nach unterschiedlicher Bilanzierungsart geben.
 
Auch dir, Thomas, danke für die Antwort (ich bin wirklich dankbar um jeden Hinweis^^).

Allerdings ist das hier eine allgemeine Thematik: Darf ich (Anlage-)Güter im Jahr 2015 kaufen, diese 6 Jahre auf dem Magazin liegen lassen (und hier ggfs. pauschal eine Wertberichtigung für die Wertminderung durch die Lagerhaltung durchführen) und die Güter dann nach den 6 Jahren zum Neupreis in ein Aggregat einbauen und das als Investition laufen lassen?

P.S.: Die Wertberichtung findet pauschal statt, das ist so ein komplexes Thema und wollte es außen vor lassen, tut auch erst mal nichts zur Sache.

Aber ich sehe schon das es ein sehr schwieriges Thema ist auf das auch die Experten hier keine direkte Antwort haben :)
 
Das ist keine allgemeine Frage, wie ich oben bereits ausgeführt habe.
Das ist eine spezielle Frage, nur für den bestimmten Betrieb X im Detail richtig beantwortbar.

In vielen Fällen wird dies nicht erlaubt sein, falls Dir diese Antwort etwas hilft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, anhand der wenigen Antworten wird es wohl wirklich eine spezielle Frage sein.
Wobei es schon wunderlich ist, für mich ist es weiterhin ein allgemeines Thema.

Kann natürlich auch gut sein das hier viele Personen aus IT-lastigen Firmen vertreten sind (oh Wunder^^).
Im Metallverarbeitenden Gewerbe ist die Herstellung von "Anlagen" aus eigenen Materialien (f.e. Magazinartikel) nichts ungewöhnliches.

Aber da auch im WWW zu dieser Thematik nicht viel zu finden ist, muss ich hier wohl meine Meinung ändern.

Danke für den vielen Input @ all.
 
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