Anruflisten wiederherstellen, die bereits aus der FritzBox verschwudnen sind

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Malorum

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Hallo liebe Leute,

ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hier hingehört, versuche es aber mal.

Ich brauche für eine evtl. anstehende juristische Auseinandersetzung eine Liste meiner getätigten und empfangenen Anrufe. Ich habe bereits in meiner FritzBox nachgesehen und mir die Liste aller Anrufe anzeigen lassen. Leider geht die Liste nur bis zum 04.01.23 zurück. Ich benötige aber Anrufe, die bis Mitte Dezember 22 zurückgehen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich an diese Anrufdaten kommen kann?
Wenn hier irgendwer eine Lösung weiß, bitte teilt sie mir mit. Ich habe bereits Vodafone angerufen und um die Daten gebeten. Aber das war eine einzige Lachnummer. AmTelefon sagte man mir "klar, kein Problem". Dann erhielt ich drei Briefe, in denen jeweils das gleiche Anschreiben war, auf dem stand "Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Ihren Rufnummernachweis". Leider gab es keine Folgeseiten. In allen drei Briefen war lediglich nur das kurze Anschreiben, aber kein Nummernnachweis.

Man muss doch an solche Daten kommen können.
Bitte um dringende HIlfe.

Danke im Voraus.
 
So eine Sch.....

Es wird doch sonst alles wie irre gespeichert. Bei Vodafone habe ich seit Jahr und Tag einen Einzelverbindungsnachweis. Leider musste ich nun erfahren, dass Vodafone seine Einzelverbindungsnachweise verändert hat. Jetzt werden dort ausschließlich nurnoch Nummern aufgelistet, die kostenpflichtig waren. Nicht mehr wie früher, dass alle Nummern aufgezeichnet werden.

Ich kann es nicht fassen. Sch...............
 
Noch ne Idee, das Telefon mit dem du die Anrufe getätigt hast, hat das nicht auch eine Art Anrufliste? Zumindest bei modernen Geräten sollte so etwas existieren.
 
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Malorum schrieb:
Jetzt werden dort ausschließlich nurnoch Nummern aufgelistet, die kostenpflichtig waren. Nicht mehr wie früher, dass alle Nummern aufgezeichnet werden.

Du redest ja von einem (drohenden) jurstischen Streitfall. In dem Fall sind i.d.R. Rechtsanwälte involviert. Ich würde mal vermuten, dass diese oder eben ein Gericht sehr wohl einen ausführlichen EVN beim Telekommunkationsanbieter bekommen kann. Es ist ja per se technisch nachvollziehbar und mit Sicherheit auch irgendwo geloggt worden.

Das wäre ggf. noch eine letzte Option.
 
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stage schrieb:
Noch ne Idee, das Telefon mit dem du die Anrufe getätigt hast, hat das nicht auch eine Art Anrufliste? Zumindest bei modernen Geräten sollte so etwas existieren.
Das ist tatsächlich eine super Idee. Ich habe sofort nachgesehen. Leider geht die Liste nur bis zum 27.02. zurück. Ich könnte heulen. Aber danke für den sehr guten Tipp.
Ergänzung ()

thealex schrieb:
Du redest ja von einem (drohenden) jurstischen Streitfall. In dem Fall sind i.d.R. Rechtsanwälte involviert. Ich würde mal vermuten, dass diese oder eben ein Gericht sehr wohl einen ausführlichen EVN beim Telekommunkationsanbieter bekommen kann. Es ist ja per se technisch nachvollziehbar und mit Sicherheit auch irgendwo geloggt worden.

Das wäre ggf. noch eine letzte Option.
An soetwas hatte ich auch schon gedacht. Ich befürchte nur, dass das in diesem Streitfall mit Absicht niemand tun wird, da es mich entlasten bzw. die Schuld der finanziell deutlich mächtigeren Gegenseite beweisen würde.
Der Nachweis dieser Telefonate wird gebraucht, um der Gegenseite ein Fehlverhalten nachweisen zu können, eines das ein Familienmitglied beinahe getötet aber immerhin schwerstbehindert hat.

Ich vermute, dass kein Gericht sich die Mühe machen wird, für jemanden wie mich so weit auszuholen. Könnte ich die Daten direkt mitbringen, würde es die gesamte Angelegenheit in ein völlig anderes Licht setzen.
 
Tja, Datenschutz ;-)
Sonst wird doch, gerade hier im CB-Forum, gegen jegliche Speicherung von Daten gewettert, vor allem gegen so etwas wie die "Vorratsdatenspeicherung".
 
Das ist wahr. Und ich bilde da keine Ausnahme, da tatsächlich auch völlig willkürlich alles mögliche gespeichert wird. Ich bin davon auch kein Freund. Aber da nun einmal diese Art der Datenspeicherung praktiziert wird, wäre es schön gewesen, diese wenisgtens ein Mal gebrauchen zu können.

Aber wie man sieht, bringt eine solche Vorratsdatenspeicherung eben für den dafür vorgesehenen Fall nichts.
 
Achso, an welchen Punkt hast du in der Fritzbox nachgeschaut. Es gibt nämlich 2 Stellen wo man dazu was finden kann.

1. die Offensichtliche: Telefonie -> Anrufe, dort werden auch alle Anrufe angezeigt, ohne eigenes Zutun werden keine Anrufe da gelöscht (geht bei mir bis Anfang 2022, seitdem ich die neue Fritzbox habe), daher wundert es mich das bei dir das nur bis Januar geht. Oder hast du die Box einmal ausgewechselt oder zurückgesetzt?
2. Telefonie -> Eigene Rufnummern -> Sprachübertragung

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Malorum schrieb:
Ich vermute, dass kein Gericht sich die Mühe machen wird, für jemanden wie mich so weit auszuholen. Könnte ich die Daten direkt mitbringen, würde es die gesamte Angelegenheit in ein völlig anderes Licht setzen.
Na das sind schon harte Spekulationen, die unterschwellig sogar so weit gehen könnten, dass Du sagen möchtest, dass die Gerichte nicht neutral sind und per se schon einmal auf der Seite des "Reicheren/Mächtigeren"

Da solltest du noch einmal schauen, was du schreibst.

Zum Vorgehen: Anwalt beauftragen! Lass dich mal zum Thema Beweisantrag und den generellen Umgang mit Beweisen beraten. In einem Forum etc. darf keine Rechtsberatung erfolgen.
Meiner Ansicht nach hast du aber ein falsches Verständnis. Das was du vom Telefonanbieter benötigst sollte Dir zur Verfügung gestellt werden, im Zweifel nicht als Privatperson aber über den Rechtsweg.

Allein aus meinem beruflichen Alltag:
Ich darf Privatpersonen etc. manche Auskünfte, Daten etc. nicht geben. Meldet sich eine Behörde etc. mit den nötigen Berechtigungen geht das problemlos.
Schau noch einmal und lass dich da ordentlich beraten.

Vom System her sollten die Einzelverbindungen deines Anschlusses für den Zeitraum Dezember 2022 sicherlich beim Anbieter vorliegen. Ob du diese so bekommst ist eine andere Frage. Die richtige Behörde mit den nötigen Berechtigungen sollte diese aber durchaus bekommen.
 
stage schrieb:
Achso, an welchen Punkt hast du in der Fritzbox nachgeschaut. Es gibt nämlich 2 Stellen wo man dazu was finden kann.

1. die Offensichtliche: Telefonie -> Anrufe, dort werden auch alle Anrufe angezeigt, ohne eigenes Zutun werden keine Anrufe da gelöscht (geht bei mir bis Anfang 2022, seitdem ich die neue Fritzbox habe), daher wundert es mich das bei dir das nur bis Januar geht. Oder hast du die Box einmal ausgewechselt oder zurückgesetzt?
2. Telefonie -> Eigene Rufnummern -> Sprachübertragung
Das ist ein echt guter Hinweis. Die Möglichkeit hatte ich noch gar nicht gekannt. Habe es gerade ausprobiert. Leider geht die Liste bei mir nur bis Mai zurück. Das ist ja eigenartig. Könnte das evtl. mit Bauarbeiten vor meiner Tür zu tun haben? Hier wird gerade in der Straße Glasfaser verlegt und die Straße hatte zwei Tage kein Internet/Telefon.

Ich brech echt zusammen.....
Ergänzung ()

Millkaa schrieb:
Na das sind schon harte Spekulationen, die unterschwellig sogar so weit gehen könnten, dass Du sagen möchtest, dass die Gerichte nicht neutral sind und per se schon einmal auf der Seite des "Reicheren/Mächtigeren"

Da solltest du noch einmal schauen, was du schreibst.
Das ist Deine Lesart und Deine Interpretation ohne den Sachverhalt zu kennen. Was Du mir hier unterstellst habe ich nicht geschrieben. Im Gegnsatz zu Dir, kenne ich aber den Fall. Und es geht hier nicht um "reich" es geht in erster Linie um "mächtig". Und dass Gerichte nicht immer objektiv urteilen, ist nun wirklich ein offenes Geheimnis.
 
Hi...

Sicherlich mag das Geschehene ungünstig und belastend sein, aber...

Malorum schrieb:
[...] bringt eine solche Vorratsdatenspeicherung eben für den dafür vorgesehenen Fall nichts.
Doch, zumind. soweit Du sie zugelassen/erlaubt hast - und dann steht eben der Nutzer in der Verantwortlichkeit sich solche Daten im Rahmen der Zurverfügungstellung selbst zu sichern.
Wie kommt man darauf, dass "nur" die Anbieter dafür verantwortlich sein sollten?
Da hier ja auch im gesetzlichen Rahmen neben anderen Voraussetzungen durchaus Fristen für die Aufbewahrung von sog. Verkehrsdaten zu beachten sind, mag es sowieso eher nicht wahrscheinlich sein, ob solch weit zurückliegende Daten noch verfügbar sind (gem. TKG max. 10 Wochen) - da hülfe noch nicht einmal eine behördliches Auskunftsersuchen.
Für die gesetzl. Bestimmungen dazu kann man diesen BNetzA-Artikel recherchieren.

Btw.:​
Malorum schrieb:
[...] nicht immer objektiv urteilen, [...]
Das ist schon so 'ne verflixte Sache mit der Objektivität - die Frage ist dann eben immer von welcher Sicht das betrachtet wird.
Jemand als Betroffener kann/wird niemals einen Sachverhalt objektiv, sondern immer emotional behaftet auf seine individuelle Sichtweise subjektiv bewerten.​
 
Lassen wir das. Ich merke, dass die Diskussion vom eigentlichen Thema völlig wegdriftet und sich auf einmal jeder an einer Aussage in Bezug auf ein Gericht aufhängt.
Das hat nichts mehr mit meiner eingangs gestellten Frage zu tun und alle anderen Antworten helfen mir nict weiter.

Danke an diejenigen, die versucht haben mir bei dem Problem zu helfen.
 
Nein, es geht nicht um Deine Sichtweise des Juristischen - sorry, aber Du hast schlicht einfach ein Versäumnis "begangen" und mußt jetzt (leider) mit den daraus folgenden Konsequenzen leben, die eben Dein Anliegen aus dem Eingangsbeitrag aufgrund der gesetzl. Bestimmungen negieren. 🤷‍♂️​
 
Wie kann man denn ein Versäumnis begehen? Ein Versäumnis ist etwas, das man nicht getan hat.
Aber offensichtlich scheine ich etwas getan zu haben, was nun das eigentliche Thema völlig überlagert.

Deinen Satz oben verstehe ich nicht einmal....

Falls ein Mod hier mitliest..... schließt den Thread oder was auch immer, das wird ja völlig abstrus hier.
 
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