Arbeitsunfall Folgen

PriestFan

Lieutenant
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Aug. 2009
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Anfang des Jahres habe ich auf der Arbeit mit der Flex die Strecksehne in mienem linken Zeigefinger durchtrennt.

Es wurde operiert aber der Finger ist trotz monatelanger Krankengymnastik steif geblieben. Der Arzt meint der Finger muss nochmal operiert werden um die Bewegligkiet wieder herzustellen; was aber erst in Juni oder Juli passieren kann weil der Funger erst richtig heilen muss.

Um nicht noch länger krankgeschrieben zu sein, mache ich jetzt eine Wiedereingliederung; 2 Wochen 3 Stunden täglich arbeiten und 2 Wochen 6 stunden arbeiten. In 2 Wochen soll ich erstmal ganztags arbeiten bis der Finger wieder operiert werden kann.

Ich bin Klempner, und es gibt aber einige Sachen die ich nicht machen kann. Z.B. wenn ich unter eine Spüle liege, komme ich manchmal nur mit der betroffenden Hand an einer Verschraubung oder ähnliches ran, und es geht nicht mit der Hand.

Die Berufsgenossenschafft möchte das ich trotzdem arbeite, ich möchte auch nicht noch 2 oder 3 Monate zu hause rumliegen. Mein Chef will das ich wieder arbeite, aber nur wenn ich 100 prozentig einsetztbar bin.

Was soll ich machen?
 
PriestFan schrieb:
Die Berufsgenossenschafft möchte das ich trotzdem arbeite, ich möchte auch nicht noch 2 oder 3 Monate zu hause rumliegen. Mein Chef will das ich wieder arbeite, aber nur wenn ich 100 prozentig einsetztbar bin.

Die Frage hast du dir doch schon selbst beantwortet? Geh wieder arbeiten!

Ich weiß nicht ob ihr in Teams arbeitet, aber ggf. dauert es eben etwas länger oder du kannst manche der Aufgaben nicht ausführen. Da das keine Arbeitsverweigerung ist dürfte dir auch nichts passieren.
 
Vorsichtig. Du bist nur bedingt arbeitsfähig, und darfst im Zuge dessen auch nur bestimmte Handlungen vollführen, die Deinen "Gesundheitszustand" nicht noch weiter beeinträchtigen.

Solltest Du gar gegen Empfehlung des Arztes wieder arbeiten gehen, verlierst Du auch den Anspruch auf Zahlungen, die Du erhalten könntest, würde Dein Finger auch nach der zweiten Operation immer noch nicht wieder einsatzfähig sein: Deine (berufliche) Tätigkeit in der Zwischenzeit könne ja dem Heilprozess und den Erfolgschancen der zweiten OP geschadet haben.

Wenn Du wieder arbeiten gehen willst, dann tue dies nur mit der (schriftlichen) Zustimmung des behandelnden Arztes. Auch solltest Du mit Deinem Chef über einen "Schonarbeitsplatz" verhandeln, also einem Arbeitsplatz, der deinen eingeschränkten Möglichkeiten und der noch stattfindenden Heilung gerecht wird. Wenn Dir langweilig ist, kannst Du die Zeit auch nutzen, um Dich (sinnvoll) weiterzubilden.

Klar, daß Dein Chef will, daß Du nur dann wieder arbeiten gehst, wenn Du zu 100% einsatzfähig bist: Noch zahlt Dein Gehalt die BG. Beschäftigt er Dich, und betreut er Dich mit Aufgaben, die Deiner Genesung nachweislich entgegenwirken, kannst Du ihn gar belangen. Anders ist der Fall, wenn Du ihm glaubhaft versicherst, Du wärest wieder 100%ig einsatzfähig. In diesem Falle liegt das Verschulden eindeutig in eigener Dummheit.

Klar, daß die BG will, daß Du wieder arbeiten gehst: Du verursachst schließlich für die Kosten. Was aber sagt der behandelnde Arzt/ der arbeitsmedizinische Dienst? Bist Du tatsächlich wieder einsatzfähig in Deinem Beruf, oder könnte dies nachteilige Folgen für den weiteren "Krankheitsverlauf" haben?

und als letzten Punkt: Hast Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
 
Ich arbeite nicht ohne Zustimmung der Ärzte. Wenn ich von der BG spreche, meine ich die BG Sprechstunde im Krankenhaus wo ich operiert wurde. Die betreuen mich siet der OP. Ich mache eine "Belastungserprobung".

Die Ärtzin hat mich gestern gefragt ob ich klar komme auf der Arbeit. Ich habe ihr gesagt das ich bestimmte Sachen nicht machen kann. Es hat sie scheinbar gar nicht interessiert; sie wollte nur wissen ob "es geht" zu arbeiten.

Ich will nur nicht das wenn ich in 2 Wochen voll arbeite, das mein Chef meckert wenn ich bestimmte Sachen nicht schaffe.

Mein Arbeitstag ist so abwechslungssreich das ich nicht vorsehen kann wie oft solche Situationen vorkommen werden. Vielleicht 2 Wochen lang gar nicht, aber in der nächsten Woche mehrmals.

Noch was; wenn ich wieder vollzeit arbeite, ist von Seite der BG meine "Arbeitsfähigkeit" wiederhergestellt. Nicht das sie die 2. OP doch nicht machen weil ich anscheinend wieder arbeiten kann.

Ich habe keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe aber eine Krankentagegeldversicherung. Damit habe ich keine finanziellen Probleme durch die lange Arbeitsunfähigkeit
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Deine Arbeitsfähigkeit wieder zur Gänze hergestellt ist, bedarf es keiner 2. OP. Die kriegst Du dann nur noch, wenn es bereits im Vorfeld (vor Arbeitsaufnahme) eine (schriftliche) Vereinbarung gab, die ganz klar darlegt, daß die zweite OP notwendig ist und Du trotz Arbeitsaufnahme in Vollzeit eben doch noch nur unfallbedingt eingeschränkt leistungsfähig bist.

Was anderes, wenn Du die Arbeit (für einen festgelegten Zeitraum) wieder aufnimmst unter besonderen Bedingungen, was aber auch schriftlich festgehalten werden sollte.

Voll einsatzfähig bist Du in jedem Falle nicht, und wahrscheinlich auch nicht voll belastbar.

Mit Pech wird Dein Finger auch weiterhin (trotz zweiter OP) nicht wieder voll einsatzfähig werden.

In jedem Falle aber solltest Du in Verein mit Deinem Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Deinen Arbeitsplatz Deinen geänderten Umständen anzupassen, auch wenn es hoffentlich nur temporär ist. Ggf. ergeben sich auch aus der unfallbedingten Verhinderung besondere Gefährdungen, die nicht bereits in den bestehenden, tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen erfasst wurden und deren Auswirkungen von Seiten des Arbeitgebers entgegengewirkt werden muß.

Einfach wieder zur Arbeit zu erscheinen und so zu tun, als wäre alles wieder in Ordnung, ist deutlich eine schlechte Idee. Als Fachkraft ist es auch Deine Pflicht, Deinen Arbeitgeber in Belangen zu unterstützen, die die Sicherheit Deiner Person oder Euer Vertragsverhältnis betreffen. Bevor Du also direkt am ersten Tag "losackerst", solltest Du (im Verein mit Deinem Arbeitgeber/disziplinarischen Vorgesetzten) Deine berufliche Situation den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Im einfachsten Falle heißt dies, im Vorfeld (schriftlich) festzulegen, welche Arbeiten Du nicht mehr erledigen kannst, und wie diese Arbeiten dann zu erledigen sind (zweiter Mann, Hilfsmittel, etc).

In diesem Zuge kannst Du dann auch gleich Deinen zukünftigen Werdegang im Unternehmen ansprechen und Schulungs-/Fortbildungsbedarf festhalten. Wenn Du einerseits nur noch eingeschränkt einsetzbar bist, kannst Du ja auch anderweitig ein wenig in Deiner Karriere fortkommen. Irgendwann ist Dein Körper sowieso kaputt, da wäre es doch praktisch, wenn Du auch anderweitig eingesetzt werden könntest, in der Arbeitsvorbereitung oder der Auftragskalkulation vielleicht.

Sinnvoll ist dies gar auch im Hinblick auf die nicht vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung.
 
Ich mache auch grade eine belastungserprobung, glücklicherweise sind aber nur die rechten sprunggelenke versteift was mich beim arbeiten auf ebenem und festem Boden nur unwesentlich einschränkt. Ich nehme an das der, nicht funktionale, finger nicht an der haupthand ist oder?
Wie stark schränkt dich der finger bei der arbeit ein? Bei der belastungserprobung geht es ja nicht nur darum ob du körperlich fit bist sondern ob du deine arbeit wieder uneingeschränkt ausführen kannst. Wenn du selbst schreibst das es einige situationen gibt in denen normales arbeiten nicht möglich ist, dann bist du nicht uneingeschränkt arbeitsfähig.
Für die belastungserprobung müsstes du einen plan bekommen haben in dem deine stundenzahlen drin stehen. Steht da drin ob du deine ursprüngliche tätigkeit uneingeschränkt ausführen kannst oder sind da einschränkungen notiert?
 
Bei mir steht "bisheriger Tätigkeit in uneingeschränkter Form".

Ich muss mal gucken wie es die nächsten 2 Wochen geht. Ich habe die letzten 2 Wochen nur Kleinigkeiten gemacht; in 3 Stunden lohnt es sich nicht was großes anzufangen. Ab morgen mache ich 6 Stunden täglich.
 
Um nicht noch länger krankgeschrieben zu sein, mache ich jetzt eine Wiedereingliederung;
Du bist weiterhin arbeitsunfähig und die BG zahlt das Gehalt bis Du wieder voll arbeitsfähig bist, ob zu 100% oder nur 75/60/50% oder wie auch immer entscheidet dann der Gutachter, der auch über eine evtl Erwerbsminderung (evtl auch Unfallrente) entscheidet.
 
Das ist schwer einzuschätzen; meine Arbeit ist sehr abwechslungsreich.

Heute bin ich gut zurecht gekommen, merkte aber oft das die Kraft fehlt in der betroffenen Hand. Und der Finger stört öfter mal weil er gerade ist.
 
hm, klingt nach einer sehr starken einschränkung. der finger ist im weg und die kraft ist mangelhaft. Das würde ich mit maximal 60% arbeitsfähig einstufen. Bei der bg sprechstunde am ende der belastungserprobung würde ich sagen das ein normales arbeiten nicht möglich ist.
 
Ich würde mich noch mal mit der BG in Verbindung setzten und die Angelegenheit über einen Vertrauensarzt laufen lassen.

Bei mir steht "bisheriger Tätigkeit in uneingeschränkter Form".Da würde ich Widerspruch gegen einlegen.

Wenn der Finger steif ist oder bleibt bist du in deinem Beruf nicht mehr zu 100% einsatzbereit.
Dir würde auch eine Rente zustehen http://www.dguv.de/de/Rehabilitatio...ung/Rentenleistungen/Höhe-der-Rente/index.jsp
Alle Infos darüber findest du hier http://www.dguv.de/de/Rehabilitation-Leistungen/index.jsp
Viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen.
 
Ob Du mit einem steifen Finger über 20% MdE bekommst denke ich aber nicht.
Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird der Teil der Vollrente gezahlt, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht - Teilrente. Ein Anspruch auf Teilrente besteht ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent.
 
Danke für die Links.

Das Problem ist, sogar wenn der Zeigefinger amputiert wird gilt das als nur eine 15 prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit . Geld gibt es erst ab eine Gesamtminderung von 20 Prozent.

edit: Mist! War zu langsam :(
 
Wenn es nicht geht mit der Arbeit, bekommst Du auch eine Umschulung gezahlt.
Habe es gerade hinter mir und bekomme Unfall-Rente, leider bin ich für eine Umschulung zu alt.
 
ich habe mir vor etwa 2 jahren fast den rechten zeigefinger abgeschnitten, die Sehne war zu 3/4 durchtrennt.

was ich gemerkt habe, und ich bin nur hauptberuflicher tastendrücker -

Die Zeit bis ich beim feste greifen wieder kraft und keinen ziehenden elenden Schmerz hatte war sehr lang.

der Zeigefinger ist aber eigentlich so ziemlich der unwichtigste finger, den kann man eigentlich komplett durch den mittelfinger kompensieren... happig wirds beim Daumen... dann kannste direkt ne robohand nehmen :/
 
Versuch vieleicht die Behinderung zu akzeptieren, dann klappts vieleicht mit dem Mut andere Kollegen um Hilfe zu bitten falls mal was handwerklich nicht von alleine klappt. Das funktioniert ja auch bei Dingen wo man nicht weiter weiß, da fragt man ja auch andere Kollegen.

Ich vermute mal hier, das die Berufsgenossenschaft deinen Erwerb sichern muss. Kenne mich da nicht aus. Auf jeden Fall würde ich denen keinen Grund geben, das du Erwerbslosigkeit selbst verursacht hast. Es muss vermittelbar sein, das sämtliche Probleme auf deinen Arbeitsunfall zurückzuführen sind, das macht Ansprüche einfacher. Keine Ahnung welche das sein sollen aber wie gesagt kenne ich mich damit nicht aus.

Aber du muss ja selbst das beste draus machen.
 
Vorweg: Es geht hier um potenziell sehr viel Geld, und wie du bereits bemerkt hast, decken sich die Interessen deines Arbeitgebers bzw. der Berufsgenossenschaft nicht unbedingt mit deinen eigenen.

Daher solltest du jeden Schritt gut überlegen und am Besten mit einem Anwalt absprechen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, bieten die in der Regel kostenlose Rechtsberatung an.

Es ist auch zu unterscheiden zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Arbeitsunfähig ist man bereits, wenn man seiner Tätigkeit nicht mehr im vollen vereinbarten Umfang nachgehen kann. Hier gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem ob eine vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
 
Danke für die Anregungen!

In der Zwischenzeit ist ein anderes Problem aufgetaucht. Wegen anderen Gesundheitsproblemen war ich die letzten 4 Tage im Krankenhaus. Das heißt, ich habe nur Montag und Dienstag 6 Stunden gearbeitet. Es geht mir immer noch nicht gut; ich werde wahrscheinlich nächste Woche Montag bis Mittwoch zu hause bleiben; Donnerstag ist ein Feiertag und Freitag arbeite ich nicht weil ich ein Termin bei der BG im Krankenhaus habe.

Statt 10 Tage a 6 Stunden zu arbeiten, habe ich nur 2 Tage gearbeitet. Ich würde gerne die Belastungserprobung um 2 Wochen verlängern, um zu sehen wie gut alles klappt. Macht die BG das mit?
 
Macht die BG das mit?
Die Frage kann Dir die BG beantworten. Aber warum sollten sie es nicht machen, sie zahlen doch sowieso Deinen Lohn bis Du wieder voll arbeiten kannst oder ausgesteuert wirst.
 
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