News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Moep89 schrieb:
Diese VDE-Richtlinie ist absoluter Schwachsinn und führt die Sache immer weiter ins Absurde,

So dachten die Familie auch über diverse Regeln deren Haus vor ein paar Jahren fast abgefackelt ist wo ich im Einsatz war.
Die haben aber eingesehn das die Regeln wenn auch nicht zwangsläufig bindend Sinn machen können.
 
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@areiland

ich habe mich eigentlich auf den Teil mit der 960W-begrenzung bezogen
 
HyperSnap schrieb:
So dachten die Familie auch über diverse Regeln deren Haus vor ein paar Jahren fast abgefackelt war wo ich im Einsatz war.
Interessant, dass du schon vor Jahren abfackelnde Häuser gerettet hast bei denen Menschen sich nicht an ne VDE-Norm gehalten haben, die noch gar nicht final raus ist.
 
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SweetOhm schrieb:
Blöd, hab hier das Anker BKW mit 1080 Watt (2 x 540) rum stehen und wollte das jetzt installieren ... :freak:
Das dürftest du so oder so nicht an Gebäuden, da die Module größer 2m² sind.
 
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HyperSnap schrieb:
Die haben aber eingesehn das die Regeln wenn auch nicht zwangsläufig bindend Sinn machen können.
Aber nicht, wenn sich VDE und Gesetzgeber so krass widersprechen.
zakuma schrieb:
Das dürftest du so oder so nicht an Gebäuden, da die Module größer 2m² sind.
Doch, wurde in den meisten Bundesländern bereits geändert.
 
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Askat86 schrieb:
Warum wird vom VDE die Modulleistung begrenzt? Ist das nicht vollkommen irrelevant, weil der Wechselrichter die ins Haus eingespeiste Leistung bestimmt?
Jein...
Wenn Du 800W Solarleistung als Maximum hast, dann liegt das selten an.
Hast Du aber 2000W, dann kannst Du die wollen 800W auch bei bewölktem Wetter erreichen.
So kann es sein, dass Du an 150 Tagen statt an 120 Tagen jeweils 10h einspeisen kannst (fiktive Werte).
 
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Die 800/960W-Grenze wurde hier doch schon hinreichend erklärt. Das Problem ist, dass solche Steckeranlagen im Ernstfall die Sicherungsmaßnahmen einer abgenommenen elektrischen Anlage unwirksam machen oder stark verzögern können...
Boimler schrieb:
Worst Case ist: Anlage steckt in der Küche am Schuko. Ofen, Toaster, Grill und sämtliche andere Elektrogeräte laufen und die Sicherung liefert nur die Leistung, die das BKW nicht bereitstellen kann. Dann liegen schnell mal mehr als die genormten 10-16A am Kabel an und schon schmilzt was weg. Gerade in Altbauten ist das kein unwahrscheinliches Szenario.
Und man muss halt mit dem Worst Case-Szenario planen - schließlich kann dieses Szenario aus Versehen oder auch aus purer Dummheit auftreten... Die 800W sind da schon ein enormes Zugeständnis, was das Eingehen von Risiken angeht. Gerade bei den alten Anlagen mit 10A-Sicherungen...

Da kann man nur hoffen, dass im Fehlerfall irgendwie der FI auslöst und damit die Verbindung zum Netz trennt (in dem Fall sollte ein zulässiges BKW abschalten), denn ansonsten sind im gleichen Stromkreis Leistungen bis 800W ungesichert.
 
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zakuma schrieb:
Das dürftest du so oder so nicht an Gebäuden, da die Module größer 2m² sind.
Soweit ich das sehe ist das im selben Zuge einkassiert worden.
https://priwatt.de/blog/balkonkraftwerk-gesetz-2024-alle-aenderungen/
Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte: Dadurch greifen die Regeln zur Überkopfverglasung nicht mehr, sodass Balkonkraftwerke auch höher als 4 Meter montiert werden dürfen. Außerdem entfällt die Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter.
 
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Ah da ist ja die Begrenzung der Modulleistung von der ich mal schrieb.
960W sind ein Witz. Das einzige was man damit erreicht ist, das kein Techniker mehr engagiert wird das Zeug zu verbauen.
 
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tstorm schrieb:
Schukostecker und -dosen sind nicht auf Dauerlast ausgelegt sollte man bedenken, wenn man sich die Frage stellt, warum ein 2400W Fön kein Problem darstellt aber Mini-PV derart begrenzt wird am Stecker.
Also ich war auf genug LAN-Partys, wo mehr als 3 Rechner + Monitore an einer Steckdose hingen. Das sind zusammen auch weit über 800W in Dauerlast.
 
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areiland schrieb:
Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
Nein, der Wechselrichter gibt erst dann Spannung frei, wenn er in der Steckdose steckt.
Vorher unter keinen Umständen. Dafür muss er eben Netzspannung gemessen haben, um die Erkenntnis zu erlangen.
Ergänzung ()

Askat86 schrieb:
Das sind zusammen auch weit über 800W in Dauerlast.
Sind sie dennoch nicht.
Für Dauerlast gibt es blaue CEE Stecker.

Normale Steckdosen sind nur für 10A Dauerlast ausgelegt, auch wenn der Automat davor ein 16er sein sollte.
 
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Askat86 schrieb:
Das sind zusammen auch weit über 800W in Dauerlast.
Die 800W haben nichts mit der Dauerlastfähigkeit der Steckdosen zu tun. Die liegt, wie schon erwähnt, bei 10 A, also ca. 2300W. Die 800 Watt haben mit der Belastbarkeit der Leitungen in sehr speziellen Konstellationen bei maximalem Strom mit 16A Leitungsschutzschaltern zu tun.

Skudrinka schrieb:
Nein, der Wechselrichter gibt erst dann Spannung frei, wenn er in der Steckdose steckt.
Es geht ja auch um das Rausziehen.
 
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Moep89 schrieb:
Es geht ja auch um das Rausziehen.
Dann ist der Stecker ebenso spannungsfrei, innerhalb von Millisekunden..
 
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Mickey Cohen schrieb:
ok, wusste nicht dass es einen Unterschied macht, in welche Richtung die Energie fließt. ein 2500W Haartrockner ist für einen Schukostecker ja auch kein Problem.
Darum geht es nicht. Die Sicherung weiß nämlich nicht, das 2.000 Watt von der Solaranlage in die andere Richtung gequetscht werden. Die Sicherung schützt nur, das von "außen" nicht zuviel reinkommt. Normal müsste man auf der Phase wo die Solaranlage läuft die Sicherung 16A durch eine 10.5A tauschen. Dann schaltet die auch entsprechend und schützt, wenn Solar reinballert und man Fön, Gaming-PC mit Intel CPU und Wasserkocher gleichzeitig laufen läßt ;)
 
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Skudrinka schrieb:
Nein, der Wechselrichter gibt erst dann Spannung frei, wenn er in der Steckdose steckt.
Vorher unter keinen Umständen. Dafür muss er eben Netzspannung gemessen haben, um die Erkenntnis zu erlangen.
Und warum werden dann Wieland Stecker oder Stecker mit Vorrichtungen, die den Fluss bis zum Einstecken blockieren, vorgeschrieben?
 
Askat86 schrieb:
Also ich war auf genug LAN-Partys, wo mehr als 3 Rechner + Monitore an einer Steckdose hingen. Das sind zusammen auch weit über 800W in Dauerlast.
Eine VDE-Richtlinie sieht nicht was bei dir Zuhause verbaut ist. Viele alte Häuser haben 10A LS-Schalter und oft sind mehrere Räume an einem LS. Da sind 800W schon viel. Und wie schon mehrfach beschrieben, ist dieser Fall sehr häufig. Die VDE macht schon Sinn.
 
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areiland schrieb:
Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist. Hier ist also die Verbraucherseite umgedreht. Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
Vielleicht bei Deinem China-Schwarzimport, aber nicht bei Geräten, die für die EU zugelassen sind (wobei es da auch schwarze Schafe wie Deye gibt, die nach der Zulassung einfach mal sicherheitsrelevante Bauteile einsparen).
Erkennt der Wechselrichter keine Spannung, so schaltet er auch nicht ein (zumal er die Netzspannung auch zur Synchronisation benötigt -> Frequenz und Phasenlage), wird der Stecker gezogen, schaltet er wesentlich schneller ab als man an die Kontakte kommen würde.
 
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Skudrinka schrieb:
Dann ist der Stecker ebenso spannungsfrei, innerhalb von Millisekunden..
Sollte er sein, ja. Deshalb wird der Zwang zur Wielanddose ja auch stark kritisiert. Ich persönlich halte es auch für Quatsch und habe meinen WR in einer Schukodose. Aber der VDE ist hier nunmal leider anderer Ansicht.
 
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Moep89 schrieb:
Aber der VDE ist hier nunmal leider anderer Ansicht.

Steht doch im Artikel:
In Abschnitt „6.2 Steckverbindungen und Steckvorrichtungen“ wird unter 6.2.3.2 der Einsatz eines Schukosteckers, nach VDE eine handelsübliche Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), ermöglicht, wenn dieser über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7 verfügt“. Als Maßnahmen, um dies zu gewährleisten, nennt der VDE mechanische Lösungen oder eine elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite, die mit Hilfe von Zusatzkomponenten wie z.B. Schaltern und Sicherungen erreicht werden kann.

Wenn der Wechselrichter eine Abschaltvorrichtung hat, ist die Voraussetzung erfüllt.
 
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