Deutsche Glasfaser eigenes Kombigerät statt NT und Router

cubisticanus

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Hallo zusammen,

demnächst buddelt die Deutsche Glasfaser (DGF) bei und wird den Hausanschluss realisieren (Einfamilienhaus). Vorab will ich aber für mich ein paar Dinge klären, da mir die Technik und Terminologie etwas fremd ist und die Personen, mit denen ich bislang wg. Hausanschluss sprach leider i.d.R. zwar für ihre Verhältnisse gut Deutsch sprechen, aber zu wenig, um detailliert etwas zu klären (und entweder verkaufen wollen oder den Tiefbau machen). Die Hotline, na ja, zumindest der 1st-level hilft auch nicht unbedingt weiter.

Konkret geht es mir darum, zu verstehen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Geräte ich brauche:
  • Es wird ein HÜP gesetzt, das ist klar. Bei mir soll der dort sein, wo auch der Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) hin soll (Hausgeräteraum, da steht heute schon fast alles an Netzgeraffel). HÜP und GF-TA sind Sache der DGF, soweit ich das verstanden habe. Vom HÜP geht es per Glasfaser ins GF-TA. Bis hierhin ist alles passiv, also ohne Stromanschluss realisierbar.
  • Dann käme ggf. ein Glasfaser Modem (NT), das sein Signal via Glasfaser vom GF-TA erhält. Das braucht Strom.
  • und ein Router (bzw. etwas, was auch die Telefonie & WLAN übernimmt).
Und da kommt's, wenn ich die Webseite der DGF recht verstehe, könnte ich auch ein "kundeneigenes Modem" nehmen (bis hierhin ist es klar). Aber kann ich gleich auf ein Kombigerät wie die FRITZ!Box 5590 Fiber gehen, die ein integriertes Glasfasermodem hat? (Auch dieses Gerät soll im gleichen Raum stehen wie HÜP und GF-TA.) Da wird die DGF einsilbig (klar, die wollen ihre Kombigeräte verkaufen/vermieten). Ich will eigentlich nicht 2 Geräte, ich will aber auch kein Kombigerät von der DGF mieten (das habe ich schon beim derzeitigen VDSL-Anschluss abgelehnt, bin immer gut mit eigenen Geräten gefahren, die ich dann auch für mein Netz konfigurieren kann wie ich will oder wo ich auch andere SIP-Anschlüsse für Telefon hinterlegen kann etc.).

Zweite Frage: Braucht man unbedingt den (passiven) GF-TA, wenn alles praktisch alles im gleichen Raum montiert sein soll?

Dritte Frage: Gibt es außer AVM empfehlenswerte Kombigeräte, die Glasfasermodem, Router & Telefoniefunktionen enthalten?

Danke schön und falls es empfehlenswerte RTFM, bestehende Threads gibt, gerne her damit.
 
cubisticanus schrieb:
Aber kann ich gleich auf ein Kombigerät wie die FRITZ!Box 5590 Fiber gehen, die ein integriertes Glasfasermodem hat?
Ja, eine Fritzbox 5530 oder 5590 geht. Andere Geräte nicht.

cubisticanus schrieb:
Zweite Frage: Braucht man unbedingt den (passiven) GF-TA, wenn alles praktisch alles im gleichen Raum montiert sein soll?
Ja, denn rein formal ist das der passive Netzabschluss, der im TKG beschrieben ist. Ist eher ein juristisches Ding. Deshalb muss der sein.

cubisticanus schrieb:
Dritte Frage: Gibt es außer AVM empfehlenswerte Kombigeräte, die Glasfasermodem, Router & Telefoniefunktionen enthalten?
Selbst wenn es sie gäbe, könntest du sie nicht in Betrieb nehmen. DG checkt die Equipment-IDs der angeschlossenen ONTs und lässt nur die eigenen Geräte und die von AVM zu.

Generelle Hinweise:
  • Bestelle den Anschluss mit dem Modus "Kundeneigener Router". Sonst kannst du nicht problemlos auf ein anderes Gerät wechseln. Den ONT setzt die Deutsche Glasfaser trotzdem (und das ist auch gut so).
  • Nimm den Anschluss auf jeden Fall mit dem ONT von der Deutschen Glasfaser in Betrieb. Sollte irgendwas bei der Installation schief gegangen sein, kannst du dich dann immer auf den Service berufen. Wenn du den eigenen ONT dran hast, werden sie es immer darauf schieben, und es passiert monatelang gar nichts. Wenn der Anschluss reibungslos funktioniert, dann kannst du den ONT durch dein eigenes Gerät ersetzen.
 
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riversource schrieb:
Selbst wenn es sie gäbe, könntest du sie nicht in Betrieb nehmen. DG checkt die Equipment-IDs der angeschlossenen ONTs und lässt nur die eigenen Geräte und die von AVM zu.

Generelle Hinweise:
  • Bestelle den Anschluss mit dem Modus "Kundeneigener Router". Sonst kannst du nicht problemlos auf ein anderes Gerät wechseln. Den ONT setzt die Deutsche Glasfaser trotzdem (und das ist auch gut so).
  • Nimm den Anschluss auf jeden Fall mit dem ONT von der Deutschen Glasfaser in Betrieb. Sollte irgendwas bei der Installation schief gegangen sein, kannst du dich dann immer auf den Service berufen. Wenn du den eigenen ONT dran hast, werden sie es immer darauf schieben, und es passiert monatelang gar nichts. Wenn der Anschluss reibungslos funktioniert, dann kannst du den ONT durch dein eigenes Gerät ersetzen.
Ah, danke für die Hinweise! Das mit dem GF-TA hatte ich vermutet (es gibt aber auch Berichte, dass die DGF ihn weglässt, wenn alles in einem EFH praktisch im gleichen Raum ist).

Zur spärlichen Geräteauswahl: Das heißt auch die DGF ignoriert die Endgerätefreiheit und definiert den aktiven Part Modem/Medienkonverter als Netzabschluss? Toll. Hatte ich mir zwar irgendwie gedacht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. (Na ja, ich will eh nur, dass Glasfaser verlegt, gebaut ist, wenn das alles nichts taugt, wird es nach der Mindestvertragslaufzeit wieder gekündigt und die T-Com hat einen neuen alten Kunden & wenn ich das Haus verkaufe, ist Glasfaser ein gutes Argument.)

Der ONT ist also das Glasfasermodem der DGF, verstehe ich dich richtig? Gut, das ist sinnvoll den zu haben (ich kenne das vom Telekom-Blabla, wenn eine Störung gemeldet wurde, "ah, sie haben einen eigenen Router, das ist sicher der Grund usf."), um einen Anschluss erstmal in Betrieb zu nehmen. Danach könnte ich irgendwann also das Glasfaser rausziehen und in ein eines Modem etc. stecken, das ist also normiert? Laufen wird aber vermutlich nichts, weil der Medienkonverter als Netzabschluss dient wie du sagst? Und natürlich gibt es außer der erwähnten Fritzbox in der Tat kaum All-in-One-Geräte, schon gar nicht mit DECT.

Nun gut, im Moment kann ich im Kundenportal nicht viel auswählen. Vermutlich weil der Bauprozess noch nicht angefangen hat oder nicht weit genug fortgeschritten ist. (Und Kosten fallen eh erst an, wenn der Wechselprozess von der TCom erfolgreich ist.) Letztlich ist es mir egal, wenn da noch ein weiteres Gerät Strom nuckelt, die 50 oder mehr Euro im Jahr werden mich nicht umbringen, aber ich hoffe doch drauf, dass irgendwann mal in diesem Land die Bundesnetzagentur geltendes Recht für den Verbraucher durchsetzt und man ein beliebiges kompatibles Gerät an den GF-TA anschließen kann.
 
cubisticanus schrieb:
es gibt aber auch Berichte, dass die DGF ihn weglässt, wenn alles in einem EFH praktisch im gleichen Raum ist).
Nein, das tun sie nie. Es gibt aber Kombigeräte aus GF-TA und ONT, sodass der Eindruck entsteht, es gibt nur den HÜP.


cubisticanus schrieb:
Zur spärlichen Geräteauswahl: Das heißt auch die DGF ignoriert die Endgerätefreiheit und definiert den aktiven Part Modem/Medienkonverter als Netzabschluss?
Nicht mehr, als alle anderen. Den passiven Netzabschluss gibt es, aber es werden nur zugelassene Geräte ins Netz gelassen.


cubisticanus schrieb:
Der ONT ist also das Glasfasermodem der DGF, verstehe ich dich richtig?
Ja.


cubisticanus schrieb:
Danach könnte ich irgendwann also das Glasfaser rausziehen und in ein eines Modem etc. stecken, das ist also normiert?
Es gibt praktisch nur zwei relevante Stecker dafür. Das passende Kabel ist schnell gefunden. Bei der Deutschen Glasfaser passt das Kabel aus dem Lieferumfang der Fritzbox.


cubisticanus schrieb:
Und natürlich gibt es außer der erwähnten Fritzbox in der Tat kaum All-in-One-Geräte, schon gar nicht mit DECT.
Die Kombination aus VLAN, PPPOE, DS-Lite, DECT und 2. PVC für Telefonie ist meines Wissens einmalig. Damit kommt man in Deutschland bei allen Providern zurecht.


cubisticanus schrieb:
aber ich hoffe doch drauf, dass irgendwann mal in diesem Land die Bundesnetzagentur geltendes Recht für den Verbraucher durchsetzt und man ein beliebiges kompatibles Gerät an den GF-TA anschließen kann.
Dagegen sprechen im Moment noch mehr technische als gesetzliche Gründe. Es muss an der Normung noch einiges passieren, bis das geht.
 
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Danke!

Bei deinem letzten Absatz musste ich schmunzeln: Du bist Techniker? Immerhin sieht das Gesetz die freie Gerätewahl nach dem passiven Netzanschluss vor, danach hat man sich im Zweifel bei der technischen Normierung bzw. Umsetzung zu richten. Und nicht umgekehrt. Die technischen Normen sind ja da. Dass dem Gesetz nicht Nachdruck verliehen wird, das ärgert mich. Da Thema ist bereits seit vielen Jahren vorhanden und immer noch aktuell, bei DSL hat es zumindest bei der Telekom problemlos geklappt. Kabelnetzbetreiber & neuerdings Glasfaser-Betreiber weigern sich.

Aber das ist ein anderes Thema. Ich habe gelernt: außer eine FB Fiber oä gibt es eh kein Gerät mit Galafaser-Modem für den Heimgebrauch. Also entweder das oder ein ONT und ein Kombigerät (oft mit DSL-Modem, nutzlos dann). Theoretisch könnte ich wohl meine FB 7530 weiter betreiben. Oder alles aufteilen, Router, WLAN, VoIP-Telefonie. Aber das ist dann zu viel. Erstaunlich, ich hatte gedacht, dass in den Jahren, in denen ich nicht mehr groß die Sache verfolgt habe, ein paar neue auch preislich vergleichbare Anbieter neben AVM getreten sind.
 
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cubisticanus schrieb:
Zur spärlichen Geräteauswahl: Das heißt auch die DGF ignoriert die Endgerätefreiheit und definiert den aktiven Part Modem/Medienkonverter als Netzabschluss?
Nicht ganz, sie schränkt die Endgerätefreiheit halt auf ihre eigenen ONT und die AVM-Geräte mit Gf-Anschluss ein. Warum auch immer.
cubisticanus schrieb:
Danach könnte ich irgendwann also das Glasfaser rausziehen und in ein eines Modem etc. stecken, das ist also normiert?
Ausreichend. Allerdings muss man das neue Gerät technisch bedingt auch wieder anmelden/freischalten lassen, genau wie bei Koax-Anschlüssen.
cubisticanus schrieb:
Immerhin sieht das Gesetz die freie Gerätewahl nach dem passiven Netzanschluss vor, danach hat man sich im Zweifel bei der technischen Normierung bzw. Umsetzung zu richten.
Die Normierung des technischen Standards GPON ist halt auch schon 20 Jahre her. Gabs da schon Endgerätefreiheit bei DSL? :D
cubisticanus schrieb:
Dass dem Gesetz nicht Nachdruck verliehen wird, das ärgert mich.
Hier könnte man ansetzen. Telekom macht da am wenigsten bis keine Probleme, andere Anbieter stellen sich da etwas quer.
cubisticanus schrieb:
Aber das ist ein anderes Thema. Ich habe gelernt: außer eine FB Fiber oä gibt es eh kein Gerät mit Galafaser-Modem für den Heimgebrauch. Also entweder das oder ein ONT und ein Kombigerät (oft mit DSL-Modem, nutzlos dann).
Gibts auch ohne DSL-Modem, bspw. FritzBox 4060.
cubisticanus schrieb:
Theoretisch könnte ich wohl meine FB 7530 weiter betreiben.
Das wäre dann natürlich die günstigste Variante.
cubisticanus schrieb:
Erstaunlich, ich hatte gedacht, dass in den Jahren, in denen ich nicht mehr groß die Sache verfolgt habe, ein paar neue auch preislich vergleichbare Anbieter neben AVM getreten sind.
All-in-One-Geräte, also inkl. DSL/Gf/DOCSIS-Modem, scheinen international nicht sooo gefragt zu sein. Viele Router anderer Hersteller haben auch kein Modem integriert.
 
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cubisticanus schrieb:
Immerhin sieht das Gesetz die freie Gerätewahl nach dem passiven Netzanschluss vor, danach hat man sich im Zweifel bei der technischen Normierung bzw. Umsetzung zu richten.
Alles richtig. Aber wenn man sich in Deutschland als einziges Land in der Welt eine Sonderlocke gönnt und das Gesetz zu einer Zeit verabschiedet, wenn der Rest der Welt und die Normierung längst andere Standards verabschiedet hat, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Norm nicht zum Gesetz passt. Klar kann man das jetzt nachziehen, aber warum sollten die großen internationalen Normungsgremien das tun? Weil die Deutsche Telekom mit einem rosa Fähnchen winkt? Ja nee, is klar. In allen anderen Ländern ist RJ45 die normierte Schnittstelle, und es gibt freie Routerwahl. Auch die europäische Gesetzgebung sieht explizit ein "Gerät des Providers" zwischen passivem Netzabschluss und dem Router des Kunden vor. Nur in Deutschland sieht man das anders.

Fürs Onboarding ist momentan keine standardisierte Vorgehensweise festgelegt, auch die zu verwendenden Parameter sind nicht definiert. Das führt zu einem kompletten Wildwuchs: jeder Provider macht es anders, und ob ein spezifisches Endgerät zufällig die Informationen zur Verfügung stellt, die für ein spezifisches Onboarding benötigt werden, ist pure Glückssache. In der Folge schreiben die Provider eine Whitelist mit den Geräten, die sie getestet haben. Die funktionieren, alle anderen nicht. Was sollen sie machen? Die Standardisierung lässt sie im Stich, und das Gesetz fordert, dass der Kunde sich ein Endgerät aussuchen darf - mit der kleinen Einschränkung, dass es technisch uneingeschränkt geeignet sein muss. Und geeignet sind halt die Geräte von der Liste.
 
riversource schrieb:
Auch die europäische Gesetzgebung sieht explizit ein "Gerät des Providers" zwischen passivem Netzabschluss und dem Router des Kunden vor. Nur in Deutschland sieht man das anders.
Auch in Deutschland wäre das meines Wissens legal möglich, wenn man halt den ONT samt Stromkosten erstattet. Also eher bürokratische Hürden.
 
Na herrlich. Erstattet Sky auch die Stromkosten für den Receiver, der für den Empfang Voraussetzung ist? Was für ein Unfug...
 
riversource schrieb:
In allen anderen Ländern ist RJ45 die normierte Schnittstelle, und es gibt freie Routerwahl.
Kannst du doch in Deutschland im FTTH Bereich auch (noch) haben. Bei allen mir bekannten deutschen Providern kannst du einen ONT bekommen bzw. wird dieser standardmäßig installiert. Dahinter kannst du dann deinen eigenen Router betreiben.

Ich warte eher darauf, bis die ersten Provider komplett auf IADs umsteigen, und den bisherigen Einzel ONT streichen :(

Das der Provider keinen Support gibt, wen du mit deinem Linglong China SFP GPON Modul um die Ecke kommst, versteht sich denke ich von selbst.
 
Tom_123 schrieb:
Ich warte eher darauf, bis die ersten Provider komplett auf IADs umsteigen, und den bisherigen Einzel ONT streichen :(
Das wiederum ist nicht möglich - auch nicht gemäß internationaler Gesetze. Die Routerfreiheit ist gewährleistet.
 
cubisticanus schrieb:
Kombigerät (oft mit DSL-Modem, nutzlos dann). Theoretisch könnte ich wohl meine FB 7530 weiter betreiben.
Ja.
Ein Kollege hat , weil Fritz-Fan, stumpf eine Fritz 4060 hinter den ONT geklemmt.
 
riversource schrieb:
Das wiederum ist nicht möglich - auch nicht gemäß internationaler Gesetze. Die Routerfreiheit ist gewährleistet.
Echt gibt es da internationale/EU-Vorgaben? 😮 Ich bin davon ausgegangen, dass jeder Provider selbst entscheidet, welche Geräte er anbietet. Er muss nur die Nutzung von geeigneten Kundengeräten direkt am passiven Übergabepunkt ermöglichen/gestatten.

ragan62 schrieb:
Ein Kollege hat , weil Fritz-Fan, stumpf eine Fritz 4060 hinter den ONT geklemmt.
Je nach baulichen Gegenheit kann das schon Sinn machen. Bei mir würde die Gf-TA im Keller landen (EFH). WLAN und DECT benötige ich aber im EG, daher steht dort auch die Fritz!Box. Eine LAN Verkabelung vom Keller ins EG existiert schon, sodass ich von einer tollen Fritz!Box 55x0 Fiber im Keller, welche nur ONT und Router spielt, nicht sonderlich viel hätte. Da kann ich mir auch gleich den Provider ONT hinstellen und spare sogar -entgegen der Argumentation von AVM - auch noch etwas Strom und Geld für eine unnütze Fritz!Box :)
 
Tom_123 schrieb:
Echt gibt es da internationale/EU-Vorgaben? 😮
Du hast wirklich geglaubt, die EU lässt das außer Acht? EU Richtlinien dafür gibt es seit 2008, und damit 13 Jahre länger, als das TKG in Deutschland. Und - oh Wunder - die aktuellen Normen sind alle nach 2008 entstanden, aber vor 2021. Hmm. Was könnte man jetzt erwarten?

Die EU Verordnung 2015/2120 regelt den Zugang zum offenen Internet, und dort ist in (5) geregelt:
Die Endnutzer sollten beim Zugang zum Internet frei unter den verschiedenen Arten von Endgeräten im Sinne der Richtlinie 2008/63/EG der Kommission (4) wählen können. Die Internetzugangsanbieter sollten über die von den Herstellern oder Händlern der Endgeräte im Einklang mit dem Unionsrecht angewandten Beschränkungen hinaus keine weiteren Beschränkungen auf die Nutzung von Endgeräten, die die Verbindung zum Netz herstellen, anwenden.
Also: Die Endkunden dürfen ihr Endgerät frei wählen, im Einklang mit der Richtlinie 2008/63/EG. Und die sagt:
Im Sinne dieser Richtlinie sind

1. „Endeinrichtungen“:
a)
direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;
Also zwischen der Endeinrichtung beim Kunden und dem öffentlichen Netz befindet sich noch ein Gerät. Diese Möglichkeit sieht die europäische Verordnung explizit vor. Der ONT ist also in Europa durchaus genehm, und das schon seit 2008, nur in Deutschland nicht.
 
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riversource schrieb:
Also zwischen der Endeinrichtung beim Kunden und dem öffentlichen Netz befindet sich noch ein Gerät. Diese Möglichkeit sieht die europäische Verordnung explizit vor. Der ONT ist also in Europa durchaus genehm, und das schon seit 2008, nur in Deutschland nicht.
Dein Zitat könnte man aber auch so interpretieren, das die ONT-Lösung zwar ok ist, eine Endeinrichtung aber auch direkt anschließbar sein muss, man also als Kunde die Wahl hat.
 
riversource schrieb:
Alles richtig. Aber wenn man sich in Deutschland als einziges Land in der Welt eine Sonderlocke gönnt und das Gesetz zu einer Zeit verabschiedet, wenn der Rest der Welt und die Normierung längst andere Standards verabschiedet hat, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Norm nicht zum Gesetz passt.
Oh weh, was habe ich ausgelöst. Du bist sauer :D Deine EU-Richtlinie wurde doch längst in geltendes dt. Recht umgesetzt (BGBl. 2016, I, S. 106). Und man hat dort einen passiven Netzabschluss vorgesehen (ich glaube, mit Telekommunikationsnetz ist was anderes gemeint, als zB die Ausstrahlung von PayTV per Sat) vorgesehen. Da du ja viel von Recht, (technischen) Normen, Europa redest -- wenn das alles wider europ. Recht wäre, hätten Telekom & Co. doch längst den Klageweg bis zum EuGH bestreiten können, oder? Zumindest die Telekom hätte sich das leisten können. Ich meine mich zu erinnern, dass div. Fachverbände (v.a. die der Kabelnetzbetreiber) in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur bei der Schnittstellenbeschreibung durchaus deiner Ansicht waren oder sind und sich nicht durchgesetzt haben. Aber wie gesagt, man verstößt damit offenbar eben nicht gegen europ. (gesetzliche) Normen

Aber letztlich, technisch kann ich dir durchaus folgen, dass "Ethernet" (simpel gesagt) ein sinnvoller Standard wäre, um an ein Netz anzudocken & dass der Zwang zum passiven Netzabschluss unnötig komplex war. Die Provider könnten das alles ein wenig lockerer machen (kaum einer würde mosern, falls wie beim Kabelfernsehen halt noch eine elektr. Box da hinge), wenn sie alle notwendigen Daten rausrücken oder eine automatische Auth-Methode implementieren, die einem wenigstens die freie Gerätewahl hinter einem aktiven ONT simpel und ohne Hotlinebettelei oder irgendwelche Zusatzgebühren oder Drohungen (ordentlicher Betrieb nicht mehr garantiert usf.) gewährleisten würde. Wir alle wissen aber, dass sich noch längst nicht alle daran halten, 5 Jahre nachdem das o.g. Gesetz im BGBl. veröffentlicht wurde.

PS: Ansonsten halte ich mich an ein schönes Ami-Sprichwort: It's the law! (Sprich, es ist mir egal, ob das sinnvoll oder nicht ist, man muss sich daran halten. Und sooo schlimm wie du es darstellst, ist das Problem technisch nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
cubisticanus schrieb:
Nein, ich bin nicht sauer. Ich finde den passiven Netzabschluss prinzipiell sogar gut. Aber wenn man es macht, dann bitte vernünftig. Im Moment ist es nicht im Sinne des Endkunden, denn es verkompliziert die Anschlüsse und bietet potentiell die Möglichkeit, sich Rückwegstörer einzufangen, die dann ein ganzes Segment von Anschlüssen lahmlegen, und nicht nur den eigenen. Kabelkunden können ein Lied davon singen, und bei Glasfaser macht man den gleichen Fehler.

cubisticanus schrieb:
Da du ja viel von Recht, (technischen) Normen, Europa redest -- wenn das alles wider europ. Recht wäre, hätten Telekom & Co. doch längst den Klageweg bis zum EuGH bestreiten können, oder?
Es verstößt gegen kein Recht, das hab ich ja auch nie behauptet. Die Nationen dürfen in ihrer Umsetzung die europäischen Vorgaben jederzeit schärfer fassen, dagegen spricht (rechtlich) nichts. Nur lockerer dürfen sie es nicht machen.
Nur muss man sich in einem so hochdynamischen und globalisierten Markt wie dem Telekommunikationsmarkt eben darauf einstellen, dass es keine passende technische Lösung zum Gesetz gibt, wenn man sich als einziger eine Sonderlocke gönnt, und das noch Jahre nach allen anderen. Es ist kein Geheimnis, dass wir beim Glasfaserausbau dem Rest in Europa um Jahre hinterherhinken. International betrachtet im Sinne der Telekom Riesen sind wir momentan ein Klecker-Markt, für den mit Sicherheit kein Standard aufgerissen wird. Ob es da so clever ist, die Sache noch schwieriger zu machen?

Wie gesagt, am Ende ist es das Problem der Provider in Deutschland. Sie müssen das Gesetz erfüllen und haben keine wirklichen technischen Möglichkeiten dazu. Das Ergebnis: Sie testen eine Reihe beliebter Endgeräte auf Kompatibilität, in Deutschland überwiegend die Fritzboxen, und die werden dann unterstützt. Der Rest schaut in die Röhre. "Endgerätefreiheit" sieht eigentlich anders aus.
 
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