Entlassungen

slow1

Lt. Commander
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Feb. 2007
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Kennt sich jemand mit dem Thema Entlassung von eingestelltem Personal genauer aus?

Also ich habe schon etwas gegoogelt bin aber noch nicht perfekt im Bilde.

Eine Kraft ist seit Dezember 2005 in einer Firma tätig und soll zum Ende des Jahres 31.12. raus(aus finanziellen Gründen)

Nun zu meiner Frage wann wäre der späteste Zeitpunkt der Übermittlung der Kündigung.

30.11. noch legitim und amtlich, weil noch keine 5 Jahre dabei.

Oder wie läuft es exakt?
 
Klingt mMn verdächtig nach Schulaufgabe^^

Aber gut, wenn ich es noch richtig im Kopf habe (es ist aber über 2 Jahre her, dass ich mich mit Kündigungsschutz schulisch auseinander gesetzt habe, also mit Vorsicht genießen) ist es so, dass eine Person eine bestimmte Zeit angestellt sein muss um eine länger Kündigungsfrist als einen Monat zu haben, allerdings bin ich mir nicht sicher ob es 3 oder ob es 5 Jahre waren ab denen eine Frist von (meine ich) 3 Monaten gilt.


btw: Warum fragst du? Jn. IM Bekanntenkreis entlassen worden? Falls ja eher mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der zuständigen Kammer in Verbindung setzen wie hier im Forum zu fragen (wenn dann ein Forum mit diesem Themenschwerpunkt und kein computerforum)

mfg
 
die frage ist für meinen cousin er ist sich nicht genau sicher, weil er einen kleinen betrieb mit acht leuten hat und muss einen entlassen auf finanziellen gründen.

er will unbedingt das diese kraft zum 31.12. die stelle verlässt.

er könnte damit es keinen streit unter den anderen gibt frühestens die entlassung zum 25.november aussprechen.

wäre das möglich?

wie geschrieben die kraft ist seit dezember o5 dabei
 
Die Kündigungsfrist steht doch im Arbeitsvertrag. Was sonst gibt es denn noch zu beachten? *blödschau*
 
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,!!!!!!!!!!
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.


insofern wäre es "WOHL" bis zum 30.11. möglich

Ist ein Standards Arbeitsvertrag
 
Dann hast du dir die Antwort ja schon selbst gegeben ;)
Was bei einer solchen, betriebsbedingten Kündigung aber nicht außer Acht gelassen werden sollte ist die Abfindung; aus einem ausgehandelten Sozialplan, bei der die Höhe anhand der Betriebszugehörigkeit bestimmt wird - im Grunde 0,5-1 Monatsgehälter pro Zugehörigkeitsjahr.
 
Desweiteren kann man sicherlich kontrovers darüber diskutieren, ob es "die feine englische Art" ist dem Mitarbeiter gegenüber so lange mit der Wahrheit hinterm Berg zu bleiben - auch wenn es rechtlich sicherlich i.O. ist!
 
@ niz
Was bei einer solchen, betriebsbedingten Kündigung aber nicht außer Acht gelassen werden sollte ist die Abfindung; aus einem ausgehandelten Sozialplan, bei der die Höhe anhand der Betriebszugehörigkeit bestimmt wird - im Grunde 0,5-1 Monatsgehälter pro Zugehörigkeitsjahr.

Sorry, aber ich habe mit meinen 42 Jahren schon einiges mitgemacht und erlebt, aber einen Sozialplan a la Großkonzern gehört da nicht zu!
Normales Vorgehen: Finanzieller Engpass bei Unternehmen, Entlassungen ohne Abfindung!

Der TE schreibt ja auch, dass es ein kleiner Betrieb ist, da gibt es sowas wie Sozialplan eigentlich nicht! - Was natürlich nicht heissen soll, dass es in dem ein oder anderen Einzelfall nicht doch mal vorkommt!
 
Oh wirklich? Also für einen Großkonzern habe ich meinen alten Betrieb nicht gehalten; eher kleiner Mittelstand, trotzdem gab es den Sozialplan - ok bei 8 Leuten noch weniger wahrscheinlich, aber selbst in meinem ganz alten 3 Personenbetrieb habe ich das vom Arbeitsgericht zugesagt bekommen.

Und wie gesagt sollte bei Freistellung und Entlassung vorher auch an sowas gedacht werden, auch wenn es unwahrscheinlich klingen mag. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist nämlich im Nachhinein für die Beteiligten immer nervig und teurer; deswegen die vorherige Einigung, denn einfach so betriebsbedingt Kündigen geht nicht, zumal du dein Arbeitslosengeld schon vorher anmelden musst, um nicht 2 Monate auf dem Trockenen zu liegen.
 
hat der Typ keinen Anwalt ?

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
danke, dann wird er am 25.11. die Kündigung einleiten um am 2.1.2010 ein kleineres Arbeiter Inventar aufzuweisen
 
Übliche Rechtsquellen für solche Fragen sind die Arbeits- und Tarifverträge.

Das nur so ganz allgemein, wie das im konkreten Einzelfall hier aussieht, weiß der TO besser als ich ;)
 
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