News EuGH-Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung

Naja einen Schritt in die richtige Richtung sollte man mMn nicht verteufeln.
Schauen wir mal was unterm Strich dabei rauskommt.

Nur wenn eine entsprechende Gesetzesgrundlage existiert, hat man auch die Möglichkeit gegen entsprechende Verfehlungen vor zu gehen.

@Hovac
Selbst wenn man z.B die Amis dann nicht belangen kann, hätte man zumindest die Engländer am Schlawittchen :D
 
Zu der Thematik fallen mir immer wieder 2 Zitate ein ;)

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
Benjamin Franklin

"Die Illusion, dass der Staat in den westlichen Demokratien Gesetzen und Regeln folgt, muß aufrecht erhalten werden. In einer Demokratie ist die Illusion das wichtigste überhaupt."
(K. & P. Poutiainen)
 
Hovac schrieb:
Da wir jetzt ja nun wissen was alles von Auslandsgeheimdiensten gespeichert wird ist diese Debatte vollkommen umsonst. Da wird über Gesetze diskutiert und prozessiert die eh niemals auch nur im Ansatz eingehalten werden. Kommen die Richter sich nicht lächerlich vor?
Da hast du schon irgendwie Recht. Geheimdienste sehe ich aber noch auf einer anderen Ebene als eine offizielle Datensammlung. Es liegt in der Natur der Sache, dass Geheimdienste - wie der Name schon sagt - im Geheimen operieren. Spionage im weitesten Sinne. Dass dort gewisse Methoden angewandt werden, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen, kann ich zum Teil noch akzeptieren, da wir hier nun wirklich von Terrorbekämpfung sprechen. Die VDS wird dann aber im schlimmsten Falle selbst für die Verfolgung von Klein(st)kriminellen herangezogen, wenn beim Obsthändler 3 Äpfel von der Auslage geklaut wurden und daraufhin alle GPS-Daten der Marktbesucher abgefragt werden, deine, meine, Opa Heinrichs und von 300 anderen Leuten. Mit ein bischen Glück auch von Steffen, dem Dieb. Aber: Wie will man dann feststellen wer die Äpfel geklaut hat? Das kann man natürlich auch auf alle möglichen Straftaten übertragen - wie zB die weiter oben genannten brennenden Autos.

Prism als konkretes Beispiel fällt allerdings nicht in die Kategorie der akzeptablen Methoden, da dort wieder vom Generalverdacht ausgegangen wird - von Otto Normal bis hin zum Bundeskanzleramt. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, der zB durch herkömmliche Überwachung oder andere Hinweise ermittelt wurde, dann finde ich es vollkommen legitim, Daten zu speichern. Das wird mit Sicherheit sowieso schon gemacht, nicht nur durch Prism - VDS hin oder her.

@static: Zwei schöne Zitate...
 
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