Festplatte defekt - Umtausch

gaelic

Lt. Commander
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Mai 2017
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1.829
Liebes Forum,

ich habe hier bei mir 2 Platten die laut smartd / smartctl fehlerhaft sind:

Im Log sind Seek_Error_Rate Werte aufgetaucht mit dem Hinweis die Platten sofort zu tauschen.

Händisch gestartete Selbsttests sind nicht durchgelaufen und haben immer abgebrochen:

Code:
um  Test_Description    Status                  Remaining  LifeTime(hours)  LBA_of_first_error
# 1  Short offline       Completed: unknown failure    10%      1423         0
# 2  Extended offline    Completed: unknown failure    90%      1423         0
# 3  Short offline       Completed: unknown failure    90%      1422         0


Soweit so schlecht. Kurzerhand den Händler angeschrieben (gekauft Ende Nov. 2020) und die Antwort:

Wir sollen doch die Platten schicken und sie leiten es dem Hersteller zur weiteren Untersuchung weiter. Ersatz gibt es bis zum Ergebnis keinen.

Meine Frage nun:
- ist das rechtlich ok?

Danke im Voraus, C
 
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Tut mir leid, daraus kann ich nicht wirklich etwas für diesen konkreten Fall ableiten. Kannst du genau darauf hinweisen und nicht nur allgemeine wikipedia Artikel posten?

Noch dazu sind im Detail deutsche Paragrafen nicht anwendbar (AT)
 
Einerseits ist Rechtsberatung im Einzelfall verboten, deshalb die sehr deutlichen Wiki-Links. Andererseits habe ich wenig Ahnung von österreichischem Recht.


Kurzum: ICH würde das nach deutschem Recht nicht akzeptieren. Ob das in AT genauso ist, kann ich aber nicht sagen. Es hilft aber nächstes Mal, wenn du erwähnst, dass du in irgendeinem Zwergstaat mit exotischer Rechtslage sitzt. :p
 
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Welcher Einzelfall? Es ist ein ganz allgemeines Thema.

Deine "lustigen" Nebensätze kannst du dir sparen.
 
Frag einen Anwalt.
 
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Gibt es in Österreich denn, zur deutschen Gewährleistung analoge Gesetze?

Was steht in den Garantiebedingungen des strenggeheimen Festplattenherstellers?
 
Natürlich gibt es in AT eine Gewährleistung, das ist auch EU weit geregelt.
Aber egal. Ich sehe schon, daß es hier bis auf schnippische Kommentare keine sinnvollen Beiträge gibt.

Was ich bis dato herausgefunden habe: der Händler hat das Recht auf Ausbesserung und darf dazu auch Zeit in Anspruch nehmen und muss nicht vorab einen Ersatz zur Verfügung stellen. Wie der Vorposter zu seiner "Meinung" kommt ist mir nicht klar.

eof
 
Brauchst doch halt nicht wundern wenn du relevante Informationen verheimlichst und erst auf Nachfragen damit rausrückst.
 
@gaelic

Der Vorposter ist fit in deutschem Recht und ging in einem deutschen Forum natürlich bei fehlender anderslautender Info von einem Fall nach deutschem Recht aus.

In Deutschland hat der Käufer der Sache die Wahl ob dem Verkäufer den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache zu liefern hat. Ob und wie der Verkäufer vorab prüfen darf ist streitig; bei Regalware (wie Festplatten) lehne ich persönlich eine umfangreiche Prüfung ab, immerhin hat der Verkäufer meine Daten und kann, bei unrechtmäßiger Reklamation, mich etwaig in Regress nehmen.


Die exakte Ausgestaltung der Gewährleistung ist eben genau nicht einheitlich in der EU geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit: Fehler bereinigt.)
Wieder mal ein typisches Beispiel unserer Zeit. Jemand erwartet (kostenlose) Hilfe und wenn man ihm nicht sofort alles abnimmt und haarklein aufdröselt, eingeschnappt ist. Da wundert es mich auch nicht das die Hilfsbereitschaft immer weiter abnimmt. Mal immer schön zu erst an die eigene Nase fassen. Selbst unter Wikipedia findet man schon recht viel und auf der Herstellerseite auch noch einiges. Dann liegt es an einem selbst mal rauszufinden was da steht. ;)

P.S. Nicht jeder scheint Feinzüngigkeit zu erkennen, insbesondere die von Idon.
 
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