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Dexter1997
Gast
Gegen 1990 stand die Wiedervereinigung Deutschlands an. Sowohl die BRD als auch die DDR waren dazu bereit. Das einzige Problem: Die Alliierten mussten dies erst erlauben. Zu diesem Zweck wurde der 2+4-Vertrag ausgearbeitet, der nicht nur die Wiedervereinigung regelte, sondern Deutschland seine Souveränität vollumfänglich zurückgab. Doch meine Frage wäre: Warum war dies notwendig? Die DDR hat de jure seine Souveränität von der Sowjetunion 1955 zurückerhalten. Die BRD erhielt die Souveränität 1954 durch den Deutschlandvertrag. Wozu also der 2+4-Vertrag, wenn beide deutsche Staaten zum Zeitpunkt der Einigung de jure souverän waren?
Es gibt auch ein Zitat aus Wikipedia, was mich ein wenig irritiert:
"Die revidierte Fassung [des Deutschlandvertrages] sagte der Bundesrepublik Deutschland zwar „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu, zählte aber trotzdem eine Anzahl von Einschränkungen auf gesetzgeberischem, militärischem und internationalem Gebiet auf. "
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Wie kann man einem Staat die volle Macht eines souveränen Staates[...] zusagen, ihm aber gleichzeitig Einschränkungen auferlegen?
Interessant ist auch die Formulierung "die volle Macht eines souveränen Staates". Man hat die BRD also strenggenommen nicht zu einem souveränen Staat erklärt, sondern ihm nur die volle Macht des Vergleichsobjektes zugebilligt, wobei das aufgrund der Einschränkungen eigentlich ein schlechter Scherz ist. Achtung: Das bezieht sich jetzt auf den Deutschlandvertrag, also auf die Situation der BRD vor 1990.
Das ganze Thema scheint an sich etwas schwer durchschaubar zu sein. Gibt es Juristen, die sich mit dem Thema besser auskennen und Licht ins Dunkel bringen können?
Es gibt auch ein Zitat aus Wikipedia, was mich ein wenig irritiert:
"Die revidierte Fassung [des Deutschlandvertrages] sagte der Bundesrepublik Deutschland zwar „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zu, zählte aber trotzdem eine Anzahl von Einschränkungen auf gesetzgeberischem, militärischem und internationalem Gebiet auf. "
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Wie kann man einem Staat die volle Macht eines souveränen Staates[...] zusagen, ihm aber gleichzeitig Einschränkungen auferlegen?
Interessant ist auch die Formulierung "die volle Macht eines souveränen Staates". Man hat die BRD also strenggenommen nicht zu einem souveränen Staat erklärt, sondern ihm nur die volle Macht des Vergleichsobjektes zugebilligt, wobei das aufgrund der Einschränkungen eigentlich ein schlechter Scherz ist. Achtung: Das bezieht sich jetzt auf den Deutschlandvertrag, also auf die Situation der BRD vor 1990.
Das ganze Thema scheint an sich etwas schwer durchschaubar zu sein. Gibt es Juristen, die sich mit dem Thema besser auskennen und Licht ins Dunkel bringen können?
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