Geldrückerstattung bei fehlerhaftem Handy mit Vertrag?

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robertternes

Gast
Hallo!

Ich habe am 30.06.2005 bei einem Handy Anbieter einen Mobilcom Vertrag (24 Monate / D1) unterschrieben, welcher in Verbindung mit einem SonyEricsson K750i für 0€ gegolten hat.

Nun trat der erste Defekt am 21.10.2005 auf, die Kamera ging nicht mehr an. Dies wurde vom Vertragshändler (Expert) selbst reperatiert, danach funktionierte es wieder.

Nach langer Zeit des Ärgerns beschloss ich mich am 13.02.2006 das Handy erneut zur Reperatur zu geben, da der Joystick schon seit langer Zeit nicht mehr richtig reagierte und die Ohrhöhrer (nach Vermutung) einen Wackler hatten, da diese manchmal aussetzten oder nur ein Kanal durchkam.
Diesesmal musste die Vertragswerkstatt (Expert) das Gerät einschicken. Nach 2 Wochen bekam ich es zurück.

Für die erste Zeit schien der Joystick zumindest wieder zu funktionieren, wahrscheinlich wurde er nur ein wenig justiert, auf keinen Fall ausgetauscht, da er immer noch ein wenig verstaubt war.

Jetzt ärgere ich mich seit einigen Monaten erneut wieder rum, weil der Joystick (vorallem in die obere Richtung) nicht mehr richtig bis garnicht mehr funktioniert und das Ladegerät nun auch einen Wackler zu haben scheint, da beim Bewegen des Kabels/Handys das Laden des Öfteren unterbrochen und dann wieder aufgenommen wird - oder auch nicht ;) Beim USB Kabel genauso.
Nun liegt die Vermutung nahe, dass es an den Kabeln selber garnicht liegt, sondern an diesem Universalanschluss.

In jedem Fall wäre dies nun die dritte Reperatur die anstünde.


Habe ich das Recht nun einfach ein nagelneues Neugerät zu verlangen, d.h. mit komplettem Zubehör und allem. Ich habe nähmlich echt die Schnauze voll. Ich würde dieses Neugerät dann bei Ebay verhökern und mir ein Nokia kaufen.

Oder gibt es gar die Möglichkeit der Kostenrückerstattung? Normalerweise würde ich die Frage mit JA beantworten, aber das Teil hat mich wegen dem Vertrag ja 0€ gekostet. Also würde ich auch nichts rückerstattet bekommen oder? Oder gelten dann die Kosten des Vertrages (24x9,95€), Teilkosten davon oder gar die UVP? Weiß da jemand bescheid?


Schonmal Danke für eure Hilfe! Ich möchte einfach nicht unvorbereitet sein, wenn ich demnächst wieder zur Werkstatt gehe, um dann evtl. mein gutes Recht verlangen zu können.
 
Der Hersteller darf zwei mal nachbessern (reparieren). Danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und du bekommst den vollen Kaufpreis erstattet. Dürfte bei nem 0 €-Handy also nichts sein ;)

Wie das mit dem Handy-Vertrag ausseith weiß ich nicht.
 
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