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Grafikkarte auslesen?
- Ersteller ImeX
- Erstellt am
mmic29
Admiral
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 7.647
AW: Grafikkarte auslesen??
Sollte mit dem tool GPU-Z gehen. https://www.computerbase.de/downloads/systemtools/grafikkarten/gpu-z/
Sollte mit dem tool GPU-Z gehen. https://www.computerbase.de/downloads/systemtools/grafikkarten/gpu-z/

danke. und um net nochmal neuen threat zu starten.. wo kann ich für das book asus x55sv-AS073C einen passenden ersatzakku kaufen? hab bisher nichts im net gefunden.. ???
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HAAAA!!!!! das habe ich jetzt gemacht und siehe da es ist nur der gddr2 speicher und nicht ein gddr3 speicher , den es anzeigt und auch nicht 700mhz sondern 400... das ist betrug ich melde mich sofort beim verkäufer... wie hoch ist der preisunterschied der 2 Grakas?!!!!! bitte schnell schreiben
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HAAAA!!!!! das habe ich jetzt gemacht und siehe da es ist nur der gddr2 speicher und nicht ein gddr3 speicher , den es anzeigt und auch nicht 700mhz sondern 400... das ist betrug ich melde mich sofort beim verkäufer... wie hoch ist der preisunterschied der 2 Grakas?!!!!! bitte schnell schreiben
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polaroid
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 6.785
danke. und um net nochmal neuen threat zu starten.. wo kann ich für das book asus x55sv-AS073C einen passenden ersatzakku kaufen? hab bisher nichts im net gefunden.. ???
Einfach mal beim Händler anfragen!

Jud
Banned
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 105
Ich weiß nicht was dich stört, erst erzählst du allen du hast ein tolles Schnäppchen gemacht und irgendwas von COD4, es läuft alles, und jetzt jammerst du weil auf Graka DDR2 anstatt DDR3 verbaut ist (was du vermutlich leistungstechnisch nie gemerkt hättest).
Ka was du jetzt machen sollst, entweder zufrieden sein oder den Händler nerven.
Ka was du jetzt machen sollst, entweder zufrieden sein oder den Händler nerven.
ja ich werde den händler nerven. mir gehts ums prinzip es können bis zu 20 % mehr leistung werden was ich bei crysis sicher merken könnte.
Notfalls werde ich es über den anwalt laufen lassen, da die gelieferte sache nicht der vereinbarten sache entspricht.
Notfalls werde ich es über den anwalt laufen lassen, da die gelieferte sache nicht der vereinbarten sache entspricht.
in der beschreibung des artikels:
ZITAT:
Grafikkarte: Nvidia GeForce 9500M GS ( über 4000 Pkt. 3DMark06 )
Speicher: 1280 MB ( 512 MB Video RAM + 768 MB TurboCache )
Speichertyp: GDDR3
Sonstiges: DirectX - 10
Mir ist es egal. Hätte er sich vorher überlegen können
ZITAT:
Grafikkarte: Nvidia GeForce 9500M GS ( über 4000 Pkt. 3DMark06 )
Speicher: 1280 MB ( 512 MB Video RAM + 768 MB TurboCache )
Speichertyp: GDDR3
Sonstiges: DirectX - 10
Mir ist es egal. Hätte er sich vorher überlegen können
Entweder rückerstattung des geldes ODER MInderung der gekauften sache. Das steht mir auch rechtlich zu. Nacherfüllung scheint ja nicht zu gehen.
Was bringt es wenn ich 3dmark 06 laufen lasse?
dann mache ich ja wieder daten auf das notebook.. wodurch das wiederrufsrecht halb flöten geht. Aber andererseits handelt es sich ja dann wieder um den irrtum/ betrug .. also ich könnte es ja eh nur aufklären wenn ich daten am notebook HÄTTE zB 3Dmark oder? weil das sind ja 2 unterschiedliche rechte .. wiederrufsrecht - und das des Sachmangels
Was bringt es wenn ich 3dmark 06 laufen lasse?
dann mache ich ja wieder daten auf das notebook.. wodurch das wiederrufsrecht halb flöten geht. Aber andererseits handelt es sich ja dann wieder um den irrtum/ betrug .. also ich könnte es ja eh nur aufklären wenn ich daten am notebook HÄTTE zB 3Dmark oder? weil das sind ja 2 unterschiedliche rechte .. wiederrufsrecht - und das des Sachmangels
Vicodin
Commander
- Registriert
- Dez. 2007
- Beiträge
- 2.204
@ImeX

naja du könnest gucken ob dein Rechner die 400 Punkte trotz ddrII schafft, es könnte sich ja bei der beschreibung auch nur um ein druckfehler oder so handeln, dagegen sind die Händler aber sogut wie immer abgesichert, guck mal ins kleingedruckteImeX schrieb:Was bringt es wenn ich 3dmark 06 laufen lasse?

also^^ ok war verwirrend.
Widerrufsrecht : --> Nur wenn ich keine Daten aufs Book spiele (zB 3DMark06)
Sachmangelrechte : --> Unabhängig davon, ob ich Daten drauf gespielt habe oder? WEIL: Ich ja eigentlich einen "TESTER" wie 3Dmark06 drau fmachen müsste um die karte auslesen zu können.
Liest 3Dmark die karte eigentlich aus? mit genauer bezeichnung?
__> Also ich hatte angst ob mein widerrufsrecht flöten geht wenn ich 3dmark kurz drauf spiele. Aber das ist ja nicht so eigentlich , da ja sachmangel unabhängig davon ist
besser?
Widerrufsrecht : --> Nur wenn ich keine Daten aufs Book spiele (zB 3DMark06)
Sachmangelrechte : --> Unabhängig davon, ob ich Daten drauf gespielt habe oder? WEIL: Ich ja eigentlich einen "TESTER" wie 3Dmark06 drau fmachen müsste um die karte auslesen zu können.
Liest 3Dmark die karte eigentlich aus? mit genauer bezeichnung?
__> Also ich hatte angst ob mein widerrufsrecht flöten geht wenn ich 3dmark kurz drauf spiele. Aber das ist ja nicht so eigentlich , da ja sachmangel unabhängig davon ist
besser?
Proktologe
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 341
Das sind sie, die Handelsstudenten 
Es kann dir schnurzpiepegal sein, ob da nun GDDR2 oder GDDR3 Speicher verbaut ist.
Ich wage zu behaupten, dass du den Unterschied nie gemerkt haettest.
Der Haendler kann einem echt leid tun. Schick es einfach zurueck und mach keinen Aufstand.
:edit: Zu deiner Problematik.
Du hast 14 Tage Rueckgaberecht bei einem Fernkauf. Egal, ob du Daten darauf spielst, oder nicht. Du darfst natuerlich nicht kaputt machen.
Du kannst nun also entweder die Hoerner aufsetzen und sagen, da stand verfickt nochmal GDDR3 und ich will das haben, oder du zeigst dich ebenfalls kulant und schickst es zurueck (und bekommst dein Geld zurueck) oder verhandelst evtl. mit dem Haendler, dass du 50eur zurueckbekommst.
Anders sieht es aus, wenn dein Notebook dennoch die 4kPunkte schafft. Dann kann der Haendler sich auf seine AGBs berufen, dass es ein Tippfehler war. Dann hast du die Brille auf.

Es kann dir schnurzpiepegal sein, ob da nun GDDR2 oder GDDR3 Speicher verbaut ist.
Ich wage zu behaupten, dass du den Unterschied nie gemerkt haettest.
Der Haendler kann einem echt leid tun. Schick es einfach zurueck und mach keinen Aufstand.
:edit: Zu deiner Problematik.
Du hast 14 Tage Rueckgaberecht bei einem Fernkauf. Egal, ob du Daten darauf spielst, oder nicht. Du darfst natuerlich nicht kaputt machen.
Du kannst nun also entweder die Hoerner aufsetzen und sagen, da stand verfickt nochmal GDDR3 und ich will das haben, oder du zeigst dich ebenfalls kulant und schickst es zurueck (und bekommst dein Geld zurueck) oder verhandelst evtl. mit dem Haendler, dass du 50eur zurueckbekommst.
Anders sieht es aus, wenn dein Notebook dennoch die 4kPunkte schafft. Dann kann der Haendler sich auf seine AGBs berufen, dass es ein Tippfehler war. Dann hast du die Brille auf.
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