Hilfe/Rechtsfrage

Soul_Ripper

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2004
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1.617
Hi Leute! Hoffe ich schreibe das hier richtig rein und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein problem ist das ein Kumpel und ich am Samstag ein neues Board für ihn geholt haben weil sein altes den Geist aufgegeben hat.

Das was defekt ist wurde auch in dem Laden gekauft wie das neue.

Wir haben den Laden angerufen und gefragt weil es ja ein altes Sockel A Board ist ob da da noch welche da hat die genau das können was auch das defekte Shuttle kann. Er meinte er hat noch ein Asus da das könnte wir haben.

Wir sind also in den Laden wollten das alte abgeben und das neue holen.

Beim Shuttle Board meinte er er kann es nicht zurück nehmen da nich alles drin ist Handbuch, Kabel usw und selbst wenn würde es nix bringen da Shuttle eh keine Boards baut (das Board hat noch fast 6 Monate Garantie).

Gut dann haben wir einfach nach wiederholtem fragen ob das gleichwertig ist das neue dann das Asus gekauft.

Bin dann zu hause angekommen wollte es einbauen aber es machte mich stutzig das der 4 Pin 12Volt fehlt den es normal da gibt.

Habe ins Handbuch geschaut und es besteht keine möglichkeit FSB (ausser mit Jumpern aufm Board in 4 Schritten) oder Spannung (Ram, CPU ..) einzustellen es gibt auch keinen einstellbaren Multiplikator.

Daraufhin bin ich gestern in den Laden und der will es nicht zurück nehmen. Meinte einfach wir haben das gekauft und fertig!

Wir wollten aber ein gleichwertiges Board haben. r weigert sich aber das zurück zu nehmen und meint wir könnten ja den CPU einfach anders Takten oder uns ne neue CPU kaufen! Er wusste noch nichtmal das das Board keine Multi einstellung hat!

Der Verkäufer meinte wir müssten den davor sagen das wir nen AMD XP M haben und ende.

Was kann ich jetzt tun? Hoffe ihr könnt mir helfen!

Schließlich hat der mir was falsches verkauft!
 
BGB § 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
 
Sockel A braucht den 4pin Anschluss ja gar nicht!
Bei dem neuen Board wird es sich wohl um das A7N8X-E handeln; da passt ein XP-M doch rein!
Wie schaut es denn mit den anderen Komponenten (GraKa, RAM, Laufwerke, Netzteil) aus?
 
Moin,
zu Deinem defekten Board:
Ist da Garantie oder Gewährleisting drauf? Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Wenn noch Garantie drauf ist, wende Dich an den Support des Herstellers. Wahrscheinlich bekommst Du ein neues, wenn Du das defekte einschickst.
Du kannst die Garantieabwicklung auch über den Händler vornehmen, bei dem Du das Board gekauft hast.

Zu Deinem neuen Board: Wenn es alle Spezifikationen erfüllt, die Du beim Kauf erfragt hast, dann muß der Verkäufer das gute Stück nicht zurück nehmen. Rücknahme wird von Einzelhändlern nur aus Kulanz gewährt, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nciht.

Ansonsten Such Dir für das nächste mal einen anderen Händler Deines Vertrauens.
 
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