Rechtliches: Pixelfehler in Verbindung mit Querstellen des Herstellers

Crono

Lt. Junior Grade
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Hallo, ich versuche mich mal kurz zu fassen.

Mein 17" TFT Monitor von Hyundai IT (1,3 Mio Pixel) besitzt nahe dem Zentrum 3 Pixelfehler (aneinander klebend quasi). Dieser äußert sich so, dass alles verschwommen ist, egal, bei welcher Farbe, also sowohl rot, blau als auch grün eine defekte Anzeige an dieser Stelle liefern. Beruhend auf die ISO 13406-2 habe ich meinen Monitor bei Hyundai IT eingeschickt und paar Tage später ihn zurückerhalten, mit dem Schrieb, "anbei erhalten Sie Ihr Gerät aus der Garantiereparatur zurück". Ich freu mich, schließe den Monitor an, fahre den PC hoch und was muss ich feststellen? Am Monitor wurde nichts gemacht, der Fehler besteht immernoch. Ich schaue nochmal ind en Karton, ob da irgendwo noch ein Zettel ist, da ich es bei Reklamationen eher so kenne, dass man ein Blatt bekommt mit der Beschreibung, ob und was getan wurde. Nichts..

Empört schrieb ich der Service-Mitarbeiterin, die den Monitor abholen ließ, dass ich es nicht in Ordnung finde, kommentarlos das Gerät zurückzuschicken mit den Worten, "aus der Garantiereparatur".
Jetzt stellt sich der Service auch noch quer, es sei nur ein einziger Pixelfehler und ich möchte doch bitte ein hochauflösendes Foto machen, um meine Aussage nachzuweisen. Dabei hatten sie den Monitor bereits (hätten selbst Fotos machen können). Habe geantwortet, dass ich deren Einverständnis brauche, eine hochauflösende Kamera zu kaufen bzw. zu entleihen (die Kosten trage ich nicht). Sollten sie ablehnen, was ich vermute, bat ich sie, einen Techniker vorbeizuschicken, da ich ohnehin 3 Jahre Vor-Ort-Service habe.

Jedoch die Frage: Ist alles so in Ordnung? Wer hat Recht bzw. wer bekäme Recht?
Ich bin sehr enttäuscht über Hyundai IT, da der Monitor bis auf diesen Fehler total in Ordnung war, aber der Service ist wirklich mies, wenn es um Garantie geht.

PS: Man sieht die "defekte" Stelle auch in ausgeschaltetem Zustand, weshalb ich dem Service die Vermutung geäußert hatte, dass evtl. nur das Display vor den Pixeln beschädigt sei.
 
wenn sie nach beieinander sind dürfen nur wenige Pixelfehler vorhanden sein.
Bei Pixelfehlerklasse 2 afaik nur 2 auf einer fläche von 5*5 Pixel
 
Ich finde das mit den Pixelfehler Klassen echt mies. Da dürfen schon bei Klasse 2 fünf Pixel kaputt sein. Ich hab mal einen gekauft, der ein defekts Pixel hatte. Das Rote Subpixel leuchtete ständig. Ich habs keinen Tag ausgehalten, und das ding war wieder weg. Zum glück hab ichs mit viel gerede umgetauscht bekommen.

Ein Pixelfehler und man denkt, man hat nur Schrott gekauft.

Und dann gits ja Fehlerkalsse 4. 500 subpixel dürfen kaputt sein! Das ding kann man ja gleich in den Müll schmeißen. Wer hat sich solche Klassen nur ausgedacht? Wenn ich 300- 500 € für einen Monitor ausgebe, muss der auch fehlerfrei sein!

Da muss es doch irgendwas rechtliches dagegen geben, das man den umtauschen kann.
 
Sorry für Doppelpost:

Pixelfall hat sich erledigt, Monitor war 2mal eingeschickt und die Nachbesserung schlug fehl bzw. der Monitor ist nicht mangelfrei. Habe mal ein Foto als Anhang hochgeladen.
Ich habe soeben eine e-Mail geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Tja, mir persönlich kommts natürlich entgegen, da es nun deren Problem ist, dass ich nun 170 Euro zurückbekomme für einen 17" TFT...
 

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Gekauft wurde er im August 06, aber Hyundai IT bot 3 Jahre Garantie.

Dadurch, dass Hyundai IT der gesetzlichen Nachbesserungs-Vorgabe von 2 Versuchen nicht nachkommen konnte, bin ich meines Wissens (laut BGB) dazu berechtigt, vom Kaufvertrag ohne Wertminderung zurückzutreten...
 
ich schätze mal nicht das du ihn direkt bei Hyundai gekauft hast?

Außer du hast die Garantie stets über den Händler abgewickelt.
 
Hallo
ich sehe das so, ein Rücktritt wird nicht mehr möglich sein da die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren abgelaufen ist. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens des Hersteller und er bestimmt die Spielregeln.
Solltest du auf das beheben des Mangels einfordern, kann er dies dir auch in Rechnung stellen.
Daher gibt es nur die Möglichkeit auf Kulanz zu hoffen, oder vor Wut in die Tischkante zu beisen.
 
Wenn der Hersteller, 3 Jahre Vor-Ort-Service bietet (dass er diesen nie eingehalten hat, mal ganz zu schweigen), dann hat er diese auch zu halten (ohne Kulanz, denn schließlich warb man damit und ich habe für diese Leistung bezahlt).
Jetzt stellt sich Hyundai IT jedoch quer, obwohl es laut BGB (§440) mein gutes Recht ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten (ohne für die Kosten von Abnutzung, etc. aufkommen zu müssen).
 
Ich denke du solltest dich mal von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen, bevor du hier noch mehr Unsinn verbreitest und dich im Recht wähnst, da du wahrscheinlich zufällig etwas von einem Emaile-Herd aufgeschnappt hast, dessen Sachlage völlig anders lag.

Den Wink mit dem Zaunpfahl hast du offensichtlich weder durch den Beitrag von Fairy Ultra, noch von Joe Walker verstanden...
 
Ich habe ihn bei Amazon gekauft und die Garantie wurde über Hyundai selbst abgewickelt. Amazon selbst ist ab dem 25. Monat aus der Pflicht, ich befinde ich jedoch im 28. Monat. Jedoch hat Hyundai IT gepfuscht und auch die zweite Nachbesserung ist erfolglos. Nun bitte in den Paragraphen §440 des BGB nachschauen, dort steht drin, dass ich in solchen Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten kann ohne die Wertminderung zu begleichen.
Von wegen Emaile-Herd, ich hatte das nicht umsonst in der Ausbildung...

PS: Wenn Hyundai 3 Jahre anbietet, obwohl 2 gesetzlich auch in Ordnung gewesen wären, ist das nicht meine Schuld...
 
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