@mibbio In den Gesetzen steht nur, dass die Pflichtangaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen (Umgangsprachlich wären das 1 bis 2 klicks). Es gibt keine Vorschrift, dass der Link zwingend „Impressum“ heißen muss oder dass die Inforation im Footer stehen soll.
Viele Anwälte empfehlen zwar, den Link „Impressum“ zu nennen, aber das ist eine Epmfehlung bzw. Vorsichtsmaßnahme und keine gesetzliche Pflicht.
Auf der Steam Page findet man den entsprechenden Bereich unter der Gruppe „Rechtliches“, und allein dieser Begriff macht schon deutlich, dass dort rechtlich relevante Informationen zu finden sind. Das erfüllt meiner Meinung nach die Anforderung der leichten Erkennbarkeit.
Außerdem ist das „Impressum“, wie wir es im deutschsprachigen Raum kennen, ein sehr regionales Konzept. Außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz findet man eher die Bezeichnungen wie „Legal Information“, „Legal Notice“ oder „Policies“. Internationale Unternehmen wie Valve strukturieren von daher meist ihre Seiten entsprechend anders.
Wenn man aber mal die Links unter „Rechtliches“ grob überfliegt, sieht man schnell, dass die Vorgaben der EU bzw. die deutschen Richtlinien erfüllt werden. Meiner Meinung nach auch die Angaben zum Impressum.
Natürlich bin ich kein Anwalt und dies ist auch keine Rechtsberatung, sondern nur meine Persönliches Einschätzung.
Aber mal ganz ehrlich, wenn hier etwas rechtlich unsicher wäre, wären die "Asgeier" von Abmahnanwälte längst aktiv geworden. Valve wäre ein viel zu attraktives Ziel.