• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Steam Store: Valve testet neue Startseite für Desktop und Steam Deck

Die sollten sich lieber um die optimierung der GPU-Beschleunigungs und Hardware-Encoding unter Wayland kümmern, als sowas. LoL
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DerSnake
Kuristina schrieb:
Ich hab auch die Bibliothek als Startseite. Ich will ja spielen, wenn ich Steam starte. :)
Wollte auch schreiben, hauptsache die Funktion kommt nicht weg, dann können die austesten was sie wollen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kuristina
Juhu eine weitere Abwendung inkl. Dopamin-Endlos-FOMO-Schleife …
 
Ich nutze die Steam‑Beta, und das Endless Scrolling ist nicht so endlos, wie manche hier denken. Hier gibt es sehrwohl ein Ende, da die Vorschläge auf den eigenen gespielten Spielen basieren.

SteamEndless.png


Außerdem kann man das Endless Scrolling in der Suche in den Preferences anpassen.

SteamEndlessSearch.png
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WiP3R und nipponpasi
Wie kommt man denn jetzt zum Impressum, wenn man nicht mehr nach ganz unten scrollen kann? Frage für die EU. ;)

Cheers
hamu
 
Gibt doch eh kein Impressum, zumindest nicht so verlinkt, wie eigentlich vorgeschrieben, wenn ich das richtig sehe.

Hier mal aus der bisherigen Version des Shops.
1775205650804.png
 
@mibbio dann schau mal unter "Hinweise und Richtlinien" ;)

[Edit]

Bevor die Frage kommt: Nein, es muss nicht „Impressum“ heißen. Und wenn ich mich nicht irre, steht im DDG und MStV Begriffe sowas wie „eindeutige Anbieterkennzeichnung“, „Pflichtangaben“ oder „Informationen, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind“. (Hatte mich da mal eingelesen).

Damit erfüllt Valve nach deutschem Recht die erforderlichen Angaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cebo schrieb:
Die Steam Startseite ist für mich genauso wie die YouTube Startseite etwas das ich nie aufrufe.
Da verpasst du ja die ganzen Influencer. :confused_alt: :D
 
CountSero schrieb:
@mibbio dann schau mal unter "Hinweise und Richtlinien" ;)
Das dürfte aber nicht ganz ausreichen, weil das Impressum erst auf einer Unterseite zu finden ist. Man kommt also nur zum Impressum, wenn man weiß, dass es (irgendwo) unter "Hinweise und Richtlinien" zu finden ist. Das dürfte aber nach dem DDG und dem vorherigen TMG so nicht zulässig sein.

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten:
https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
https://dejure.org/gesetze/TMG/5.html

Es müsste also eigentlich einen Link mit der Beschriftung "Impressum" direkt auf der Hauptseite geben.
 
@mibbio In den Gesetzen steht nur, dass die Pflichtangaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen (Umgangsprachlich wären das 1 bis 2 klicks). Es gibt keine Vorschrift, dass der Link zwingend „Impressum“ heißen muss oder dass die Inforation im Footer stehen soll.

Viele Anwälte empfehlen zwar, den Link „Impressum“ zu nennen, aber das ist eine Epmfehlung bzw. Vorsichtsmaßnahme und keine gesetzliche Pflicht.

Auf der Steam Page findet man den entsprechenden Bereich unter der Gruppe „Rechtliches“, und allein dieser Begriff macht schon deutlich, dass dort rechtlich relevante Informationen zu finden sind. Das erfüllt meiner Meinung nach die Anforderung der leichten Erkennbarkeit.

Außerdem ist das „Impressum“, wie wir es im deutschsprachigen Raum kennen, ein sehr regionales Konzept. Außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz findet man eher die Bezeichnungen wie „Legal Information“, „Legal Notice“ oder „Policies“. Internationale Unternehmen wie Valve strukturieren von daher meist ihre Seiten entsprechend anders.

Wenn man aber mal die Links unter „Rechtliches“ grob überfliegt, sieht man schnell, dass die Vorgaben der EU bzw. die deutschen Richtlinien erfüllt werden. Meiner Meinung nach auch die Angaben zum Impressum.

Natürlich bin ich kein Anwalt und dies ist auch keine Rechtsberatung, sondern nur meine Persönliches Einschätzung.

Aber mal ganz ehrlich, wenn hier etwas rechtlich unsicher wäre, wären die "Asgeier" von Abmahnanwälte längst aktiv geworden. Valve wäre ein viel zu attraktives Ziel.
 
Zurück
Oben