Urteil: Tauschbörsennutzer müssen nichts von Uploads wissen

Tiefighters

Ensign
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hiho


nur zur info ( von golem.de )

http://www.golem.de/0906/67597.html

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Aktive Nutzung reicht nicht, um vorsätzliche Uploads anzunehmen

Die Tatsache, dass ein Nutzer aktiv an einer Tauschbörse teilnimmt, bedeutet nicht, dass er die Funktion der genutzten Software kennt und damit gegebenenfalls
haftbar wäre. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Das Landgericht Oldenburg hat einen Mann wegen Zugänglichmachung gewaltpornographischer Schriften verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, entsprechende
Inhalte aus einer Tauschbörse heruntergeladen zu haben, ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass die Daten zugleich auch anderen zur Verfügung gestellt werden.

Das OLG Oldenburg hob mit Urteil vom 8. Mai 2008 (Az. 1 Ss 46/09) das Urteil des Landgerichts auf. Zur Begründung heißt es: "Allein aus der aktiven Teilnahme an einer
Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die
Überzeugung stützen lässt, der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres
(wie etwa Freigaben) auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden.".

Das OLG Oldenburg sieht es nicht als erwiesen an, "dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen
Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn
heruntergeladene Dateien in einem Ordner für 'eingehende' Dateien (hier benannt als 'incoming') gespeichert werden."

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MfG
Tiefighters
 
Imho sollten die Leute, die eMule etc. auf den Markt werfen, gezwungen sein, unübersehbar auf die automatische Freigabe durch ihre Tools aufmerksam zu machen.
 
immerschon galt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Warum hier eine Ausnahme gemacht wird, verstehe ich nicht.
 
Wenn du nicht weiß was uploaden ist und du tust es wissentlich, ist es strafbar.

Weißt du was uploaden ist, tust es aber unwissentlich, ist es nicht strafbar.

Hier noch was zu dem schönen Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der eben nicht immer gilt: http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm dann stellen wir uns alle dumm :D
Was ist Upload? Kann man das essen?
 
@ sherman: wieso isses ein wiederspruch?

Wenn man einfach nich weis, was upload heist. ich mein jeder der ein kleinen bisschen englisch kann, der kann sich das herleiten, aber trotzdem scheint es solche deppen zu geben.
Es gibt aber auch leute, die bestreiten, das sie wissen, das ihr Torrent oder eMule client hochlädt, wärend man etwas runterlädt...

( Hätte ich das auch bloß gemacht -.- )

Ich frage mich aber, ob der kerl für die Porns trotzdem bestraft wurde, oder hat der die legal gezogen?
 
Mr. Snoot schrieb:
Wenn du nicht weiß was uploaden ist und du tust es wissentlich, ist es strafbar....

Hurrycane schrieb:
@ sherman: wieso isses ein wiederspruch?

Wenn man einfach nich weis, was upload heist. ...

Du tust etwas wissentlich, weist aber nicht, was du tust? Du weist also nicht, was uploaden ist, aber du tust es wissentlich. Paradox.

Ich weiß nicht was Auto fahren ist, ich fahre aber wissentlich Auto. Und nun das ganze mit Upload.

Das soll kein Widerspruch sein?
 
Es könnte ja sein, dass es eine Option "Upload aktivieren" gibt, die man eben einschaltet ohne zu wissen, was das bedeutet.
 
Ne, seit Jahr und Tag, seit den erstenVersionen, damals Ende der 90er auch schon bei Napster - ein Upload wurde immer automatisch gestartet, einfach aus "Solidarität". Wer etwas herunterlädt, muss auch etwas geben. Wenn die eigene Liste leer war, dann wurde zumindest das aktuelle Stück zurückgegeben.

Und bei Emule gibt es direkt eine Liste der vom eigenen Rechner heruntergeladenen Stücke. So sieht man, was andere von einem selbst bekommen. (Habe ich zumindest bei einem Freund gesehen :D)

Mr. Snoot schrieb:
... einschaltet ohne zu wissen...

Was ja dann nicht mehr wissentlich ist.
 
naja, aber das war jetzt nur strafrechtlich.

Wer weiß, wie es zivilrechtlich aussieht - da wird der wahrscheinlich nicht so einfach um die Zahlung einer Abmahn- und Unterlassungsgebühr herumkommen.

Experimente in den USA sollen doch nachgewiesen haben, dass sogar Drucker und ähnliches abgemahnt werden können, da nur die Tracker von bspw. Torrent-Geschichten überwacht werden: wer sich mit einem Tracker verbindet, begehe automatisch eine Straftat oder würde das Urheberrecht verletzen, da mit großer Wahrscheinlichkeit Interesse daran besteht, auf diese Weise das Copyright zu verletzen, um irgendwas herunter und letztendlich auch hochzuladen. Da das Verfahren nicht ganz sicher und einwandfrei ist, akzeptieren Tracker auch "verfälschte" TCP oder UDP? Pakete - mit inkorrektem Absender, so dass sich alles mögliche unterschieben lassen könnte.

Eben die Verfolgung von Netzwerkdruckern zeigt, dass gar nicht aktiv Daten ausgetauscht werden müssen, um eine Abmahnung zu kassieren.

Doch wie sollte man in anderen, vielleicht nicht ganz so eindeutigen Fällen, das Gegenteil beweisen, dass man etwas NICHT getan hat?... Das ist sicherlich nicht gerade einfach ;-)
 
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