Was für ein Teil ist das?

nobodo schrieb:
Wenn die Wärme nicht abgeleitet werden kann, entsteht ein Hitzestau.

Abgesehen davon sind wir uns doch schon einig. ;)
Im Schnitt hat mein Rechner 32° Mainboard so um die 35bis40 der CPU mit nem Sythe Mugen Kupfer und vorne 2 120mm noctua und hinten 2 120mm noctua und alle Seiten ohne Gehäuse Abdeckung, ach und die GPU hatte im idle ca 42 und unter last um die 60! Von der Grafikkarte die Rückseite habe ich nicht ausgelesen (hätte ich wohl mal machen sollen). Also ich denke an meinem Airflow kann es nicht gelegen haben^^
 
Muchaschoman schrieb:
und alle Seiten ohne Gehäuse Abdeckung



Heißt das, der Tower ist nicht geschlossen, sondern offen?
 
wie die Lüftung im Gehäuse ausschaut, ist doch bei dem Schaden völlig egal.

viele scheinen einfach nicht zu wissen, was für Temperaturen vorherrschen müssen, dass sich das PCB verfärbt.
Da ist es egal ob der PC nun im inneren 30°C oder 80°C hatte!
 
Na mal schauen was die beim Gigabyter RMA sagen. Habe sie heute erstmal losgeschickt, das könnte jetzt ne weile dauern. Ich hoffe bloß das die nicht rummucken:( Schreibe hier noch einen Post wenn das ganze abgeschlossen ist.
 
jetzt schreibt hier doch nicht unter anderem falsche Sachen
nobodo schrieb:
Du kannst Dich grundsätzlich an den Hersteller wenden. Folglich also an Gigabyte. Dies würde ich auch machen. Der Hersteller gibt die Garantie und nicht der Händler.
[...]
Für den Umkehrschluss der Beweispflicht nach 6 Monaten würde ich daher vom Hersteller nur gerne 1 Argument hören bzw. lesen, wie man diesen Schaden selbst verursachen könnte. 360 Volt Starkstrom?
florian. schrieb:
[...]
was anderes soll der Händler erstmal beweisen.
1. Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied. Garantie ist freiwillig, Gewährleistung verpflichtend (2 Jahre lang). Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist ein fester Bestandteil der Gewährleistung, nicht der Garantie.

2. Nicht der Händler muss argumentieren, sondern du (Beweislastumkehr). Solange du nicht Beweisen kannst dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war, muss der Händler gar nichts machen. Rein theoretisch hättest du die Graka auch mit einer 360 Volt Spannung betreiben können oder ne Stunde lang mit nem Heißluftgebläse auf 600°C drüber hängen können. Du musst beweisen, dass du nicht schuld bist und das ist nahezu unmöglich.

3. Da Gigabyte Gerantie gegeben hat, gilt diese parallel zu Gewährleistung und ist, da bei der Gewährleistung nichts rumkommt in Anspruch zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muchaschoman schrieb:
Was soll ich den dazu sagen?

Ob er offen ist oder nicht, wäre ein Prima Anfang.

Wenn er nämlich offen ist, kann man sich Gehäuselüfter schenken, da der Airflow dann für den Anus ist.

Einen korrekten Airflow hat man erst mit einem Geschlossenem Gehäuse.
 
Das ist doch irrelevant. Das Bauteil wird nicht gekühlt. Es hat einfach nicht so heiß zu werden, dass es zu einem Defekt kommt.
Und selbst wenn, die Lufttemperatur im Gehäuse ist niedriger, wenn es offen ist. Luftbewegung gäbe es auch genug, da warme Luft bekanntlich nach oben steigt. In einem offenen Gehäuse ist die Temperatur der Bauteile meist niedriger.
 
Zuletzt bearbeitet:
SB94 schrieb:
Du musst beweisen, dass du nicht schuld bist und das ist nahezu unmöglich.

das ist mir durchaus klar.
aber hier haben wir einen Defekt der offensichtlich über längere Zeit entstanden ist.
ergo sollte es ein leichtes sein, so zu Argumentieren, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden sein musste.


360 Volt Spannung betreiben können oder ne Stunde lang mit nem Heißluftgebläse auf 600°C
Beides würde andere Schäden verursachen.
notfalls braucht man eben ein Gutachten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gutachten wäre aber bestimmt teurer als eine kostenpflichtige Repatur sein und da die Kosten für ein Gutachten nicht von dem Händler übernommen werden lohnt sich das rein finanziell nicht.
Zudem könnte die Graka auch über einen langen Zeitraum über ihren Spezifikationen betrieben worden sein.
 
SB94 schrieb:
Das Gutachten wäre aber bestimmt teurer als eine kostenpflichtige Repatur sein und da die Kosten für ein Gutachten nicht von dem Händler übernommen werden lohnt sich das rein finanziell nicht.
Zudem könnte die Graka auch über einen langen Zeitraum über ihren Spezifikationen betrieben worden sein.
Soweit wie ich weiss kann man das aber auslesen ob und wie sie über dem Standardtakt betrieben wurde! Da ich sie aber immer auf den 925Mhz hab laufen lassen und das sowieso eine OC Karte war erschliesst sich mir nicht warum ich sie übertakten sollte, zudem müsste man ja den Strom erhöhen um da wirklich schaden anzurichten! Ich denke auch das ein paar mV mehr nicht meine Karte auf solch eine Art frittieren würde! Wie gesagt ich warte jetzt ab was der Support von Gigabyte sagt. Ich habe vorsichtshalber noch ausführliche Fotos gemacht aber ich denke das Teil wird einfach getauscht!

Zudem offenem Gehäuse, wenn es geschlossen ist, ist zwar der airflow effektiver aber bei offenem ist die Temperatur der Teile im Schnitt 4-5° Kühler! Da das Teil früher noch im Schlafzimmer stand, hab ich sehr viel wert auf Lautstärke gelegt (Noctua Lüfter Tower CPU Kühler Dämmung des Gehäuses usw...) Mittlerweile steht das Teil aber 3 Jahre im Wohnzimmer da ist mir realtiv egal wie laut er ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
amüsant wenn sich angehende "juristen", "nicht juristen" und "ich kenne mein recht juristen" anfangen zu argumentieren. was man fühlt ist zum glück unerheblich ansonsten gäbe es wohl noch das Talionsprinzip.

AGL: 437 iVm 439

476 zur Info.

Geh hin zu deinem Händler mit dem du den KV geschlossen hast. Dieser ist für dich zuständig und sonst niemand. Dann beharrst du auf das Gewährleistungsrecht und nicht auf die Garantie.

LG
 
apfelschaeler schrieb:
amüsant wenn sich angehende "juristen", "nicht juristen" und "ich kenne mein recht juristen" anfangen zu argumentieren. was man fühlt ist zum glück unerheblich ansonsten gäbe es wohl noch das Talionsprinzip.

AGL: 437 iVm 439

476 zur Info.

Geh hin zu deinem Händler mit dem du den KV geschlossen hast. Dieser ist für dich zuständig und sonst niemand. Dann beharrst du auf das Gewährleistungsrecht und nicht auf die Garantie.

LG
Das war ja das Problem der Kaufvertrag liegt genau 6 Monate und 4 Tage zurück. Kulanz ist anscheinend auch ein Fremdwort in diesem Laden. Zudem befindet der sich in Karlsruhe und ich in Berlin^^ Also müsste ich mir die Gewährleistung erstreiten denke ich. Mal schauen.
 
Zurück
Oben