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Das kommt auf Deinen Vertrag drauf an, und ggf auf bestehende BVs.... Sollte man seinen Anwalt für AR prüfen lassen.DarkInterceptor schrieb:@minimii als AN hast du nach §622 BGB eine Frist von 4 Wochen zum nächsten 1. oder 15.
Der AG hat je nach Zugehörigkeit mehr bis wesentlich mehr.
Dann würde ich vermuten, dass auch für Dich die längeren Kündigungsfristen gelten.DarkInterceptor schrieb:Es steht drin das §622 BGB bindend für AN und AG ist.
Wenn der alte Chef schon sagte, er sei unabkömmlich, dann wird er ihn sicherlich nicht vor Fristende gehen lassen. Und der Chef wird mit ziemlicher Sicherheit einen Anwalt hinzuziehen um die Fristen zu ermitteln.HyperSnap schrieb:Aufhebungsvertrag ist das vernüntigste bringt ja nichts wenn man sonst krank wird in seiner Fris
Und der Anwalt sollte bereits alle BVs des BRs kennen.
😂😂😂brettler schrieb:Ich glaube nicht das es in einem 3 Mann Betrieb
Weil der (nicht vorhandene) BR hoffentlich alle seine BVs mit seinem Anwalt bespricht, bzw. zu Prüfung vorlegt. Und Vorschlag war ja, diesen Anwalt zu fragen/zu beauftragen.brettler schrieb:Woher soller die denn kennen?
Das ist ein Argument. Kommt halt drauf an wie du dich verstehst mit dem usw... er kann aber auf die Kündigungsfrist bestehen.Blende Up schrieb:Wenn der alte Chef schon sagte, er sei unabkömmlich, dann wird er ihn sicherlich nicht vor Fristende gehen lassen.
Ob das mit drin steht oder nicht ist im Fall der Kündigung irrelevant, das ist ja das schöne in D, das was im Gesetz steht stimmt, selbst dann, wenn im Vertrag was falsches steht, das wird dann nämlich irrelevant. Solche Sachen müssen dann aber über Anwälte und Arbeitsgerichte geregelt werden.brettler schrieb:Wie gesagt es ist ein 3 Mann Betrieb.. Zumindest hat man sich Gedanken gemacht und den 622 aufgenommen.