Welche Rechte habe ich als Privater Käufer

Leon

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Hallo Community.

Ich habe eine dringende Frage. Ich habe über ein anderes Forum eine Fritzbox gekauft. Der Verkäufer gab an, Originalverpackt mit 5 Jahren Herstellergarantie.

Obwohl ich ihn gebeten habe eine Kopie des Lieferscheines dazu zu legen, damit ich bei AVM im Falle eines Falles auch die Garantie in Anspruch nehmen kann, hat er dies nicht getan.

Er verweigert mir jetzt trotz mehrmaliger Aufforderung eine Kopie zuzusenden. Ich kann also die Garantie nicht in Anspruch nehmen. Er sagt jetzt, ich könne, dass ganze, sollte es zu einem Garantiefall kommen über ihn laufen lassen!

Trotz dass ich ihm mit rechtlichen Schritten gedroht habe, weil es meiner Meinung nach Betrug ist, interessíert es ihn nicht. Im Gegenteil, er dreht den Spieß um und sagt, ich sei "unnett" gewesen und deswegen sieht er es nicht ein mir den Lieferschien, den er nach eigener Aussage in digitaler Form vorliegen hat, mir zuzusenden.

Was kann ich machen? Kommt er damit durch? Ich habe seine Adresse und er wohnt auch nur 45 min von mir entfernt. Kann ich Anzeige erstatten, wegen Betrug?

Wenn hier ein paar Juristen unterwegs sind oder Ihr Érfahrungen habt, lasst es mich bitte wissen.

Danke!
 
Wenn nirgends dabei stand, das ne Rechnung/Quittung beiliegt, hast du null chance!

Die Herstellergarantie kannst du ggf. bei AVM auch ohne Bon bekommen! Dann gelten die 5 Jahre aber ab Fabrikdatum! Sprich das Herstelldatum des Gerätes ist interessant, nicht das Kaufdatum!

Machen nich alle, aber viele Hersteller!

gLg
 
Wenn Du Bedenken bzgl. der Garantie hast, dann wende Dich doch an AVM. Frage doch einfach nach, ob es bei der Herstellergarantie Probleme geben würde. Kann ich mir bei AVM fast nicht vorstellen, weil dieses Unternehmen einen ziemlich kundenfreundlichen Ruf hat.

Weshalb der Verkäufer Dir den Lieferschein nicht zusenden möchte, ist ein Rätsel. Es sei denn, das Gerät wäre "vom Laster gefallen".
 
Ohne Rechnung keine Garantie - wenn er die Ware als "Originalverpackt mit 5 Jahren Herstellergarantie" beworben hat und du kein Kaufbeleg bekommen hast, dann ist es Betrug.
 
Robo32 schrieb:
Ohne Rechnung keine Garantie - wenn er die Ware als "Originalverpackt mit 5 Jahren Herstellergarantie" beworben hat und du kein Kaufbeleg bekommen hast, dann ist es Betrug.

/signed
Der Typ hat nicht mehr alle Latten am Zaun.
Ich vermute er hat die Fritz!Box entweder verdammt günstig bekommen oder sie ist tatsächlich "vom Laster gefallen"...
 
Eine rechtliche Beratung im juristischen Sinn wirste glaub ich kaum bekommen - weiß nichmal ob das hier erlaubt ist?!

AVM ist kundenfreundlich und wird sich normal nicht quer stellen, sofern das Gerät für den deutschen Markt vorgesehen war/ist und nicht als gestohlen gemeldet wurde (S/N). Am einfachsten ist es aber deren Support zu kontaktieren.

Gegenüber dem Verkäufer ist die Frage wie Du Dich ihm gegenüber verhalten hast. Hast Du sofort Forderung gestellt evtl. mit Ultimatum, oder hast ihn einfach nur nett gefragt? Sofern er als privater Verkäufer erkennbar war/ist, muss er Dir keine Rechnung oder Lieferschein geben. Er ist schliesslich kein Händler. Also evtl. nochmal auf die nette Tour anfragen, ob er Dir nicht doch bitte bitte den Lieferschein überlassen kann. Notfalls mit geschwärzten persönlichen Informationen.
 
Robo32 schrieb:
Ohne Rechnung keine Garantie - wenn er die Ware als "Originalverpackt mit 5 Jahren Herstellergarantie" beworben hat und du kein Kaufbeleg bekommen hast, dann ist es Betrug.

OVP heisstn ich mit 'Kassenbeleg, heisst nur das es der Originalkarton ist ...

von daher is da nix betrug!

Aus seinem Beitrag ist nicht zu entnehmen ob wo stand das der Kaufeleg dabei ist, er hat lediglich drum gebeten und er hat ihn "scheinbar" zugestimmt!

Wichtig is was in der Beschreibung des Angebotes stand wenns eBay oder sonst ein Online Marketplace war! Da es aber ein Forum war, ist es noc hschwerer irgendwelche Regeln aufzustellen!

Was wieder auffallend in diesem Thread ist, wie schnell manche ohne irgendwelche ahnung beleidigend werden ... traurige wahrheit!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jap, die entscheidende Frage ist, ob im Angebot oder anderweitig vereinbart oder zu erwarten war, dass der Verkäufer eine Rechnung liefern muss.

Wenn ja, hast du einen Anspruch darauf, falls nein, eben nicht.

Wie hier manche dann gleich auf Betrug kommen, bleibt mir wohl immer ein Rätsel.
 
Lesen und verstehen...
Der Verkäufer hat ihm die 5 Jahre Garantie zugesagt und ob er die Karte in OVP, oder Toilettenpapier versendet ändert nichts daran, dass es ohne Kaufbeleg keine Garantie gibt.
 
Das war der Wortlaut des Forumeintrages bei ip-phone-forum

"Verkaufe neue Fritz Box 7390 (1&1 Edition) für nur 190,00 €.

Abholung im Raum Frankfurt möglich oder versicherter Versand"

und

"
Noch vergessen. natürlich 5 jahre Herstellergarantie.

und ist noch ungeöffnet!

Ich habe Ihn vor Versand gefragt ob er den Lieferschein dazulegen kann, daraufhin kam keine Antwort. Ich habe mich bei Ihm bedankt, für den schnellen Versand und gebeten, dass er mir noch eine Kopie zuschicken soll. Dann fing er an von wegen, schicke sie zu mir, dann erledige ich das.

FÜr mich ist das klar Betrug, denn das BGB regelt den Verkauf unter Privatleuten. Die HErstellergarantie kann ich nicht nutzen, AVM will einen Nachweis und somit ist das ein Mangel und ich habe ein Recht auf Nachbesserung, oder sehe ich das falsch?

Achso.... Am Anfang war ich freundlich, dann habe ich den Ton etwas verschärft. Den Vorwurf, das Ding sei wahrscheinlich vom Laster gefallen, anders kann ich mir seine Sturheit nicht erklären, hat ihn erstaunlich schnippisch gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Juristische Aufklärung:

- Erstens: Der Händler oder Hersteller kann die Geltendmachung von Garantierechten von einer Vorlage des Kassenzettels abhängig machen. Ist meist der Fall, jedoch wird auch oft Kulanz gewährt, i.d.F: dann das Produktionsdatum (was ja meist vor dem Kaufdatum liegt) hergenommen.
Anders ist es mit der Gewährleistung, hierfür kann der Händler keinen Kassenbon als einzig gültiges Mittel zur geltendmachung seiner Rechte akzeptieren (Zeugen gelten hier zb ebenfalls)
- Zweitens: Wenn er diese Artikel Privat verkauft (und dies weder in einem Gewerblichen Interesse macht: zb er verkauft 10 solcher dinger original verpackt) ist er nicht verpflichtet auch im OVP Zustand eine Rechnung mitzuschicken.
- Drittens:Herstellergarantie (Garantieleistung...Freiwillige Leistung) als Mangel (Gesetzliche Gewährleistung/recht) zu deklarieren .... das ist wie Äpfel für Birnen zu verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Miene Meinung dazu (Rechtsberatung bekommst du hier im Forum nicht): wenn die Herstellergarantie den Kaufbeleg erfordert, dann hat der Verkäufer Mist gebaut, ansonsten nicht. Klär das mal mit AVM, ob du die Garantie auch so bekommst.
 
Hat hier jemand Erfahrung diesbezüglich mit AVM. Ich kenne es nur und so steht es auch bei AVM auf der Homepage. "In JEDEM FALL" mit Kaufbeleg.

Echt! Ich könnt kotzen!
 
Grenzwertig.

Es mangelt ja nicht an der Beschaffenheit "5 Jahre Garantie" sondern vielmehr an der zur Nutzung dieser erforderlichen (?) Rechnung.

Zunächst würde ich mich also mit AVM in Verbindung setzen und das eindeutig klären.

Falls das nichts bringt, dann kann man versuchen, den Verkäufer mit etwas mehr Druck zum Übersenden des Lieferscheines zu bewegen.

Betrug hingegen liegt nicht schon immer vor, wenn jemand seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, da muss schon etwas mehr zusammenkommen, deshalb nochmal die Bitte, nicht auf Dinge zu verweisen, die einem nicht weiter helfen und von denen man ohnehin wenig versteht.

Zum Thema "Juristische Bewertung":

Drittens:Herstellergarantie (Garantieleistung...Freiwillige Leistung) als Mangel (Gesetzliche Gewährleistung/recht) zu deklarieren .... das ist wie Äpfel für Birnen zu verkaufen.

Warum soll eine bestehende Herstellergarantie nicht eine der Kaufsache anhaftende Beschaffenheit i.S.d. 434 I 1 BGB darstellen?
 
@Doc Foster

Vollkommen richtig. Vielleicht ergänzend:
Man wird im Einzelfall auslegen müssen, wie die Wendung "natürlich 5 jahre Herstellergarantie" zu verstehen ist. Ich denke, man wird aber daraus eine nutzbare Garantie als vereinbarte Beschaffenheit ansehen müssen.
Der Einwand 3 von Chrisibär greift wie Doc Foster schon richtig hinterfragt, nicht durch. Selbst wenn man den Sachmangel eng versteht, als unmittelbar der Sache anhaftend, d.h. der Sachsubstanz, so wäre diese Pflicht aus dem Kaufvertrag noch nicht erfüllt (wobei man dann streiten darf, ob sich dieser Anspruch aus § 433 oder §§ 453, 433 ergibt - im Ergebnis ohne Auswirkung für diesen Anspruch).

Da der VK nicht auf die Nachfrage des K hinsichtlich der Rechnung geantwortet hat, liegt hierin keine Beschaffenheitsvereinbarung.
 
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