LuuudEwig
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 54
Meinen zum 07.04.17 auslaufenden Internetanschluss bei M-net hatte ich fristgerecht gekündigt und wie das üblich ist, wurden mir per Telefon neue Angebote gemacht um mich als Kunden zu behalten.
Anschließend willigte ich per Telefon in eine Angebotskondition ein, bestehend aus 50 mbit internet und dem m-net tv. Die dazu gehörige Auftragsbestätigung flatterte ein paar Tage später ein am 23.01.2017.
Was mir nicht klar war, und am Telefon auch in keinster Weise zur Sprache kam, ist die Tatsache, dass all diese neu gebuchten Leistungen auch erst am 07.04.17 freigeschalten und somit für mich nutzbar werden.
Die neuen Angebote hatte ich jedoch nur deshalb angenommen weil ich dachte, sie würde ein einem baldigen Zeitrahmen passieren. Daher ergab eine Internetrecherche zu der Thematik dass ein Widerruf des Vertrags noch möglich ist. Bis jetzt konnte ich in keinster Weise meine neuen gebuchten Dienstleistungen testen, ich habe keine Hardware zu geschickt bekommen und auch in keinster Weise zugestimmt vertragliche Leistungen schon vor Vertragsbeginn beziehen zu wollen.
Ich zitiere folgende heise Artikel zu dem Thema:
https://www.heise.de/video/artikel/Widerruf-zwecklos-1506807.html
"Damit das Widerrufsrecht nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden allerdings auch wirklich erlischt, ist zusätzlich noch die tatsächliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Unternehmer erforderlich."
"Ist der Anschluss geschaltet, ohne dass der Kunde ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hätte, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich über seinen Anschluss das erste Mal einwählt, er die Leistung also tatsächlich in Anspruch nimmt. Damit bleibt dem Kunden wenigstens die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Erlöschens des Widerrufsrechts selbst zu bestimmen; "
"Je nachdem, ob man als Kunde der vorzeitigen Ausführung durch den Anbieter ausdrücklich zugestimmt hat, erlischt das Widerrufsrecht bereits hier; andernfalls spätestens mit der ersten Einwahl in das Internet."
Meiner Meinung nach treffen diese Aussagen auch auf meinen Fall zu.
Meine Widerruf am 07.03.17 bei dem ich die Situation schilderte lehnte M-net allerdings ab.
Hat hier jemand Erfahrung oder eine Einschätzung wie ich weiter vorgehen soll?
Anschließend willigte ich per Telefon in eine Angebotskondition ein, bestehend aus 50 mbit internet und dem m-net tv. Die dazu gehörige Auftragsbestätigung flatterte ein paar Tage später ein am 23.01.2017.
Was mir nicht klar war, und am Telefon auch in keinster Weise zur Sprache kam, ist die Tatsache, dass all diese neu gebuchten Leistungen auch erst am 07.04.17 freigeschalten und somit für mich nutzbar werden.
Die neuen Angebote hatte ich jedoch nur deshalb angenommen weil ich dachte, sie würde ein einem baldigen Zeitrahmen passieren. Daher ergab eine Internetrecherche zu der Thematik dass ein Widerruf des Vertrags noch möglich ist. Bis jetzt konnte ich in keinster Weise meine neuen gebuchten Dienstleistungen testen, ich habe keine Hardware zu geschickt bekommen und auch in keinster Weise zugestimmt vertragliche Leistungen schon vor Vertragsbeginn beziehen zu wollen.
Ich zitiere folgende heise Artikel zu dem Thema:
https://www.heise.de/video/artikel/Widerruf-zwecklos-1506807.html
"Damit das Widerrufsrecht nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden allerdings auch wirklich erlischt, ist zusätzlich noch die tatsächliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Unternehmer erforderlich."
"Ist der Anschluss geschaltet, ohne dass der Kunde ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hätte, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich über seinen Anschluss das erste Mal einwählt, er die Leistung also tatsächlich in Anspruch nimmt. Damit bleibt dem Kunden wenigstens die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Erlöschens des Widerrufsrechts selbst zu bestimmen; "
"Je nachdem, ob man als Kunde der vorzeitigen Ausführung durch den Anbieter ausdrücklich zugestimmt hat, erlischt das Widerrufsrecht bereits hier; andernfalls spätestens mit der ersten Einwahl in das Internet."
Meiner Meinung nach treffen diese Aussagen auch auf meinen Fall zu.
Meine Widerruf am 07.03.17 bei dem ich die Situation schilderte lehnte M-net allerdings ab.
Hat hier jemand Erfahrung oder eine Einschätzung wie ich weiter vorgehen soll?