Widerruf M-Net abgelehnt

LuuudEwig

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Meinen zum 07.04.17 auslaufenden Internetanschluss bei M-net hatte ich fristgerecht gekündigt und wie das üblich ist, wurden mir per Telefon neue Angebote gemacht um mich als Kunden zu behalten.

Anschließend willigte ich per Telefon in eine Angebotskondition ein, bestehend aus 50 mbit internet und dem m-net tv. Die dazu gehörige Auftragsbestätigung flatterte ein paar Tage später ein am 23.01.2017.

Was mir nicht klar war, und am Telefon auch in keinster Weise zur Sprache kam, ist die Tatsache, dass all diese neu gebuchten Leistungen auch erst am 07.04.17 freigeschalten und somit für mich nutzbar werden.
Die neuen Angebote hatte ich jedoch nur deshalb angenommen weil ich dachte, sie würde ein einem baldigen Zeitrahmen passieren. Daher ergab eine Internetrecherche zu der Thematik dass ein Widerruf des Vertrags noch möglich ist. Bis jetzt konnte ich in keinster Weise meine neuen gebuchten Dienstleistungen testen, ich habe keine Hardware zu geschickt bekommen und auch in keinster Weise zugestimmt vertragliche Leistungen schon vor Vertragsbeginn beziehen zu wollen.

Ich zitiere folgende heise Artikel zu dem Thema:

https://www.heise.de/video/artikel/Widerruf-zwecklos-1506807.html

"Damit das Widerrufsrecht nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden allerdings auch wirklich erlischt, ist zusätzlich noch die tatsächliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Unternehmer erforderlich."

"Ist der Anschluss geschaltet, ohne dass der Kunde ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hätte, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich über seinen Anschluss das erste Mal einwählt, er die Leistung also tatsächlich in Anspruch nimmt. Damit bleibt dem Kunden wenigstens die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Erlöschens des Widerrufsrechts selbst zu bestimmen; "

"Je nachdem, ob man als Kunde der vorzeitigen Ausführung durch den Anbieter ausdrücklich zugestimmt hat, erlischt das Widerrufsrecht bereits hier; andernfalls spätestens mit der ersten Einwahl in das Internet."

Meiner Meinung nach treffen diese Aussagen auch auf meinen Fall zu.

Meine Widerruf am 07.03.17 bei dem ich die Situation schilderte lehnte M-net allerdings ab.

Hat hier jemand Erfahrung oder eine Einschätzung wie ich weiter vorgehen soll?
 
Wieso sollten denn die neuen Vertragsbestandteile jetzt schon verfügbar sein!?
 
Und wo ist jetzt das Problem, du hast ab 08.04. einen neuen Vertrag mit den neuen Leistungen.
 
Ich will widerrufen, weil ich ab 07.04 mich komplett für einen neuen Anbieter entscheiden kann und einige Neukunden- oder Anbieterwechselrabatte bekomme. Ist ein Widerruf noch möglich?
 
Kommst aber ganz schön früh mit dem Wunsch an, ich denke nicht das jetzt noch kündigen möglich ist.
 
Hast du eine Rechtschutzversicherung, die das abdeckt? Ansonsten lohnt sich der Streit nicht, du hast die sichere 14 tägige Widerrufsfrist für Telefongeschäfte verpasst und

"Stellt sich der Anbieter quer und beharrt er auf dem Vertrag, endet das meist in einer ausgedehnten Textbaustein-Schlacht gegen störrische Kundenbetreuer. Hat man sein Glück so versucht, hilft nur noch der Besuch beim auf Vertrags- oder Verbraucherrecht spezialisierten Anwalt. Juristisch kann man gegen den ungewollten Vertrag mittels einer negativen Feststellungsklage vorgehen und so durch ein Gericht feststellen lassen, dass der Vertrag gar nicht besteht."

solltest du schon gelesen haben.
 
Fernabsatzgesetz -> Du kannst innerhalb von 14 Tagen das Ganze stornieren.

Edit: Beim Datum verlesen, die 14 Tage sind ja schon lange abgelaufen.
 
Anwalt nehmen ... deine Fristen sind bereits abgelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
klingt ja gar nicht gut, habe leider keine Rechtsschutzversicherung und Anwalt nehmen klingt alles andere als prickelnd. Vor allem, gemäß heise Artikel oben kann man seinen Internetanschluss dann derweil nicht wirklich nutzen.

Finde ich aber schon ne abgezockte Nummer insgesamt, der Typ am Telefon kann mir ja dann alles mögliche erzählen und ich hab nicht mal ansatzweise die Möglichkeit irgwas von dem zu testen. So weiß ich bis heute nicht auf Grund von konträren Aussagen ob ich meinen Sky Receiver auch an das M-Net TV anschließen kann.
 
Ruf mal beim Verbraucherschutz an
 
Meinst du Verbraucherzentrale? Kostet das nicht was?
 
Anrufen kostet erstmal nichts, wenn der Anwalt aber von der Verbraucherzentrale kommt schon. Ist aber nicht so teuer wie ein "freier" Anwalt.
 
Leute, was wollt ihr mit Anwalt und Co? Er hat Januar abgeschlossen und am 23.01. die Auftragsbestätigung bekommen. Im März, genauer gesagt am 07.03. kommt er auf die Idee zu widerrufen, wobei aber die 14 Tage Widerrufsfrist abgelaufen sind.
 
LuuudEwig schrieb:
[...]
Die dazu gehörige Auftragsbestätigung flatterte ein paar Tage später ein am 23.01.2017.

Was mir nicht klar war, und am Telefon auch in keinster Weise zur Sprache kam, ist die Tatsache, dass all diese neu gebuchten Leistungen auch erst am 07.04.17 freigeschalten und somit für mich nutzbar werden.
[...]

Ich zitiere folgende heise Artikel zu dem Thema:


"Ist der Anschluss geschaltet, ohne dass der Kunde ausdrücklich der sofortigen Ausführung zugestimmt hätte, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde sich über seinen Anschluss das erste Mal einwählt, er die Leistung also tatsächlich in Anspruch nimmt. Damit bleibt dem Kunden wenigstens die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Erlöschens des Widerrufsrechts selbst zu bestimmen; "

"Je nachdem, ob man als Kunde der vorzeitigen Ausführung durch den Anbieter ausdrücklich zugestimmt hat, erlischt das Widerrufsrecht bereits hier; andernfalls spätestens mit der ersten Einwahl in das Internet."

Meine Widerruf am 07.03.17 bei dem ich die Situation schilderte lehnte M-net allerdings ab.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, den von dir zitierten Artikel zu lesen. Hierin wird auf die verkürzte Widerrufsfrist in besonderer Form eingegangen. Die von dir zitierten Passagen gehen ebenfalls darauf ein (siehe Fettdruck), treffen auf dich also gar nicht zu, eben weil dein Vertrag erst ab 7.4.2017 geschaltet werden soll.


"Damit das Widerrufsrecht nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden allerdings auch wirklich erlischt, ist zusätzlich noch die tatsächliche "Ausführung der Dienstleistung" durch den Unternehmer erforderlich."

Auch dieser Abschnitt ist aus dem Zusammenhang gerissen. Er trifft nur zu, wenn der Anbieter eine verkürzte Widerrufsfrist verlangt.

Deine Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (oder wie im Artikel geschrieben bei besonderen Umständen sogar 1 Monat), aber diese Frist ist bei dir spätestens am 23.02.2017 abgelaufen.

Du hättest die Auftragsbestätigung vom 23.01.2017 genau lesen müssen. Darin wirst du sowohl den Schaltzeitpunkt, als auch die Widerrufsbelehrung finden.

Meiner Meinung nach treffen diese Aussagen auch auf meinen Fall zu.
Meiner Meinung nach nicht, außer M-Net hat deine Widerrufsfrist für den Neuvertrag verkürzt. Und das sollte in der Auftragsbestätigung stehen (AGB reichen nicht sagt Heise).

Ich hoffe damit mal etwas in diesem Durcheinander aufgeräumt zu haben.

Schönen Sonntag noch :cool_alt:
 
LuuudEwig schrieb:
Was mir nicht klar war, und am Telefon auch in keinster Weise zur Sprache kam, ist die Tatsache, dass all diese neu gebuchten Leistungen auch erst am 07.04.17 freigeschalten und somit für mich nutzbar werden.

Du hast doch sicher entsprechende Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen? Wenn dort die entsprechenden Leistungen korrekt aufgeführt sind, hast Du einfach zu spät widerrufen. Dass M-Net sich darauf nicht einlassen möchte, wäre nachvollziehbar und kein Grund zum Anwalt zu rennen.
 
Dein alter Vetrag läuft bis zum 07.04.2017, der neue startet einen Tag drauf mit seinen neuen Leistungen.

Zu glauben, daß du sofort die neuen Leistungen bekommst, ist schon sehr naiv. Ein "...war mich nicht klar..." zieht schon lange nicht mehr, besonders vor Gericht nicht, da "wir" Verbraucher uns immer als so aufgeklärt, mündig und selbstständig darstellen...und eine solche Tatsache, wie sie bei dir liegt, eigentlich logisch sein sollte.

Ich weiß ja nicht, wie es M-Net macht, aber bei einer Vertragssache am Telefon starten Mitarbeiter von 1&1 eine Tonbandaufnahme, legen den Sachverhalt klar dar, machen Pausen und fragen auch in regelmäßigen Abständen, ob man dem genannten zustimmt.

In welcher Art und Weise das bei dir abgelaufen ist und was dir erklärt wurde oder nicht, können wir hier an der Stelle nicht ergründen, da wir nur deine Aussage haben. Zwar möchte ich dir deine Schilderung glauben, aber als Angestellter im Einzelhandel habe ich schon Aussagen von Kunden über das Verhalten von Kollegen gehört, wo ich genau wusste, da wird mir grade ein Märchen erzählt, da ich das Gespräch mitbekommen hatte, der Kunde mich aber wohl nicht wahrgenommen hatte.

Ob dir irgendwelche potentiellen Neukunden-Boni bei anderen Anbietern flöten gehen, interessiert M-Net nicht. Die Sache mit Sky könnte man mit einem Anruf bei der Hotline lösen.

Möchte man sich als der "streitende Kunde" zu erkennen geben, lässt man einfach einen Freund von seinem Anschluss anrufen und sich als potentieller Interessent ausgeben, der dann die Sache erfragt.
 
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